Das Kilometergeld deckt sämtliche Kosten des Fahrzeugs pauschal ab: Treibstoff, Wartung, Versicherung, Wertverlust, Maut und Parkgebühren. Einzelne dieser Posten lassen sich daneben nicht zusätzlich absetzen.
Wofür es gilt: beruflich veranlasste Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug – Dienstreisen, Fahrten zwischen mehreren Arbeitsstätten, Fahrten zu Fortbildungen, bei Vermietung auch Fahrten zum Objekt.
Wofür es nicht gilt: der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der ist mit dem Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls der Pendlerpauschale abgegolten.
Aufzeichnungspflicht. Ohne Fahrtenbuch oder gleichwertige Aufzeichnung wird das Kilometergeld nicht anerkannt. Festzuhalten sind je Fahrt: Datum, Ausgangs- und Zielort, Zweck und gefahrene Kilometer.
Höchstgrenze: Je Kalenderjahr wird eine bestimmte Kilometeranzahl anerkannt. Wer mehr fährt, muss die tatsächlichen Kosten nachweisen.
Eigene Sätze gibt es für Motorräder, für mitbeförderte Personen und für Fahrräder.
Ersetzt der Arbeitgeber das Kilometergeld, ist es bis zum amtlichen Satz steuerfrei – dann kann es nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Kennzahlen 2026
- 132 €Werbungskostenpauschale je JahrFreibetrag · BMF
- 3 €Telearbeitspauschale je TagFreibetrag · BMF
- 300 €Telearbeitspauschale, Höchstbetrag je JahrFreibetrag · BMF
- 3.672 €Grosses Pendlerpauschale ab 60 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
- 696 €Kleines Pendlerpauschale, 20 bis 40 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
- 372 €Großes Pendlerpauschale, 2 bis 20 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
- 6 €Pendlereuro je Kilometer und JahrFreibetrag · BMF Pendlerrechner
Rechtsgrundlage
Auch bekannt als
amtliches Kilometergeld, km-Geld