Die Kapitalertragsteuer ist eine Abgeltungssteuer: Ist sie abgeführt, ist die Steuer auf diesen Ertrag erledigt.
Zwei Sätze:
- 27,5 % auf Kursgewinne aus Wertpapieren, Dividenden, Fondserträge und Erträge aus Derivaten
- 25 % auf Zinsen aus Spareinlagen und Girokonten
Bei einem steuereinfachen Broker wird sie automatisch einbehalten und abgeführt. Du musst diese Erträge dann nicht mehr deklarieren.
Bei einem ausländischen Depot musst du sie selbst über die Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung erklären – samt den ausschüttungsgleichen Erträgen thesaurierender Fonds und der Fortschreibung der Anschaffungskosten.
Verlustausgleich. Verluste aus Wertpapierverkäufen können mit Gewinnen desselben Jahres gegengerechnet werden. Ein steuereinfacher Broker macht das innerhalb seines Depots automatisch. Über mehrere Depots hinweg geht es nur über die Steuererklärung – dafür braucht es die Jahressteuerbescheinigungen aller Anbieter.
Was nicht gegengerechnet werden kann: Verluste aus Kapitalvermögen mit anderen Einkunftsarten, etwa mit dem Gehalt. Und Verluste lassen sich nicht in Folgejahre vortragen.
Regelbesteuerungsoption. Statt der pauschalen 27,5 % kannst du beantragen, die Kapitalerträge mit deinem persönlichen Einkommensteuertarif zu versteuern. Das lohnt sich nur, wenn dein Grenzsteuersatz darunter liegt – also bei geringem Gesamteinkommen. Der Antrag gilt für alle Kapitalerträge des Jahres gemeinsam, nicht selektiv.
Kennzahlen 2026
- Automatischer JahresverlustausgleichKennzahlRechtsgrundlage · BMF
- 25 %Kapitalertragsteuer auf SparzinsenRechtsgrundlage · § 27a EStG
- Automatische 27,5 % KEStKennzahlBegriff · BMF / OeKB
- 27,5 %Kapitalertragsteuer, automatisch abgeführtBegriff · § 93 EStG
- 27,5 % KESt (automatisch bei AT-Brokern)KennzahlBegriff · BMF
- 27,5 %Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne und FondserträgeBegriff · § 27a EStG
Rechtsgrundlage
Auch bekannt als
Kapitalertragsteuer, KESt II