Die Einkommensteuer kann in Österreich negativ werden – dann zahlt das Finanzamt aus, statt einzunehmen.
Wie es dazu kommt: Wer unter der Steuergrenze von 13.539 € Jahreseinkommen bleibt, zahlt keine Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge werden trotzdem abgezogen. Ein Teil davon wird über die Arbeitnehmerveranlagung als Gutschrift ausbezahlt.
Die Sätze und Höchstbeträge:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: bis zu 55 % der Beiträge, höchstens 1.300 €
- mit Anspruch auf Pendlerpauschale: höchstens 1.554 €
- Pensionistinnen und Pensionisten: bis zu 80 % der Beiträge, höchstens 723 €
Voraussetzung ist nur, dass überhaupt Sozialversicherungsbeiträge angefallen sind. Bei einem rein geringfügigen Dienstverhältnis ohne Selbstversicherung ist das nicht der Fall.
Typische Fälle: Ferialjob, Teilzeit, unterjähriger Berufseinstieg, Karenz mit spätem Wiedereinstieg, geringe Pension.
Keine Belege nötig. Für die Negativsteuer brauchst du keine Rechnungen – die Beitragsdaten liegen dem Finanzamt bereits vor. Es genügt, die Arbeitnehmerveranlagung einzureichen.
Die antragslose Veranlagung holt das oft automatisch, aber erst ab Mitte des Folgejahres und ohne Pendlerpauschale, Werbungskosten und Sonderausgaben. Wer selbst einreicht, bekommt in der Regel mehr – die Pendlerpauschale hebt sogar den Höchstbetrag.
Weitere negativsteuerfähige Posten: Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Kindermehrbetrag. Der Familienbonus Plus dagegen nicht.
Kennzahlen 2026
- 1.300 €Höchstbetrag Arbeitnehmer:innenAbsetzbetrag · BMF
- 1.554 €Höchstbetrag mit PendlerpauschaleAbsetzbetrag · BMF
- 723 €Höchstbetrag Pensionist:innenAbsetzbetrag · BMF
- Individuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahlBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 13.539 €Einkommen ohne EinkommensteuerBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 14.769 €Grenze zur PflichtveranlagungBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 730 €Veranlagungsgrenze für NebeneinkünfteBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- Bis zu 700 € / Kind / JahrKennzahlAbsetzbetrag · BMF
- 2.000 €Familienbonus Plus je Kind unter 18Absetzbetrag · BMF
- 612 €Mit einem KindAbsetzbetrag · BMF
- 828 €Mit zwei KindernAbsetzbetrag · BMF
- 7.411 €Zuverdienstgrenze der Partnerin oder des PartnersAbsetzbetrag · BMF
Rechtsgrundlage
Auch bekannt als
SV-Bonus, Sozialversicherungs-Rückerstattung, Gutschrift