Kinderbetreuungsgeld

Familienleistung während der Karenz, wahlweise als Konto mit variabler Bezugsdauer oder einkommensabhängig.

Das Kinderbetreuungsgeld ersetzt nach der Geburt das Einkommen. Es gibt zwei Varianten, und die Wahl bindet beide Elternteile.

Konto-Variante (pauschal). Ein fester Gesamtbetrag von 15.016 €, wenn nur ein Elternteil bezieht, und 18.760 € bei geteiltem Bezug. Der Betrag wird auf die gewählte Dauer verteilt: Je kürzer der Bezug, desto höher der Tagsatz – von 41,14 € bis 17,65 €. Wählbar sind 365 bis 851 Tage ab der Geburt.

Einkommensabhängige Variante. Sie ersetzt 80 % des Wochengeldes, höchstens 80,12 € am Tag, und läuft bis zum ersten Geburtstag. Beziehen beide Elternteile, verlängert sich die Dauer bis längstens zum vollendeten 14. Lebensmonat. Voraussetzung sind 182 Tage Erwerbstätigkeit vor der Geburt.

Zuverdienstgrenzen: 18.000 € im Kalenderjahr bei der Konto-Variante, 8.600 € bei der einkommensabhängigen. Gerechnet wird nur das Einkommen aus den Bezugsmonaten. Bei Überschreitung ist grundsätzlich nur der übersteigende Betrag zurückzuzahlen.

Partnerschaftsbonus: 500 € je Elternteil, wenn jeder mindestens 124 Tage bezieht und die Aufteilung zwischen 50:50 und 40:60 liegt. Er muss nach Bezugsende gesondert beantragt werden.

Nicht zu verwechseln mit der Karenz. Karenz ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber; das Kinderbetreuungsgeld ist die Geldleistung des Krankenversicherungsträgers. Beides ist getrennt zu beantragen und kann unterschiedlich lang laufen.

Kennzahlen 2026

Rechtsgrundlage

Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) & MSchG/VKG (ÖGK / Bundeskanzleramt (Familie))

Auch bekannt als

KBG, Karenzgeld, Familienzeitbonus

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