Kontowechselservice

Das gesetzlich geregelte Verfahren, mit dem die neue Bank den Umzug von Daueraufträgen und Lastschriften übernimmt.

Der Kontowechselservice ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern gesetzlich geregelt: Die abgebende Bank muss mitwirken.

Wie es abläuft: Du beauftragst beim Eröffnen des neuen Kontos den Wechselservice. Die neue Bank holt bei der alten die Daten zu Daueraufträgen und eingehenden Überweisungen ein und richtet sie ein.

Kosten: Der Wechselservice ist entgeltfrei. Auch die Auflösung des alten Kontos darf nichts kosten. Wird trotzdem etwas verrechnet, kannst du es zurückfordern.

Dauer: Innerhalb weniger Werktage, sobald beide Banken die Daten ausgetauscht haben.

Was du trotzdem selbst tun solltest: Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen, Energieversorger und Abodienste über die neue IBAN informieren. Der Wechselservice übernimmt einen Teil davon – die Kontrolle bleibt bei dir.

Zwei bis drei Monate parallel laufen lassen. So fangen verspätete Abbuchungen nicht ins Leere. Erst danach das alte Konto schließen – und vorher die Kontoauszüge sichern, weil der Zugriff auf die Umsatzhistorie nach der Auflösung oft endet.

Vergleichen lohnt vorher: Der AK-Bankenrechner ist im VZKG als offizielle Vergleichsseite Österreichs benannt.

Kennzahlen 2026

Rechtsgrundlage

Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) und Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) (RIS)

Auch bekannt als

Kontoumzug, Bankwechsel

Ausführliche Ratgeber

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