Absetzbeträge & Familie

Stand: 10.09.2026

Absetzbeträge kürzen deine Steuer direkt – Euro für Euro, unabhängig vom Einkommen. Gerade für Familien steckt hier viel Geld. Hier die wichtigsten Beträge für 2025/2026.

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Inhalt6 Abschnitte
AbsetzbetragZum Rechner

Familienbonus Plus

Direkter Steuerabsetzbetrag für jedes Kind in Österreich bis zu 2.000 € pro Jahr.

Aktueller Wert2.000 €Bis 18 Jahre, je Kind und Jahr
  • Bis 18 Jahre: Bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr (bzw. 166,68 € / Monat)
  • Ab 18 Jahre (mit Familienbeihilfe): Bis zu 700 € pro Jahr (58,34 € / Monat)
  • Mindert direkt die errechnete Lohnsteuer (wirkt ab ca. 1.350 € Bruttogehalt voll)
  • Aufteilung 50/50 zwischen Elternteilen oder 100 % bei einem Partner möglich
  • Kann monatlich über die Lohnverrechnung (Formular E30) oder rückwirkend via Lohnsteuerausgleich (L1k) beantragt werden

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist der wirkungsvollste Absetzbetrag: bis zum 18. Geburtstag 2.000 € im Jahr, danach bei aufrechtem Familienbeihilfenbezug 700 € im Jahr. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe; für Kinder in Drittstaaten steht er nicht zu. Er senkt die Steuer höchstens auf null und ist selbst nicht erstattungsfähig. Aufteilbar 50/50 oder ganz bei einem Elternteil; beantragt wird er laufend (Formular E30) oder in der Veranlagung (L1k).

Kindermehrbetrag

Wer so wenig verdient, dass der Familienbonus nicht voll wirkt, bekommt den Kindermehrbetrag von bis zu 700 € pro Kind und Jahr – als echte Negativsteuer ausbezahlt. Voraussetzung sind aktive Erwerbseinkünfte an mindestens 30 Tagen im Jahr (oder ganzjährig Kinderbetreuungsgeld/Wochengeld) und eine sehr geringe Steuerlast.

Verkehrsabsetzbetrag

Jeder aktive Arbeitnehmer erhält automatisch den Verkehrsabsetzbetrag: 496 € im Jahr. Für Geringverdiener mit Pendlerpauschale erhöht er sich auf bis zu 853 €; ein zusätzlicher Zuschlag von bis zu 804 € läuft mit steigendem Einkommen einschleifend aus.

Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag

Dieser Absetzbetrag ist voll erstattungsfähig (auch als Negativsteuer) und steht auch freien Dienstnehmern zu. Voraussetzung beim Alleinverdiener: Der Partner verdient unter 7.411 € im Jahr; Alleinerziehende dürfen höchstens sechs Monate in einer Partnerschaft leben. Die Höhe steigt mit der Kinderzahl (siehe Tabelle).

Unterhalts- und Kinderabsetzbetrag

Getrennt lebende Elternteile, die nachweislich Unterhalt zahlen, erhalten den Unterhaltsabsetzbetrag (38 € / 56 € / 75 € pro Monat für das erste, zweite und jedes weitere Kind). Der Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Monat wird nicht gesondert beantragt, sondern automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.

Negativsteuer: Absetzbeträge bei niedrigem Einkommen

Wenn die Absetzbeträge höher sind als die Lohnsteuer, zahlt das Finanzamt einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge aus.

Absetzbeträge senken die Steuer direkt. Liegt dein Einkommen so niedrig, dass gar keine Lohnsteuer anfällt, laufen sie normalerweise ins Leere. Für diesen Fall gibt es die Negativsteuer, auch SV-Rückerstattung genannt: Das Finanzamt erstattet einen Teil deiner Sozialversicherungsbeiträge als Barauszahlung.

Arbeitnehmer:innen bekommen bis zu 55 % der Beiträge zurück, Pensionist:innen bis zu 80 %. Die Höchstbeträge werden jährlich angepasst und stehen in den Kennzahlen. Ausgezahlt wird über die Arbeitnehmerveranlagung, rückwirkend bis zu fünf Jahre.

2026 · 55 % der SV-Beiträge1.300 €Höchstbetrag ohne PendlerpauschaleQuelle: BMF – BMF: Absetzbeträge bei niedrigen Einkünften (SV-Rückerstattung) (öffnet in neuem Tab)
2026 · 55 % der SV-Beiträge1.554 €Höchstbetrag mit PendlerpauschaleQuelle: BMF – BMF: Absetzbeträge bei niedrigen Einkünften (SV-Rückerstattung) (öffnet in neuem Tab)
2026 · 80 % der SV-Beiträge723 €Höchstbetrag für Pensionist:innenQuelle: BMF – BMF: Absetzbeträge bei niedrigen Einkünften (SV-Rückerstattung) (öffnet in neuem Tab)
Kinder20252026
1 Kind601 €612 €
2 Kinder813 €828 €
3 Kinder1.081 €1.101 €
jedes weitere Kind+268 €+273 €
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag pro Jahr, gestaffelt nach Kinderzahl.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Absetzbetrag und Freibetrag?

Ein Absetzbetrag mindert die berechnete Steuer direkt: 1.000 Euro Absetzbetrag sind 1.000 Euro weniger Steuer. Ein Freibetrag mindert nur die Bemessungsgrundlage – bei 40 Prozent Grenzsteuersatz bringen 1.000 Euro Freibetrag also 400 Euro. Absetzbeträge sind damit deutlich wirksamer.

Wie wird der Familienbonus Plus zwischen den Eltern aufgeteilt?

Wahlweise 50:50 oder 100:0. Die Aufteilung wird in der Beilage L1k erklärt und muss von beiden Elternteilen übereinstimmend angegeben werden. Bei widersprüchlichen Angaben teilt das Finanzamt automatisch je zur Hälfte. Sinnvoll ist 100:0, wenn ein Elternteil zu wenig Lohnsteuer zahlt, um seinen Anteil auszuschöpfen.

Was bringt mir der Familienbonus, wenn ich kaum Steuer zahle?

Wenig – er ist ein Absetzbetrag ohne Negativsteuerwirkung und kann nur bis zur Höhe der tatsächlichen Steuerleistung wirken. Für genau diese Fälle gibt es den Kindermehrbetrag, der auch dann greift, wenn die Steuer zu gering ist. Beide werden über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.

Steht mir der Alleinverdienerabsetzbetrag zu?

Wenn du mehr als sechs Monate im Jahr in einer Partnerschaft lebst, mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezieht und die Einkünfte der Partnerin oder des Partners 7.411 Euro im Jahr nicht übersteigen. Alleinerziehende erhalten unter denselben Kindervoraussetzungen den Alleinerzieherabsetzbetrag – ohne Partnerbedingung.

Kann ich Unterhaltsabsetzbetrag und Familienbonus gleichzeitig bekommen?

Ja. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht dem getrennt lebenden Elternteil zu, der tatsächlich den gesetzlichen Unterhalt leistet. Er schließt den Familienbonus Plus nicht aus – dieser wird zwischen den Elternteilen aufgeteilt. Beide laufen über die Beilage L1k.

Was ist die Negativsteuer und wer bekommt sie?

Wer Sozialversicherungsbeiträge zahlt, aber unter der Lohnsteuergrenze bleibt, bekommt über die Arbeitnehmerveranlagung einen Teil der Beiträge als Gutschrift ausbezahlt – bis zu 55 Prozent bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bis zu 80 Prozent bei Pensionistinnen und Pensionisten, jeweils bis zu einem Höchstbetrag.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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