Eine befristete Begünstigung, die am 30. Juni 2026 ausgelaufen ist. Wer heute kauft, zahlt wieder die vollen Gebühren.
Was befreit war: die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht und die Pfandrechtseintragungsgebühr – für Grundbuchanträge, die zwischen 1. Juli 2024 und 30. Juni 2026 bei Gericht einlangten, bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € und nur bei Erwerb zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses.
Was nie befreit war: die Grunderwerbsteuer. Sie fiel auch im Begünstigungszeitraum in voller Höhe an. Das ist der häufigste Irrtum zu dieser Regel.
Was jetzt gilt:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % vom Kaufpreis
- Eintragungsgebühr Eigentumsrecht: 1,1 % vom Kaufpreis
- Pfandrechtseintragung: 1,2 % vom Pfandbetrag
- Eingabengebühr: 81 €
Rechenbeispiel. Bei 350.000 € Kaufpreis und 280.000 € Pfandbetrag: 12.250 € Grunderwerbsteuer, 3.850 € Eintragungsgebühr, 3.360 € Pfandrechtsgebühr, 81 € Eingabengebühr – zusammen rund 19.500 €.
Wichtig für die Finanzierung: Diese Nebenkosten finanzieren Banken in der Regel nicht mit. Sie sind zusätzlich zum Eigenmittelanteil aus eigenen Mitteln aufzubringen.
Wer den Antrag rechtzeitig eingebracht hat, behält die Begünstigung – sie richtet sich nach dem Einlangen bei Gericht, nicht nach dem Datum des Kaufvertrags.
Kennzahlen 2026
- Ausgelaufen am 30.06.2026KennzahlLeistung · Justizministerium (BMJ) / BMF
- 0,01 €Reguläre Eintragungsgebühr seit dem AuslaufenLeistung · Justizministerium (BMJ) / BMF
- 0,01 €Reguläre Pfandrechtseintragung seit dem AuslaufenLeistung · Justizministerium (BMJ) / BMF
- Fixzins vs. Variabel (EURIBOR)KennzahlBegriff · RIS
- 0,04 €Grunderwerbsteuer vom KaufpreisBegriff · RIS
- 0,01 €Eintragungsgebühr für das EigentumsrechtBegriff · RIS
- 0,01 €Pfandrechtseintragung vom PfandbetragBegriff · RIS
- Landesdarlehen & HandwerkerbonusKennzahlLeistung · Landesregierungen & Klimaschutzministerium
- Land, in dem die Immobilie liegtZuständigkeitLeistung · oesterreich.gv.at
Rechtsgrundlage
Gerichtsgebührengesetz (GGG) § 25a (Justizministerium (BMJ) / BMF)
Auch bekannt als
Grundbuchgebühr, Eintragungsgebühr, Pfandrechtsgebühr