Netto pro Jahr: 38.799 € (2026)
| Brutto pro Jahr | 55.678 € |
| Sozialversicherung | − 9.981 € |
| Lohnsteuer | − 6.897 € |
| Berücksichtigte Absetzbeträge | + 496 € |
| Netto pro Jahr | 38.799 € |
Annahmen und Quelle
Unverbindliche Schätzung auf Basis vereinfachter Annahmen für das gewählte Veranlagungsjahr. Tatsächliche Werte können abweichen (z. B. durch Kollektivvertrag, Freibeträge, weitere Absetzbeträge). Keine Steuerberatung.
Rechtsstand 2026: ÖGK / BMF Progressionsabgeltung 2026, § 33 EStG
Wohin dein Brutto geht
Zwischen Brutto und Netto liegen zwei Abzüge und eine Gegenrechnung.
1. Sozialversicherung. Vom laufenden Bezug gehen 18,07 % ab, von Sonderzahlungen 17,07 %. Über der Höchstbeitragsgrundlage von € 6.930 im Monat fallen keine weiteren Beiträge an – deshalb steigt bei höheren Gehältern das Netto überproportional.
2. Lohnsteuer. Sie wird auf das verbleibende Einkommen nach einem Stufentarif berechnet. Bis € 13.539 Jahreseinkommen fällt keine an.
3. Absetzbeträge. Sie mindern die berechnete Steuer direkt – nicht die Bemessungsgrundlage. Der Rechner berücksichtigt den Verkehrsabsetzbetrag automatisch und je nach Eingabe Familienbonus Plus, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und den Pendlereuro.
Sonderzahlungen – das 13. und 14. Gehalt – werden getrennt und deutlich günstiger besteuert. Deshalb liegt das durchschnittliche Monatsnetto bei 14 Bezügen über dem bei 12.
Welche Annahmen der Rechner trifft
- Ganzjährige Beschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber.
- Verkehrsabsetzbetrag von € 496 wird immer angesetzt – er steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu.
- Sozialversicherung mit den Regelsätzen; abweichende Beitragsgruppen (etwa bei geringfügiger Beschäftigung oder in der Land- und Forstwirtschaft) sind nicht abgebildet.
- Familienbonus Plus mit € 2.000 je Kind unter 18, wenn du Kinder angibst – die Aufteilung zwischen den Eltern nimmt er mit 100 % an.
- Keine Werbungskosten über die Pauschale von € 132 hinaus.
- Keine Sonderausgaben und keine außergewöhnlichen Belastungen.
Warum dein Gehaltszettel abweichen kann
Der Rechner ist eine Schätzung auf Basis vereinfachter Annahmen. Diese Punkte verändern das tatsächliche Ergebnis:
- Kollektivvertrag. Zulagen, Zuschläge und Sonderregelungen der Branche sind nicht abgebildet.
- Sachbezüge. Ein Dienstwagen erhöht den Bruttobezug und damit Steuer und Beiträge – bei Elektrofahrzeugen fällt kein Sachbezug an.
- Freibetragsbescheid. Wer einen hat, zahlt laufend weniger Lohnsteuer, als der Rechner ausweist.
- Mehrere Dienstverhältnisse. Jeder Arbeitgeber versteuert getrennt; in Summe wird zu wenig einbehalten. Es besteht Pflichtveranlagung.
- Unterjähriger Ein- oder Austritt. Dann verändert sich auch das Jahressechstel und damit die Besteuerung der Sonderzahlungen.
- Pendlerpauschale. Sie mindert die Bemessungsgrundlage; ob sie zusteht, entscheidet der amtliche Pendlerrechner.
Maßgeblich ist immer die Abrechnung der Lohnverrechnung beziehungsweise der Bescheid des Finanzamts.
Was du mit dem Ergebnis anfangen kannst
Gehaltsverhandlung. Rechne die gewünschte Erhöhung netto durch. Bei 40 % Grenzsteuersatz und rund 18 % Sozialversicherung bleiben von 100 € brutto etwa 49 € übrig. Steuerfreie Zuwendungen wie Essensgutscheine oder ein Öffi-Ticket kommen dagegen in voller Höhe an – und kosten den Betrieb weniger.
Jobwechsel vergleichen. Zwei Angebote lassen sich nur netto vergleichen, und auch dann nicht vollständig: Betriebliche Pensionskasse, Sachbezüge und Zuschüsse gehören mitgerechnet.
Veranlagung vorbereiten. Wer im Jahr unterjährig eingestiegen ist, in Karenz war oder Werbungskosten hat, bekommt über die Arbeitnehmerveranlagung meist Geld zurück. Der Rechner zeigt, wovon die Rechnung ausgeht.
Rückwirkend rechnen. Über die Jahreswahl lässt sich ein vergangenes Jahr nachrechnen – mit den damals geltenden Werten, nicht mit den heutigen.
Aktuelle Kennzahlen im Rechner
Hintergrundwissen & Gesetzliche Grundlagen
Familienbonus Plus
Direkter Steuerabsetzbetrag für jedes Kind in Österreich bis zu 2.000 € pro Jahr.
- Bis 18 Jahre: Bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr (bzw. 166,68 € / Monat)
- Ab 18 Jahre (mit Familienbeihilfe): Bis zu 700 € pro Jahr (58,34 € / Monat)
- Mindert direkt die errechnete Lohnsteuer (wirkt ab ca. 1.350 € Bruttogehalt voll)
- Aufteilung 50/50 zwischen Elternteilen oder 100 % bei einem Partner möglich
- Kann monatlich über die Lohnverrechnung (Formular E30) oder rückwirkend via Lohnsteuerausgleich (L1k) beantragt werden
Verkehrsabsetzbetrag
Pauschaler Absetzbetrag zur Abgeltung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für alle aktiven Dienstnehmer.
- Steht jedem aktiven Dienstnehmer automatisch zu
- 2025: 487 € / Jahr
- 2026: 496 € / Jahr (erhöht durch Abschaffung der kalten Progression)
- Wird direkt vom Dienstgeber in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt
Pendlereuro
Direkter Steuerabsetzbetrag für Pendler: 6 € pro Kilometer der einfachen Wegstrecke und Jahr (ab 2026; bis 2025: 2 €).
- Voraussetzung: Anspruch auf kleines oder großes Pendlerpauschale
- Höhe: 6 € je Kilometer Distanz Wohnort – Arbeitsstätte und Jahr (ab 2026; bis 2025: 2 €)
- Wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen
Pendlerpauschale
Steuerfreibetrag für Arbeitswege, wenn Öffis nicht zumutbar sind (großes Pendlerpauschale) oder ab 20 km Entfernung (kleines Pendlerpauschale).
- Kleines Pendlerpauschale: Benützung von Massenbeförderungsmitteln zumutbar (ab 20 km)
- Großes Pendlerpauschale: Öffi-Nutzung unzumutbar (ab 2 km)
- Mindert als Freibetrag die steuerliche Bemessungsgrundlage
- Kombinierbar mit dem Pendlereuro (direkter Steuerabzug)
Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB / AEAB)
Steuerabsetzbetrag für Alleinverdiener mit Partner oder Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind.
- Voraussetzung: Mindestens ein Kind mit Familienbeihilfe für mehr als 6 Monate
- Beim AVAB darf der Partner maximal 7.411 € / Jahr (2026) dazuverdienen
- 1 Kind: 612 € (2026), 2 Kinder: 828 € (2026), jedes weitere Kind: +273 €
- Negativsteuerfähig: Führt auch bei 0 € Steuer zu einer Barauszahlung!
Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)
Rückforderung zu viel bezahlter Lohnsteuer beim Finanzamt Österreich.
- Kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden
- Vollständig digital über FinanzOnline / ID Austria durchführbar
- Antragslose Veranlagung greift ab der zweiten Jahreshälfte für einfache Fälle automatisch
- Wie viel zurückkommt, hängt von Einkommen, Absetzbeträgen und Ausgaben ab
Negativsteuer (SV-Rückerstattung)
Rückerstattung eines Teils der Sozialversicherungsbeiträge, wenn das Einkommen zu niedrig für Lohnsteuer ist.
- Wird über die Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt, rückwirkend bis zu fünf Jahre
- Arbeitnehmer:innen erhalten 55 % der SV-Beiträge, Pensionist:innen 80 %
- Der Höchstbetrag steigt mit Anspruch auf Pendlerpauschale
- Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag werden zusätzlich ausbezahlt
