Die meisten Menschen geben freiwillig eine Erklärung ab, um Geld zurückzubekommen. In bestimmten Fällen ist sie aber Pflicht – und dort kann eine Nachzahlung herauskommen, die sich nicht vermeiden lässt.
Die häufigsten Auslöser:
- Zwei oder mehr gleichzeitige Dienstverhältnisse. Jeder Arbeitgeber versteuert getrennt, als wäre er der einzige. In Summe wurde zu wenig einbehalten.
- Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung – Arbeitgeber und Gesundheitskasse rechnen getrennt ab.
- Nebeneinkünfte über 730 € Gewinn im Jahr, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde.
- Zu Unrecht berücksichtigte Absetzbeträge, etwa ein Familienbonus oder Alleinverdienerabsetzbetrag, dessen Voraussetzungen weggefallen sind.
- Ein Freibetragsbescheid, der sich als zu hoch erweist.
Der wichtige Unterschied zur freiwilligen Veranlagung: Bei Pflichtveranlagung kannst du den Antrag nicht zurückziehen, wenn eine Nachzahlung herauskommt.
Ausnahme Arbeitslosengeld: Entsteht eine Nachzahlung allein aus der Hochrechnung nach § 3 Abs. 2 EStG und liegt sonst kein Pflichtgrund vor, ist das keine Pflichtveranlagung – der Antrag ist zurückziehbar.
Bei Zahlungsschwierigkeiten ist ein Ratenansuchen über FinanzOnline möglich.
Kennzahlen 2026
- Individuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahlBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 13.539 €Einkommen ohne EinkommensteuerBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 14.769 €Grenze zur PflichtveranlagungBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 730 €Veranlagungsgrenze für NebeneinkünfteBehördenweg · FinanzOnline / BMF
Rechtsgrundlage
Auch bekannt als
Veranlagungspflicht, verpflichtende Veranlagung