Steuern in Österreich: Dein Guide als Nicht-EU-Bürger

Stand: 10.09.2026

Du kommst aus einem Nicht-EU-Land und lebst jetzt in Österreich? Willkommen! Steuerrechtlich gibt es hier ein paar Besonderheiten, auf die du achten musst. Keine Panik, wir gehen das Schritt für Schritt durch!

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Inhalt6 Abschnitte
Rechtsgrundlage

Besteuerung von Drittstaatsangehörigen

Aufenthaltsstatus (Rot-Weiß-Rot-Karte), steuerlicher Wohnsitz, Zuzugsbegünstigung und DBA-Regelungen.

KennzahlWohnsitzprinzip & WelteinkommensprinzipKennzahl
  • Unbeschränkte Steuerpflicht ab Begründung eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts (> 183 Tage)
  • Rot-Weiß-Rot-Karte regelt Arbeits- und Niederlassungsrecht für Schlüsselkräfte
  • Zuzugsbegünstigung für hochqualifizierte Wissenschaftler und Forscher (§ 103 EStG)
  • Familienbeihilfe und Familienbonus an legalen Aufenthalt und tatsächlichen Inlandsaufenthalt der Kinder geknüpft

Willkommen in Österreich!

Du hast den Sprung gewagt und bist aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) nach Österreich gekommen. Respekt! Wenn es um Steuern geht, behandelt der österreichische Staat EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger leider oft unterschiedlich. Das liegt an den EU-Grundfreiheiten, die für Drittstaatsangehörige nicht gelten.

Aber keine Sorge, wir schauen uns jetzt gemeinsam an, was das für deinen Geldbeutel bedeutet.

Die zwei Arten der Steuerpflicht

In Österreich gibt es zwei Schubladen, in die du gesteckt werden kannst: die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht.

1. Unbeschränkte Steuerpflicht (Dein Hauptwohnsitz ist hier) Sobald du in Österreich einen Wohnsitz (z.B. eine Mietwohnung) hast oder dich länger als 6 Monate hier aufhältst, bist du unbeschränkt steuerpflichtig.

  • Was das heißt: Österreich besteuert dein gesamtes weltweites Einkommen.
  • Der Vorteil: Du kannst alle steuerlichen Absetzbeträge und Freibeträge nutzen.

2. Beschränkte Steuerpflicht (Du bist nur kurz hier) Bist du nur für ein paar Monate hier (z.B. als Saisonkraft) und hast keine eigene Wohnung, fällst du in diese Kategorie.

  • Was das heißt: Du zahlst nur auf dein Geld aus Österreich Steuern.
  • Der Nachteil: Du darfst viele steuerliche Vorteile nicht nutzen. Das Existenzminimum (die ersten ca. 13.000 €, die eigentlich steuerfrei sind) wird dir quasi weggerechnet (das nennt sich "Hinzurechnungsbetrag"). Am Ende zahlst du dadurch oft mehr Steuern ab dem ersten verdienten Euro.

Gut zu wissen: EU-Bürger können beantragen, wie Inländer behandelt zu werden, wenn sie fast ihr gesamtes Geld in Österreich verdienen. Als Nicht-EU-Bürger darfst du das leider nicht. Das ist hart, aber Gesetz.

Familie: Bonus nur, wenn alle hier sind

Österreich hat großartige Förderungen für Familien, wie den Familienbonus Plus (bis zu 2.000 € pro Kind/Jahr).

Aber Achtung: Um den zu bekommen, musst du die österreichische Familienbeihilfe beziehen. Lebt deine Familie weiterhin in deinem Heimatland, hast du darauf in der Regel keinen Anspruch (außer dein Heimatland hat ein spezielles Abkommen mit Österreich, wie z.B. Serbien, Bosnien oder die Türkei).

Ausgaben absetzen: Die doppelte Haushaltsführung

Du hast eine Wohnung in Österreich und behältst dein Zuhause im Heimatland? Das nennt man doppelte Haushaltsführung. Die Kosten dafür kannst du manchmal von der Steuer absetzen – aber das Finanzamt schaut hier ganz genau hin!

Wann klappt das?

  • Meistens nur, wenn dein Partner in der Heimat bleibt, weil er oder sie dort einen eigenen Job hat (und mehr als ca. 7.000 € im Jahr verdient).
  • Bleibt die Familie "nur" wegen der Schule der Kinder dort, sieht das Finanzamt das oft als Privatvergnügen an.

Der Jackpot: Zuzugsbegünstigung für Top-Fachkräfte

Bist du Forscher, Wissenschaftler, Künstler oder Sportler? Dann gibt es gute Nachrichten! Österreich will schlaue Köpfe anlocken und bietet die sogenannte Zuzugsbegünstigung.

  • Dein Vorteil: Bis zu 30 % deines Einkommens können für fünf Jahre komplett steuerfrei bleiben!
  • Hier spielt deine Nationalität überhaupt keine Rolle.
  • Tipp: Der Antrag ist kompliziert. Such dir hierfür unbedingt einen Steuerberater!

Fazit: Hol dir Hilfe!

Das österreichische Steuersystem ist für Nicht-EU-Bürger oft ein kleiner Dschungel. Wenn du hier dauerhaft lebst und arbeitest (unbeschränkte Steuerpflicht), ist alles halb so wild. Wenn du aber nur kurz hier bist oder deine Familie noch im Ausland lebt, wird es tricky.

Unser Tipp: Wenn es kompliziert wird, scheue dich nicht davor, einen Steuerberater zu fragen. Das Geld dafür ist meistens sehr gut investiert!

Häufige Fragen

Kriege ich den Familienbonus für meine Kinder?

Meistens nur, wenn deine Familie bei dir in Österreich lebt und du hier Familienbeihilfe beziehst. Lebt deine Familie im Heimatland, wird das leider schwierig.

Ab wann bin ich unbeschränkt steuerpflichtig?

Sobald du eine Wohnung mietest oder länger als 6 Monate im Land bist.

Gibt es Vorteile für hochqualifizierte Fachkräfte?

Ja! Für Forscher oder Wissenschaftler gibt es die Zuzugsbegünstigung – da winken ordentliche Steuervorteile.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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