Zuzugsbegünstigung

Steuerliche Erleichterung für Wissenschaftler:innen, Forschende und bestimmte Fachkräfte, die nach Österreich ziehen.

Die Zuzugsbegünstigung soll den Zuzug hochqualifizierter Personen nach Österreich erleichtern. Sie ist kein Automatismus, sondern muss beantragt und bewilligt werden.

Zwei Stoßrichtungen:

  • Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastung für Personen, die der Wissenschaft, Forschung, Kunst oder dem Sport dienen und deren Zuzug im öffentlichen Interesse liegt. Ausländische Einkünfte können dabei begünstigt behandelt werden.
  • Zuzugsfreibetrag – ein pauschaler Abzug für einen befristeten Zeitraum, der den Mehraufwand des Zuzugs abgelten soll.

Voraussetzungen sind unter anderem, dass in den Jahren vor dem Zuzug kein Wohnsitz in Österreich bestand, dass der Zuzug aus dem Ausland erfolgt und dass ein öffentliches Interesse vorliegt beziehungsweise die Tätigkeit den begünstigten Bereichen zuzuordnen ist.

Der Antrag ist beim Bundesministerium für Finanzen zu stellen, und zwar fristgebunden nach dem Zuzug. Wer die Frist versäumt, verliert die Möglichkeit.

Nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Frage der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht. Die Zuzugsbegünstigung setzt eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich voraus und wirkt darüber hinaus.

Wegen der engen Voraussetzungen und der Fristen ist hier eine steuerliche Beratung im Einzelfall angebracht.

Kennzahlen 2026

  • Wohnsitzprinzip & WelteinkommensprinzipKennzahlRechtsgrundlage · BMF / BMI
  • 2.463 €Grenze der beschränkten SteuerpflichtRechtsgrundlage · BMF / BMI
  • Gleichstellung bei ≥ 90 % AT-EinkünftenKennzahlRechtsgrundlage · BMF
  • 11.077 €Hinzurechnungsbetrag bei beschränkter SteuerpflichtRechtsgrundlage · BMF
  • 2.463 €Grenze der beschränkten SteuerpflichtRechtsgrundlage · BMF

Rechtsgrundlage

§ 1 EStG & NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) (BMF / BMI)

Auch bekannt als

Zuzugsfreibetrag, Expat-Regelung

Ausführliche Ratgeber

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