Der Kontowechselservice ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern gesetzlich geregelt: Die abgebende Bank muss mitwirken.
Wie es abläuft: Du beauftragst beim Eröffnen des neuen Kontos den Wechselservice. Die neue Bank holt bei der alten die Daten zu Daueraufträgen und eingehenden Überweisungen ein und richtet sie ein.
Kosten: Der Wechselservice ist entgeltfrei. Auch die Auflösung des alten Kontos darf nichts kosten. Wird trotzdem etwas verrechnet, kannst du es zurückfordern.
Dauer: Innerhalb weniger Werktage, sobald beide Banken die Daten ausgetauscht haben.
Was du trotzdem selbst tun solltest: Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen, Energieversorger und Abodienste über die neue IBAN informieren. Der Wechselservice übernimmt einen Teil davon – die Kontrolle bleibt bei dir.
Zwei bis drei Monate parallel laufen lassen. So fangen verspätete Abbuchungen nicht ins Leere. Erst danach das alte Konto schließen – und vorher die Kontoauszüge sichern, weil der Zugriff auf die Umsatzhistorie nach der Auflösung oft endet.
Vergleichen lohnt vorher: Der AK-Bankenrechner ist im VZKG als offizielle Vergleichsseite Österreichs benannt.
Kennzahlen 2026
- 83,45 €Hoechstentgelt Basiskonto je JahrBegriff · Arbeiterkammer, Recht auf ein Girokonto
- 41,73 €Hoechstentgelt Basiskonto fuer BenachteiligteBegriff · Arbeiterkammer, Recht auf ein Girokonto
Rechtsgrundlage
Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) und Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) (RIS)
Auch bekannt als
Kontoumzug, Bankwechsel