Regelbesteuerungsoption

Antrag, Kapitalerträge statt mit 27,5 Prozent mit dem persönlichen Steuertarif zu versteuern.

Kapitalerträge werden grundsätzlich mit der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent abgegolten – unabhängig vom übrigen Einkommen.

Die Option kehrt das um: Auf Antrag werden die Kapitalerträge stattdessen mit dem persönlichen Einkommensteuertarif versteuert.

Wann sich das lohnt: Nur, wenn dein Grenzsteuersatz unter 27,5 Prozent liegt – also bei geringem Gesamteinkommen. Typische Fälle: Studierende mit Wertpapierdepot, Personen in Karenz, Pensionistinnen und Pensionisten mit niedriger Pension.

Rechenbeispiel: Bei einem Jahreseinkommen knapp über der Steuerfreigrenze liegt der Grenzsteuersatz bei 20 Prozent. Auf 1.000 Euro Kapitalerträge werden statt 275 Euro nur 200 Euro fällig – die Differenz kommt über die Veranlagung zurück.

Der Antrag gilt für alle Kapitalerträge des Jahres gemeinsam, nicht selektiv für einzelne Positionen. Man kann sich nicht die günstigsten heraussuchen.

Er wird in der Steuererklärung gestellt. Die bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer wird angerechnet; ein Überhang wird erstattet.

Achtung: Die Kapitalerträge erhöhen dadurch das Einkommen und können sich auf einkommensabhängige Leistungen und Absetzbeträge auswirken. Vor dem Antrag lohnt es, beide Varianten in FinanzOnline durchzurechnen.

Kennzahlen 2026

  • Automatischer JahresverlustausgleichKennzahlRechtsgrundlage · BMF
  • 25 %Kapitalertragsteuer auf SparzinsenRechtsgrundlage · § 27a EStG
  • 27,5 % KESt (automatisch bei AT-Brokern)KennzahlBegriff · BMF
  • 27,5 %Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne und FondserträgeBegriff · § 27a EStG

Rechtsgrundlage

§ 27 Abs. 8 EStG (BMF)

Auch bekannt als

Regelbesteuerung, Tarifbesteuerung von Kapitalerträgen

Ausführliche Ratgeber

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