Pflichtveranlagung

Die Fälle, in denen du eine Steuererklärung abgeben musst – nicht nur darfst.

Die meisten Menschen geben freiwillig eine Erklärung ab, um Geld zurückzubekommen. In bestimmten Fällen ist sie aber Pflicht – und dort kann eine Nachzahlung herauskommen, die sich nicht vermeiden lässt.

Die häufigsten Auslöser:

  • Zwei oder mehr gleichzeitige Dienstverhältnisse. Jeder Arbeitgeber versteuert getrennt, als wäre er der einzige. In Summe wurde zu wenig einbehalten.
  • Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung – Arbeitgeber und Gesundheitskasse rechnen getrennt ab.
  • Nebeneinkünfte über 730 € Gewinn im Jahr, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde.
  • Zu Unrecht berücksichtigte Absetzbeträge, etwa ein Familienbonus oder Alleinverdienerabsetzbetrag, dessen Voraussetzungen weggefallen sind.
  • Ein Freibetragsbescheid, der sich als zu hoch erweist.

Der wichtige Unterschied zur freiwilligen Veranlagung: Bei Pflichtveranlagung kannst du den Antrag nicht zurückziehen, wenn eine Nachzahlung herauskommt.

Ausnahme Arbeitslosengeld: Entsteht eine Nachzahlung allein aus der Hochrechnung nach § 3 Abs. 2 EStG und liegt sonst kein Pflichtgrund vor, ist das keine Pflichtveranlagung – der Antrag ist zurückziehbar.

Bei Zahlungsschwierigkeiten ist ein Ratenansuchen über FinanzOnline möglich.

Kennzahlen 2026

Rechtsgrundlage

§ 41 EStG (FinanzOnline / BMF)

Auch bekannt als

Veranlagungspflicht, verpflichtende Veranlagung

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