Inhalt11 Abschnitte
- Der Regulierungswandel: KIM-V ist Geschichte
- Zinslage: Fixzins oder variabel?
- Universalbank oder Bausparkasse?
- Kaufpreis ist nicht gleich Beleihungswert
- Die Haushaltsrechnung der Bank
- Kaufnebenkosten: rund 10 % und mehr
- Grundbuch- und Pfandrechtsgebühren
- Maklerprovision: Bestellerprinzip gilt nur bei Miete
- Förderungen nutzen: Landesdarlehen
- Sondertilgung und Vorfälligkeitsentschädigung
- Existenzschutz: Ablebensversicherung
Wohnbaukredit & Baufinanzierung
Immobilienfinanzierung in Österreich, Zinsbindungen (Fix vs. Variabel) und Nebenkosten.
- Kreditnebenkosten betragen ca. 5–10 % des Kaufpreises (Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung, Notar, Makler)
- Temporäre Gebührenbefreiung für Grundbuch und Pfandrecht bei Eigennutzung bis 500.000 €
- Fixzinskredite schützen vor Zinsschwankungen über 10–25 Jahre Laufzeit
Der Regulierungswandel: KIM-V ist Geschichte
Die strengen Kreditvergaberegeln der KIM-Verordnung liefen am 30. Juni 2025 aus. Seither gilt das WIK-Rundschreiben der FMA nur noch als „aufsichtliche Erwartungshaltung“ mit der bekannten 90/40/35-Leitlinie: höchstens 90 % Beleihung, Rate möglichst unter 40 % des Nettoeinkommens, maximal 35 Jahre Laufzeit. Banken dürfen davon abweichen – für Käufer mit guter Bonität ist damit sogar wieder eine Vollfinanzierung möglich. Kleinkredite unter 50.000 € (100.000 € bei Paaren) und Zwischenfinanzierungen sind ohnehin ausgenommen.
Zinslage: Fixzins oder variabel?
Die EZB hob die Leitzinsen zuletzt erneut leicht an, der 3-Monats-Euribor liegt bei rund 2,3–2,4 %. Wegen einer inversen Zinskurve sind langfristige Fixzinsen aber kaum teurer als variable: 10-Jahres-Fixzinsen gibt es ab etwa 3,19 %. Wer jetzt fix abschließt, sichert sich Planungssicherheit fast zum Preis eines variablen Kredits – rund 89 % der Kreditnehmer wählen Fixzins (Richtwerte siehe Tabelle).
Universalbank oder Bausparkasse?
Universalbanken sind flexibel, vergeben hohe Summen und lange Laufzeiten; der Zinsaufschlag (Marge) hängt stark von deiner Bonität ab (rund 0,75 % bis 1,75 %). Bausparkassen bieten als Besonderheit einen gesetzlichen Zinscap von 6 % für die ersten 20 Jahre – dafür ist die Summe auf 310.000 € pro Person bzw. 620.000 € pro Paar begrenzt, und es gibt oft eine Zinsuntergrenze. Die staatliche Bausparprämie beträgt 2026 1,5 % auf bis zu 1.200 € Einzahlung.
Kaufpreis ist nicht gleich Beleihungswert
Die Bank finanziert nie den Kaufpreis, sondern den Beleihungswert: vom gutachterlichen Verkehrswert wird ein Sicherheitsabschlag von 10–30 % (oft 20 %) abgezogen, und davon werden meist höchstens 80 % im ersten Rang finanziert. Beispiel: Bei 400.000 € Kaufpreis sinkt der Beleihungswert auf 320.000 €, der mögliche Kredit auf 256.000 €. Plane deine Eigenmittel daher immer auf Basis des Beleihungswerts, nicht des Kaufpreises.
Die Haushaltsrechnung der Bank
Die Bank prüft dein frei verfügbares Einkommen. Variable Gehaltsbestandteile und Boni zählen nur mit Abschlag, Sonderzahlungen werden aliquot eingerechnet. Auf der Ausgabenseite stehen Lebenshaltungskosten, die jede Bank nach eigenen Pauschalen ansetzt – feste Werte schreibt die Aufsicht nicht vor –, dazu die Betriebskosten der Wohnung, Mobilitätskosten und bestehende Kredite. Die geplante Rate sollte deutlich unter 40 % des Nettoeinkommens bleiben und einen Puffer lassen.
Kaufnebenkosten: rund 10 % und mehr
Zum Kaufpreis kommen erhebliche Nebenkosten: Grunderwerbsteuer 3,5 %, Grundbucheintragung für das Eigentum 1,1 %, Notar bzw. Vertragserrichtung etwa 1,5–3 % plus USt und Maklerprovision bis 3,6 % brutto je Partei. Zusammen sind das rund 10 bis 11,5 % des Kaufpreises. Dazu kommen die Finanzierungsnebenkosten: Eintragung des Pfandrechts 1,2 %, Bankbearbeitungsgebühr rund 1–3 % und eine Schätzgebühr von etwa 300–800 €.
Grundbuch- und Pfandrechtsgebühren
Seit 1. Juli 2026 fallen beim Immobilienkauf wieder die vollen Eintragungsgebühren an: 1,1 % vom Kaufpreis für die Eintragung ins Grundbuch und 1,2 % von der Pfandsumme für das Pfandrecht der Bank. Rechne diese Beträge von Anfang an in deine Nebenkosten ein.
Von 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2026 waren diese Gebühren bei Wohnraum zur Eigennutzung bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € befreit – eine Ersparnis von bis zu 11.500 €. Maßgeblich war, dass der Grundbuchantrag bis zum 30. Juni 2026 bei Gericht einlangte. Diese Befreiung gibt es nicht mehr.
Gebührenbefreiung Grundbuch & Pfandrecht (01.07.2024–30.06.2026, ausgelaufen)
Befristete Befreiung von den Eintragungsgebühren für Grundbuch und Pfandrecht beim Kauf von Wohnraum zur Eigennutzung. Sie ist am 30. Juni 2026 ausgelaufen.
- Befreite die Eintragungsgebühr Grundbuch (1,1 %) und Pfandrecht (1,2 %) bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 €
- Die Ersparnis betrug bis zu 11.500 € beim Kauf zur Eigennutzung
- Maßgeblich war, dass der Grundbuchantrag zwischen 1. Juli 2024 und 30. Juni 2026 bei Gericht einlangte
- Seit 1. Juli 2026 fallen die Gebühren wieder in voller Höhe an (1,1 % und 1,2 %)
- Der Hauptwohnsitz musste mindestens fünf Jahre bestehen bleiben, sonst fiel die Befreiung nachträglich weg
Maklerprovision: Bestellerprinzip gilt nur bei Miete
Anders als beim Mietmarkt gilt beim Immobilienkauf weiterhin die Doppelmaklertätigkeit: Der Makler darf von beiden Seiten bis zu 3,0 % netto (3,6 % brutto) verlangen. Diese Sätze sind Höchstgrenzen und verhandelbar – gerade bei höherpreisigen Objekten. Das gesetzliche Bestellerprinzip (§ 17a MaklerG) betrifft ausschließlich Wohnungsmieten.
Förderungen nutzen: Landesdarlehen
Aus dem Wohnbaupaket 2024–2026 gibt es geförderte Landesdarlehen bis 200.000 € mit oft nur 1,5 % Fixzins (Wien: 1-%-Darlehen, in den ersten fünf Jahren 0 %; Oberösterreich über die Hypo OÖ). Solche Darlehen werden im Grundbuch häufig nachrangig besichert – das senkt das Risiko der Hauptbank und kann deren Konditionen verbessern. Achte auf Einkommens- und Wohnflächengrenzen.
Offizielle Förderstellen der Bundesländer:
Wohnbauförderung & Sanierungszuschüsse
Förderprogramme der neun österreichischen Bundesländer für Hausbau, Kauf und thermische Sanierung.
- Zinsgünstige Landesdarlehen oder nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse
- Bundesweiter Handwerkerbonus für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten
- Wohnschirm schützt bei drohendem Wohnungsverlust oder Energieschulden
- Einkommensobergrenzen und ökologische Standards je nach Bundesland
Sondertilgung und Vorfälligkeitsentschädigung
Bei variablen Krediten ist die vorzeitige Rückzahlung gebührenfrei; die Kündigungsfrist beträgt höchstens sechs Monate. Bei Fixzinskrediten darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, gedeckelt mit 1,0 % des zurückgezahlten Betrags (0,5 %, wenn die Restlaufzeit unter einem Jahr liegt). 10.000 € pro Jahr sind pönalefrei. Für Kreditverträge, die ab 1. Jänner 2027 geschlossen werden, hebt das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 den Deckel von 1 % auf 3 % an; bis Ende 2026 geschlossene Verträge behalten die 1-%-Grenze.
Prüfe vor dem Abschluss, welche Sondertilgungen dein Vertrag ausdrücklich erlaubt. Der gesetzliche Deckel gilt, aber wie viel du ohne Entschädigung tilgen darfst, steht im Vertrag.
Existenzschutz: Ablebensversicherung
Banken verlangen meist eine zugunsten der Bank gesperrte (vinkulierte) Risiko-Ablebensversicherung, oft mit fallender Versicherungssumme und damit günstiger Prämie. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Vergleiche Angebote bankfremder Versicherer, statt die hauseigene Restschuldversicherung ungeprüft abzuschließen – die Prämienunterschiede sind erheblich.
| Zinsbindung | Sollzins p.a. (Richtwert) | Monatsrate je 100.000 € |
|---|---|---|
| Variabel (Euribor + Marge) | ca. 2,80–3,70 % | ca. 405 € |
| Fixzins 10 Jahre | ca. 3,19–3,70 % | ca. 426–443 € |
| Fixzins 15 Jahre | ca. 3,40–3,80 % | ca. 450 € |
| Fixzins 20 Jahre | ca. 3,66–3,90 % | ca. 456 € |
| Fixzins 30–35 Jahre | ca. 3,96–4,15 % | ca. 472–475 € |
Häufige Fragen
Gilt die KIM-Verordnung noch?
Nein, sie ist ausgelaufen. Die Banken prüfen Eigenmittel, Schuldendienstquote und Laufzeit aber weiterhin nach eigenen Standards – die Anforderungen sind also nicht verschwunden, nur nicht mehr verordnet. Für die Praxis heißt das: Die Werte sind verhandelbarer geworden, aber nicht irrelevant.
Wie viel Eigenmittel brauche ich?
Als Orientierung gilt weiterhin rund ein Fünftel des Kaufpreises plus die Kaufnebenkosten. Die Nebenkosten sind der oft übersehene Teil: Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Pfandrechtsgebühr sowie Notar- oder Anwaltskosten summieren sich auf einen erheblichen Anteil des Kaufpreises und werden von Banken in der Regel nicht mitfinanziert.
Fixzins oder variabel?
Der Fixzins kostet einen Aufschlag und kauft dafür Planungssicherheit. Er lohnt sich, wenn die Rate am oberen Rand des Leistbaren liegt oder ein Zinsanstieg das Budget sprengen würde. Variabel ist günstiger, solange die Zinsen niedrig bleiben – rechne aber immer durch, ob du auch eine deutlich höhere Rate tragen könntest.
Was ist der Unterschied zwischen Kaufpreis und Beleihungswert?
Der Kaufpreis ist, was du zahlst. Der Beleihungswert ist, was die Bank der Immobilie als dauerhaft erzielbaren Wert zurechnet – er liegt regelmäßig darunter. Die Kredithöhe bemisst sich am Beleihungswert, nicht am Kaufpreis. Genau daraus entsteht bei vielen Finanzierungen die unerwartete Eigenmittellücke.
Was kostet die vorzeitige Rückzahlung?
Bei variabel verzinsten Krediten ist die vorzeitige Rückzahlung günstig bis kostenlos. Bei Fixzinskrediten kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, die gesetzlich begrenzt ist. Prüfe vor Vertragsabschluss, ob und in welcher Höhe Sondertilgungen kostenfrei möglich sind – das ist ein verhandelbarer Punkt.
Zahle ich beim Immobilienkauf Maklerprovision?
Ja. Das Bestellerprinzip gilt nur bei der Wohnungsmiete, nicht beim Kauf. Käuferinnen und Käufer zahlen weiterhin Provision – sie gehört zwingend in die Nebenkostenrechnung.
Lohnt sich eine Landesförderung?
Meistens ja, weil geförderte Landesdarlehen deutlich unter dem Marktzins liegen. Die Bedingungen unterscheiden sich je Bundesland erheblich – Einkommensgrenzen, Wohnnutzfläche, energetische Standards. Der Antrag muss in der Regel vor Baubeginn oder Kaufvertragsunterzeichnung gestellt werden; ein nachträglicher Antrag ist meist ausgeschlossen.
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Anlage-, Steuer- oder Finanzberatung und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Konditionen sind Richtwerte mit dem Stand der letzten redaktionellen Prüfung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.
- RIS: Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) – Rechtsgrundlage für Wohnbaukredit & Baufinanzierung
- Justizministerium (BMJ) / BMF: Gerichtsgebührengesetz (GGG) § 25a
- Landesregierungen & Klimaschutzministerium: Wohnbauförderungsgesetze der Bundesländer (WFG)
- Justizministerium: GGG-Richtlinie § 25a – temporäre Gebührenbefreiung – § 25a GGG – Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr, Befreiung und ihr Auslaufen
- RIS: § 20 HIKrG – vorzeitige Rückzahlung und Entschädigung, samt Änderung ab 2027 – § 20 HIKrG – Vorfälligkeitsentschädigung, Deckel 1 % bzw. 3 % für Verträge ab 2027 (§ 31 Abs. 9)
- RIS: Mietrechtsgesetz (MRG), geltende Fassung – Abgrenzung zwischen Miete und Eigentum
