Kalte Progression
§ Progressionsabgeltungsgesetz
Die schleichende Steuererhöhung, wenn Einkommens- und Tarifgrenzen nicht an die Inflation angepasst werden.
§ Progressionsabgeltungsgesetz
Die schleichende Steuererhöhung, wenn Einkommens- und Tarifgrenzen nicht an die Inflation angepasst werden.
§ § 67 EStG
Steuerbegünstigter Rahmen für 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in Österreich.
§ § 33 EStG (Absetzbeträge), § 16 und § 18 EStG (Freibeträge)
Ein Freibetrag mindert das steuerpflichtige Einkommen; ein Absetzbetrag wird direkt von der errechneten Steuer abgezogen.
§ § 33 Abs. 8 EStG
Eine Steuergutschrift in bar vom Finanzamt für Personen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.
§ § 16 Abs. 1 Z 6 EStG
Steuerliche Absetzmöglichkeiten für den Arbeitsweg bei langen Distanzen oder unzumutbaren öffentlichen Verkehrsmitteln.
§ § 16 EStG
Beruflich veranlasste Ausgaben zur Sicherung und Erhaltung des Einkommens (z. B. Fortbildung, Arbeitsmittel, Homeoffice).
§ § 33 Abs. 3a EStG
Direkter Steuerabsetzbetrag für jedes Kind in Österreich – bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr (unter 18).
§ § 18 EStG
Gesetzlich definierte private Ausgaben, die das steuerpflichtige Einkommen mindern (z. B. Kirchenbeitrag, Spenden, thermische Sanierung).
§ § 33 Abs. 4 EStG
Steuerabsetzbetrag für Alleinverdiener mit Partner oder Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind.
§ § 16 Abs. 1 Z 7a EStG
Pauschaler Werbungskostenabzug von bis zu 3 € pro Homeoffice-Tag (maximal 300 € / Jahr für 100 Tage).
§ 33 Abs. 7 EStG
Auszahlbarer Absetzbetrag für Eltern mit geringem Einkommen, bei denen der Familienbonus Plus mangels Steuerlast nicht wirkt.
§ 33 Abs. 5 Z 1 EStG
Absetzbetrag, den jede aktive Arbeitnehmerin und jeder aktive Arbeitnehmer automatisch für den Weg zur Arbeit bekommt.
§ 33 Abs. 5 Z 4 EStG
Absetzbetrag je Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – er senkt die Steuer direkt.
§ 3 Abs. 1 EStG
Leistungen des Arbeitgebers, die ohne Lohnsteuer und Sozialversicherung ausbezahlt werden dürfen.
§ Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)
Familienleistung während der Karenz, wahlweise als Konto mit variabler Bezugsdauer oder einkommensabhängig.
§ § 41 EStG
Die jährliche Abrechnung der Lohnsteuer mit dem Finanzamt – früher „Lohnsteuerausgleich“ genannt.
§ § 41 Abs. 1 EStG
Die Fälle, in denen du eine Steuererklärung abgeben musst – nicht nur darfst.
§ § 34 EStG
Zwangsläufige, außergewöhnliche private Ausgaben – meist erst über einem einkommensabhängigen Selbstbehalt absetzbar.
§ § 34 Abs. 4 EStG
Der Anteil außergewöhnlicher Belastungen, den du selbst tragen musst, bevor sie steuerlich wirken.
§ § 5 Abs. 2 ASVG
Die monatliche Entgeltgrenze, bis zu der ein Dienstverhältnis sozialversicherungsrechtlich als geringfügig gilt.
§ § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
Befreiung von der Umsatzsteuer bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 Euro brutto.
§ § 15 EStG, Sachbezugswerteverordnung
Ein geldwerter Vorteil vom Arbeitgeber, der dem Bruttolohn zugerechnet und versteuert wird.
§ § 26 Z 4 EStG
Pauschaler Satz je gefahrenem Kilometer für beruflich veranlasste Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug.
§ § 16 Abs. 1 Z 7a EStG
Pauschale von 3 Euro je Homeoffice-Tag, höchstens 300 Euro im Jahr – der neue Name der Homeoffice-Pauschale.
§ § 102 Abs. 3 EStG
Ein fiktiver Betrag, der bei beschränkter Steuerpflicht zur Bemessungsgrundlage addiert wird.
§ Doppelbesteuerungsabkommen des jeweiligen Wohnsitzstaats
Wer im Ausland wohnt und regelmäßig zur Arbeit nach Österreich pendelt – mit eigenen Regeln zur Besteuerung.
§ § 103 EStG, Zuzugsbegünstigungsverordnung
Steuerliche Erleichterung für Wissenschaftler:innen, Forschende und bestimmte Fachkräfte, die nach Österreich ziehen.
§ § 138 ff. ASVG, § 69 Abs. 2 EStG
Geldleistung der Gesundheitskasse bei längerem Krankenstand – steuerpflichtig und Auslöser einer Pflichtveranlagung.
§ Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 8 AngG
Der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber im Krankenstand das Entgelt weiterzahlt – gestaffelt nach Dienstjahren.
§ Verbraucherkreditgesetz (VKrG), Informationspflichten zum effektiven Jahreszins
Eine Kreditkarte mit voreingestellter Teilzahlungsfunktion, bei der hohe Sollzinsen auf offene Beträge anfallen.
Prozentueller Aufschlag auf Kartenumsätze außerhalb des Euroraums – meist der größte Kostenblock einer Kreditkarte.
Die Umrechnung in die Heimatwährung direkt an der Kasse – zu einem Kurs mit Aufschlag.
§ Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG)
Ein Girokonto mit gesetzlichem Anspruch und gedeckeltem Entgelt – für Menschen ohne Zugang zu einem regulären Konto.
§ Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG)
Das gesetzlich geregelte Verfahren, mit dem die neue Bank den Umzug von Daueraufträgen und Lastschriften übernimmt.
Anbieter ohne eigenes Netz, die im Netz eines großen Betreibers funken – meist deutlich günstiger.
Der Teil der Strom- oder Gasrechnung, der an den regionalen Netzbetreiber geht – nicht beeinflussbar.
Zusammenschluss, in dem lokal erzeugter Strom unter den Teilnehmenden geteilt wird – mit reduzierten Netzentgelten.
Vertragsklausel, die automatische Preiserhöhungen entlang eines Index erlaubt – häufig bei Handy- und Energieverträgen.
§ § 93 EStG (Abzugsverpflichtung für die Kapitalertragsteuer)
Ein Wertpapierdepotanbieter, der die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt.
§ § 27a EStG
Endbesteuerung auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden, Aktien- und ETF-Gewinne).
§ Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG), Meldung über die OeKB
Investmentfonds oder ETFs, die ihre steuerlichen Kennzahlen transparent an die Oesterreichische Kontrollbank melden.
§ Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Das persönliche Konto, auf dem alle Beitragszeiten gesammelt werden – Grundlage jeder Pensionsberechnung.
§ § 4 Abs. 2 APG
Vorzeitiger Pensionsantritt mit dauerhaften Abschlägen von 0,425 Prozent je Monat.
§ Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG)
Betriebliche Vorsorge, in die der Arbeitgeber 1,53 Prozent des Bruttolohns einzahlt – das Guthaben gehört dir.
§ § 27a Abs. 5 EStG
Antrag, Kapitalerträge statt mit 27,5 Prozent mit dem persönlichen Steuertarif zu versteuern.
§ Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V), FMA
Verbindliche Vergaberegeln der Finanzmarktaufsicht für private Wohnimmobilienkredite in Österreich.
§ 25a Gerichtsgebührengesetz (GGG)
Befristete Befreiung von Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beim Kauf von Wohnraum zur Eigennutzung – am 30. Juni 2026 ausgelaufen.
§ Wohnbauförderungsgesetze der Bundesländer
Förderprogramme der Bundesländer für Bau, Kauf und thermische Sanierung von Wohnraum.
§ § 16 MRG, Richtwertgesetz
Die gesetzliche Obergrenze für Altbaumieten im Vollanwendungsbereich des MRG, je Bundesland unterschiedlich.
§ Maklergesetz (MaklerG), seit 1. Juli 2023
Bei der Wohnungsmiete zahlt die Maklerprovision, wer den Makler beauftragt hat – fast immer der Vermieter.
§ § 21 ff. MRG
Die laufenden Kosten des Hauses, die auf Mieter überwälzt werden dürfen – im MRG abschließend aufgezählt.
Der von der Bank angesetzte, dauerhaft erzielbare Wert einer Immobilie – regelmäßig unter dem Kaufpreis.