Der Kindermehrbetrag greift dort, wo der Familienbonus Plus nicht mehr wirkt.
Das Problem, das er löst: Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag ohne Negativsteuerwirkung. Er kann nur bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Lohnsteuer wirken. Wer wenig verdient, schöpft ihn nicht aus – die Differenz verfiele ersatzlos.
Die Lösung: Für genau diese Fälle wird der Kindermehrbetrag zusätzlich ausbezahlt. Er wirkt damit wie eine Negativsteuer und kommt auch dann aufs Konto, wenn null Euro Lohnsteuer angefallen sind.
Wer ihn typischerweise bekommt: Alleinerziehende in Teilzeit, Eltern in Karenz mit unterjährigem Wiedereinstieg, Haushalte mit geringem Erwerbseinkommen.
Er kommt nicht automatisch. Der Kindermehrbetrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden – in der Beilage L1k, je Kind ein eigenes Formular. Das ist der häufigste Grund, warum er nicht ankommt.
Zusammen prüfen: In derselben Konstellation kommen meist auch der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag ab 612 € jährlich und die Negativsteuer mit bis zu 1.300 € infrage. Alle drei sind negativsteuerfähig und laufen über dieselbe Erklärung.
Rückwirkend möglich: Wie die gesamte Antragsveranlagung fünf Jahre. Wer während der Karenzjahre nie eingereicht hat, kann mehrere Jahre auf einmal nachholen.
Kennzahlen 2026
- Bis zu 700 € / Kind / JahrKennzahlAbsetzbetrag · BMF
- 2.000 €Familienbonus Plus je Kind unter 18Absetzbetrag · BMF
- 2.000 €Bis 18 Jahre, je Kind und JahrAbsetzbetrag · BMF
- 700 €Ab 18 Jahre mit FamilienbeihilfeAbsetzbetrag · BMF
- 1.300 €Höchstbetrag Arbeitnehmer:innenAbsetzbetrag · BMF
- 1.554 €Höchstbetrag mit PendlerpauschaleAbsetzbetrag · BMF
- 723 €Höchstbetrag Pensionist:innenAbsetzbetrag · BMF
- 612 €Mit einem KindAbsetzbetrag · BMF
- 828 €Mit zwei KindernAbsetzbetrag · BMF
- 7.411 €Zuverdienstgrenze der Partnerin oder des PartnersAbsetzbetrag · BMF
Rechtsgrundlage
Auch bekannt als
Kindermehrbetrag Negativsteuer