Sachbezug

Ein geldwerter Vorteil vom Arbeitgeber, der dem Bruttolohn zugerechnet und versteuert wird.

Stellt der Arbeitgeber etwas zur privaten Nutzung bereit, ist das ein geldwerter Vorteil. Er wird dem Bruttobezug zugerechnet und erhöht damit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Der häufigste Fall ist das Firmenauto. Darf es privat genutzt werden – und dazu zählt schon der Weg zur Arbeit –, sind 2 % der Anschaffungskosten je Monat anzusetzen, höchstens 960 €. Liegt der CO₂-Wert im Jahr der Anschaffung nicht über 126 g/km nach WLTP, sind es nur 1,5 %, höchstens 720 €.

Elektrofahrzeuge mit null Gramm CO₂ sind vollständig befreit – das macht sie als Gehaltsbestandteil deutlich attraktiver. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.

Halber Sachbezug bei nachweislich höchstens 500 km Privatnutzung im Monat. Der Nachweis verlangt ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch.

Weitere Sachbezüge: Dienstwohnung (nach Richtwert je Bundesland), Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen, Parkplatz in einer parkraumbewirtschafteten Zone.

Abgrenzung: Nicht jede Zuwendung ist Sachbezug. Essensgutscheine, Öffi-Ticket und Kinderbetreuungszuschuss sind bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei – siehe steuerfreie Gehaltsextras.

Kennzahlen 2026

  • 500 €Mitarbeiterpraemie je KalenderjahrLeistung · BMF
  • 8 €Essensgutschein je Arbeitstag (Mahlzeiten)Leistung · BMF
  • 2 €Gutschein je Arbeitstag (Lebensmittel)Leistung · BMF
  • 132 €Werbungskostenpauschale je JahrFreibetrag · BMF
  • 3 €Telearbeitspauschale je TagFreibetrag · BMF
  • 300 €Telearbeitspauschale, Höchstbetrag je JahrFreibetrag · BMF

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 1 EStG & Sachbezugswerteverordnung (BMF)

Auch bekannt als

geldwerter Vorteil, Naturalbezug

Ausführliche Ratgeber

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