Eine Wertsicherungsklausel koppelt den Preis an einen Index – meist den Verbraucherpreisindex. Der Anbieter kann dann ohne neue Vereinbarung erhöhen.
Die praktische Folge: Der beworbene Preis gilt oft nur für das erste Jahr. Bei einer 24-Monats-Bindung entscheidet die Klausel über die tatsächlichen Kosten – nicht der Einstiegspreis.
Vor Vertragsabschluss prüfen: Gibt es eine solche Klausel, an welchen Index ist sie gekoppelt, ab wann greift sie, und gibt es eine Obergrenze?
Der Vorteil für dich: Eine Preiserhöhung löst in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht aus – auch während einer Bindung. Das ist der häufigste Weg, vorzeitig aus einem Vertrag herauszukommen.
Die Frist dafür ist kurz und steht in der Ankündigung. Wer sie versäumt, bleibt gebunden. Setz dir eine Erinnerung, sobald ein solches Schreiben kommt.
Bei Girokonten ist die Lage anders: Dort ist eine automatische Anpassung an den Verbraucherpreisindex unzulässig. Banken dürfen Kontoführungsentgelte nicht einseitig erhöhen, sondern müssen die Regeln für Vertragsänderungen einhalten.
Bei Mietverträgen sind Wertsicherungsvereinbarungen üblich und grundsätzlich zulässig; im Vollanwendungsbereich des MRG gelten eigene Grenzen.
Kennzahlen 2026
- 0 € ServicepauschaleKennzahlBegriff · RIS
- RTR-TarifkalkulatorNeutraler TarifvergleichBegriff · RTR, Regulierungsbehörde
- Vergleich lohnt sich jährlichKennzahlBegriff · E-Control Austria
- 0,10 €Elektrizitätsabgabe für Haushalte, Cent je kWhBegriff · E-Control Austria
- 6 €Strom-Sozialtarif, Cent je kWhBegriff · E-Control Austria
- 2.900 €Grundkontingent des Sozialtarifs je JahrBegriff · E-Control Austria
- E-Control-TarifkalkulatorNeutraler TarifvergleichBegriff · E-Control, Regulierungsbehörde
Rechtsgrundlage
Auch bekannt als
Indexklausel, Indexierung, Preisanpassungsklausel