Das Kinderbetreuungsgeld ersetzt nach der Geburt das Einkommen. Es gibt zwei Varianten, und die Wahl bindet beide Elternteile.
Konto-Variante (pauschal). Ein fester Gesamtbetrag von 15.016 €, wenn nur ein Elternteil bezieht, und 18.760 € bei geteiltem Bezug. Der Betrag wird auf die gewählte Dauer verteilt: Je kürzer der Bezug, desto höher der Tagsatz – von 41,14 € bis 17,65 €. Wählbar sind 365 bis 851 Tage ab der Geburt.
Einkommensabhängige Variante. Sie ersetzt 80 % des Wochengeldes, höchstens 80,12 € am Tag, und läuft bis zum ersten Geburtstag. Beziehen beide Elternteile, verlängert sich die Dauer bis längstens zum vollendeten 14. Lebensmonat. Voraussetzung sind 182 Tage Erwerbstätigkeit vor der Geburt.
Zuverdienstgrenzen: 18.000 € im Kalenderjahr bei der Konto-Variante, 8.600 € bei der einkommensabhängigen. Gerechnet wird nur das Einkommen aus den Bezugsmonaten. Bei Überschreitung ist grundsätzlich nur der übersteigende Betrag zurückzuzahlen.
Partnerschaftsbonus: 500 € je Elternteil, wenn jeder mindestens 124 Tage bezieht und die Aufteilung zwischen 50:50 und 40:60 liegt. Er muss nach Bezugsende gesondert beantragt werden.
Nicht zu verwechseln mit der Karenz. Karenz ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber; das Kinderbetreuungsgeld ist die Geldleistung des Krankenversicherungsträgers. Beides ist getrennt zu beantragen und kann unterschiedlich lang laufen.
Kennzahlen 2026
- Einkommensabhängig max. 76,60 € / TagKennzahlLeistung · ÖGK / Bundeskanzleramt (Familie)
- 18.760 €Kinderbetreuungsgeld-Konto bei geteiltem BezugLeistung · ÖGK / Bundeskanzleramt (Familie)
- 80,12 €Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, Höchstsatz je TagLeistung · ÖGK / Bundeskanzleramt (Familie)
- 500 €Partnerschaftsbonus je ElternteilLeistung · ÖGK / Bundeskanzleramt (Familie)
- 2.000 €Bis 18 Jahre, je Kind und JahrAbsetzbetrag · BMF
- 700 €Ab 18 Jahre mit FamilienbeihilfeAbsetzbetrag · BMF
Rechtsgrundlage
Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) & MSchG/VKG (ÖGK / Bundeskanzleramt (Familie))
Auch bekannt als
KBG, Karenzgeld, Familienzeitbonus