Telearbeitspauschale

Pauschale von 3 Euro je Homeoffice-Tag, höchstens 300 Euro im Jahr – der neue Name der Homeoffice-Pauschale.

Die Telearbeitspauschale ist die umbenannte Homeoffice-Pauschale – inhaltlich dasselbe.

Höhe: 3 € je Tag, an dem du ausschließlich in der Wohnung arbeitest, höchstens 300 € im Jahr. Das entspricht 100 Homeoffice-Tagen.

Voraussetzung: Der Arbeitgeber bestätigt die Tage und weist sie im Lohnzettel aus. Ohne diese Bestätigung erkennt das Finanzamt sie nicht an.

Nur ganze Tage. Ein Tag mit halbem Bürotag zählt nicht.

Zahlt der Arbeitgeber bereits einen Zuschuss, mindert dieser die Pauschale – absetzbar ist nur die Differenz.

Zusätzlich: ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Schreibtisch und Drehstuhl, bis zu einem eigenen Jahreshöchstbetrag und ab einer Mindestzahl an Homeoffice-Tagen. Übersteigende Kosten lassen sich in Folgejahre mitnehmen.

Sie ist Werbungskosten, kein Absetzbetrag: Bei 40 % Grenzsteuersatz bringen 300 € rund 120 € weniger Steuer – und das auch nur, soweit die Werbungskostenpauschale von 132 € überschritten wird.

Verhältnis zur Pendlerpauschale: Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrten zur Arbeitsstätte. Bei viel Homeoffice wird die Pendlerpauschale aliquotiert, dafür steigt die Telearbeitspauschale. Beides nebeneinander ist zulässig.

Kennzahlen 2026

  • 132 €Werbungskostenpauschale je JahrFreibetrag · BMF
  • 3 €Telearbeitspauschale je TagFreibetrag · BMF
  • 300 €Telearbeitspauschale, Höchstbetrag je JahrFreibetrag · BMF
  • 3.672 €Grosses Pendlerpauschale ab 60 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
  • 696 €Kleines Pendlerpauschale, 20 bis 40 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
  • 372 €Großes Pendlerpauschale, 2 bis 20 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
  • 6 €Pendlereuro je Kilometer und JahrFreibetrag · BMF Pendlerrechner

Rechtsgrundlage

§ 16 EStG (BMF)

Auch bekannt als

Homeoffice-Pauschale, Telearbeit, Homeoffice-Tage

Ausführliche Ratgeber

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