Korridorpension

Vorzeitiger Pensionsantritt mit dauerhaften Abschlägen von 0,425 Prozent je Monat.

Die Korridorpension erlaubt den Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter – gegen dauerhafte Abschläge.

Der Preis: 0,43 % je Monat des vorzeitigen Antritts, also 5,1 % pro Jahr. Die Abschläge gelten auf Lebenszeit – auch nach Erreichen des Regelpensionsalters.

Rechenbeispiel: Wer zwei Jahre früher geht, verliert dauerhaft rund 10,2 Prozent. Bei 2.000 Euro Bruttopension sind das gut 200 Euro im Monat, über 25 Jahre Pensionsbezug ein hoher fünfstelliger Betrag.

Verschärfung ab 2026: Für Personen mit Geburtsdatum ab dem 1. Jänner 1964 steigt das frühestmögliche Antrittsalter schrittweise von 62 auf 63 Jahre, die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504. Die Anhebung erfolgt in Zwei-Monats-Schritten je Quartal, abhängig vom Geburtsdatum.

Zuverdienst ist stark eingeschränkt. Die Korridorpension kann wegfallen, wenn eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung besteht oder das monatliche Erwerbseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € übersteigt.

Am Stichtag darf keine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit mehr bestehen – das Dienstverhältnis muss spätestens mit dem Letzten des Vormonats enden.

Kennzahlen 2026

Rechtsgrundlage

Allgemeines Pensionsgesetz (APG) (Pensionsversicherungsanstalt (PVA))

Auch bekannt als

vorzeitige Alterspension, Korridor

Ausführliche Ratgeber

Zurück zum Finanzlexikon