Was kann ich absetzen? Die Checkliste

Stand: 15.09.2026

Geh die Liste einmal durch, bevor du deine Arbeitnehmerveranlagung abschickst. Jeder Punkt nennt die Höhe, das Formularfeld und die Belege, die du bereithalten solltest. Was du nicht einträgst, bekommst du nicht – das Finanzamt fragt nicht nach.

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Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)

Rückforderung zu viel bezahlter Lohnsteuer beim Finanzamt Österreich.

KennzahlIndividuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahl
  • Kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden
  • Vollständig digital über FinanzOnline / ID Austria durchführbar
  • Antragslose Veranlagung greift ab der zweiten Jahreshälfte für einfache Fälle automatisch
  • Wie viel zurückkommt, hängt von Einkommen, Absetzbeträgen und Ausgaben ab

So nutzt du die Checkliste

Die Liste ist nach Wirkung sortiert, nicht nach Beliebtheit. Block 1 sind Absetzbeträge – sie mindern die Steuer eins zu eins. Block 2 und 3 mindern nur die Bemessungsgrundlage; was sie bringen, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Block 4 wirkt erst über dem Selbstbehalt.

Was ein Euro bringt: Ein Euro Absetzbetrag spart einen Euro Steuer. Ein Euro Werbungskosten spart bei 40 Prozent Grenzsteuersatz 40 Cent. Deshalb lohnt es sich, zuerst zu prüfen, ob ein Absetzbetrag übersehen wurde.

Zu jedem Punkt steht das Formularfeld, in das der Betrag gehört, und welche Belege du bereithalten solltest. Die Belege werden nicht mitgeschickt – das Finanzamt fordert sie stichprobenartig an.

Fünf Jahre rückwirkend: Die Antragsveranlagung ist für fünf Jahre möglich. Wer einen Posten vergessen hat, kann ihn noch nachholen.

Block 1: Absetzbeträge (wirken 1:1 direkt auf die Steuer)

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Block 2: Werbungskosten (wirken über 132 € Pauschale)

Die Pauschale von 132 € wird automatisch berücksichtigt. Erst was darüber liegt, bringt zusätzlich etwas – Pendlerpauschale und Gewerkschaftsbeiträge ausgenommen, sie wirken zusätzlich.

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Block 3: Sonderausgaben & automatische Meldungen

Vieles wird automatisch übermittelt. Prüfen musst du trotzdem – und melden, was fehlt.

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Block 4: Außergewöhnliche Belastungen

Diese Posten wirken meist erst über dem Selbstbehalt von 0,06 bis 0,12 Prozent des Einkommens – er sinkt um je einen Prozentpunkt bei AVAB/AEAB und je Kind.

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Häufige Fragen zur Checkliste

Lohnt sich der Antrag auch ohne einen einzigen Beleg?

Ja, in vielen Fällen. Absetzbeträge wie Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag oder Pendlereuro brauchen keine Belege im engeren Sinn, sondern nur Angaben. Dazu kommt die Negativsteuer bei geringem Einkommen. Auch wer keine einzige Rechnung gesammelt hat, bekommt deshalb oft Geld zurück.

Wie viel bringt ein Euro Werbungskosten wirklich?

So viel wie dein Grenzsteuersatz. Bei 40 Prozent bringen 100 Euro Werbungskosten 40 Euro. Absetzbeträge wirken dagegen eins zu eins: 100 Euro Absetzbetrag sind 100 Euro weniger Steuer. Deshalb steht Block 1 in dieser Liste an erster Stelle.

Was passiert, wenn ich etwas zu Unrecht eintrage?

Das Finanzamt kann den Bescheid berichtigen und den Betrag nachfordern. Bei vorsätzlich falschen Angaben drohen finanzstrafrechtliche Folgen. Wer einen Fehler bemerkt, sollte ihn selbst berichtigen – über FinanzOnline oder eine Selbstanzeige, solange keine Prüfung eingeleitet ist.

Muss ich die Belege mitschicken?

Nein. Belege werden der Erklärung nicht beigelegt, sind aber sieben Jahre aufzubewahren. Das Finanzamt fordert sie stichprobenartig an. Eine einfache Jahresaufstellung mit Datum, Zweck und Betrag reicht als Grundlage und spart im Anlassfall viel Zeit.

Wo finde ich die Kennzahlen im Formular?

Die Kennzahlen stehen direkt neben den Eingabefeldern im Formular L1 und in den Beilagen L1ab (außergewöhnliche Belastungen) und L1k (Kinder). In FinanzOnline sind sie ebenfalls angeführt. Diese Checkliste nennt sie je Posten mit.

Wie weit kann ich rückwirkend einreichen?

Fünf Jahre. Für 2021 also bis Ende 2026. Jedes Jahr wird gesondert eingereicht – Posten aus verschiedenen Jahren lassen sich nicht zusammenfassen. Bei einer Pflichtveranlagung gelten kürzere Fristen.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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