„Steuereinfach“ ist kein gesetzlicher Begriff, sondern eine Eigenschaft, die Broker für den österreichischen Markt anbieten. Sie umfasst drei Dinge – und die gehören einzeln geprüft, weil Anbieter den Begriff unterschiedlich verwenden.
1. Automatische KESt-Abfuhr. Der Broker behält die Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne, Dividenden und Fondserträge ein und führt sie ans Finanzamt ab. Damit ist die Steuer auf diese Erträge erledigt.
2. Verlustausgleich innerhalb des Depots. Verluste aus einem Verkauf werden automatisch mit Gewinnen aus anderen Verkäufen desselben Jahres gegengerechnet. Ohne diese Funktion zahlst du Steuer auf Gewinne, obwohl du in Summe im Minus liegst.
3. Jahressteuerbescheinigung. Eine Aufstellung aller steuerlich relevanten Vorgänge des Jahres. Sie ist die Grundlage, wenn du mehrere Depots hast oder den Verlustausgleich über Depots hinweg beantragst.
Was ohne diese Eigenschaft anfällt: Du erklärst Kapitalerträge selbst über die Beilage E1kv – realisierte Kursgewinne, Dividenden und bei thesaurierenden Fonds die ausschüttungsgleichen Erträge. Zusätzlich musst du die steuerlichen Anschaffungskosten fortschreiben, sonst versteuerst du beim Verkauf denselben Ertrag doppelt.
Die Rechnung, die zählt: Ein Broker, der pro Order zwei Euro billiger ist, spart bei zwölf Sparplanausführungen 24 € im Jahr. Ein Steuer-Tool kostet meist mehr – und der Abend Arbeit kommt dazu.
Der Status kann sich ändern. Anbieter werden steuereinfach oder verlieren den Status. Prüfe ihn vor der Kontoeröffnung direkt beim Anbieter.
Kennzahlen 2026
- Automatische 27,5 % KEStKennzahlBegriff · BMF / OeKB
- 27,5 %Kapitalertragsteuer, automatisch abgeführtBegriff · § 93 EStG
- Automatischer JahresverlustausgleichKennzahlRechtsgrundlage · BMF
- 25 %Kapitalertragsteuer auf SparzinsenRechtsgrundlage · § 27a EStG
- 27,5 % KESt (automatisch bei AT-Brokern)KennzahlBegriff · BMF
- 27,5 %Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne und FondserträgeBegriff · § 27a EStG
Rechtsgrundlage
Auch bekannt als
KESt-Abfuhr, Automatischer Steuerabzug