Wer im Krankenstand ist, bekommt zunächst das volle Entgelt weiter, danach das halbe. Die Dauer richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses:
- im 1. Jahr: 6 Wochen voll, 4 Wochen halb
- ab dem 2. Jahr: 8 Wochen voll, 4 Wochen halb
- ab dem 16. Jahr: 10 Wochen voll, 4 Wochen halb
- ab dem 26. Jahr: 12 Wochen voll, 4 Wochen halb
Die Ansprüche gelten je Arbeitsjahr, nicht je Kalenderjahr. Mehrere Krankenstände im selben Arbeitsjahr werden zusammengezählt.
Während der halben Entgeltfortzahlung zahlt die Gesundheitskasse das halbe Krankengeld dazu. Erst wenn beides ausgeschöpft ist, kommt das volle Krankengeld.
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gilt ein eigener, längerer Anspruch – unabhängig von den bereits verbrauchten Zeiten.
Meldepflicht: Die Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich zu melden. Wer das unterlässt, verliert für diese Zeit den Anspruch.
Kündigung beendet den Anspruch nicht. Wird das Arbeitsverhältnis während eines Krankenstands vom Arbeitgeber beendet, läuft die Entgeltfortzahlung über das Ende hinaus weiter, bis der Anspruch ausgeschöpft ist.
Kennzahlen 2026
- Individuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahlBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 13.539 €Einkommen ohne EinkommensteuerBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 14.769 €Grenze zur PflichtveranlagungBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 730 €Veranlagungsgrenze für NebeneinkünfteBehördenweg · FinanzOnline / BMF
Rechtsgrundlage
Auch bekannt als
Krankenentgelt, Lohnfortzahlung