Homeoffice-Pauschale

Pauschaler Werbungskostenabzug von bis zu 3 € pro Homeoffice-Tag (maximal 300 € / Jahr für 100 Tage).

Seit der Umbenennung heißt sie Telearbeitspauschale – gemeint ist dasselbe.

Höhe: 3 € je Tag, an dem du ausschließlich in der Wohnung arbeitest, höchstens 300 € im Jahr. Das entspricht 100 Homeoffice-Tagen.

Voraussetzung: Der Arbeitgeber bestätigt die Homeoffice-Tage und weist sie im Lohnzettel aus. Ohne diese Bestätigung erkennt das Finanzamt sie nicht an.

Nur ganze Tage zählen. Ein Tag mit halbem Bürotag ist kein Homeoffice-Tag im Sinne der Pauschale.

Zahlt der Arbeitgeber bereits einen Homeoffice-Zuschuss, mindert dieser die Pauschale. Absetzbar ist nur die Differenz – auf dem Jahreslohnzettel steht, wie viel bereits berücksichtigt wurde.

Zusätzlich absetzbar: ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Schreibtisch und Drehstuhl, bis zu einem eigenen Jahreshöchstbetrag und ab einer Mindestzahl an Homeoffice-Tagen. Zusammen ergibt das bis zu 600 € – aber als Werbungskosten, nicht als Steuergutschrift. Bei 40 % Grenzsteuersatz sind das rund 240 € weniger Steuer.

Sie wirkt nur über der Pauschale. 132 € Werbungskostenpauschale werden ohnehin automatisch berücksichtigt. Wer außer Homeoffice nichts geltend macht, verbessert sich nur um den übersteigenden Teil.

Nicht zu verwechseln mit dem Arbeitszimmer. Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden – für Angestellte, die auch im Büro arbeiten, ist das nicht erfüllt.

Verhältnis zur Pendlerpauschale: Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrten zur Arbeitsstätte. Bei viel Homeoffice sinkt die Pendlerpauschale, dafür steigt die Telearbeitspauschale.

Kennzahlen 2026

  • 132 €Werbungskostenpauschale je JahrFreibetrag · BMF
  • 3 €Telearbeitspauschale je TagFreibetrag · BMF
  • 300 €Telearbeitspauschale, Höchstbetrag je JahrFreibetrag · BMF
  • 3.672 €Grosses Pendlerpauschale ab 60 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
  • 696 €Kleines Pendlerpauschale, 20 bis 40 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
  • 372 €Großes Pendlerpauschale, 2 bis 20 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
  • 6 €Pendlereuro je Kilometer und JahrFreibetrag · BMF Pendlerrechner
  • Individuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahlBehördenweg · FinanzOnline / BMF
  • 13.539 €Einkommen ohne EinkommensteuerBehördenweg · FinanzOnline / BMF
  • 14.769 €Grenze zur PflichtveranlagungBehördenweg · FinanzOnline / BMF
  • 730 €Veranlagungsgrenze für NebeneinkünfteBehördenweg · FinanzOnline / BMF

Rechtsgrundlage

§ 16 EStG (BMF)

Auch bekannt als

Homeoffice absetzen, Homeoffice-Tage

Ausführliche Ratgeber

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