Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB/AEAB)

Steuerabsetzbetrag für Alleinverdiener mit Partner oder Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) und der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) sind zwei Seiten derselben Regel – sie schließen einander aus.

Höhe: 612 € jährlich bei einem Kind, 828 € bei zwei Kindern, dazu 273 € für jedes weitere Kind.

AVAB steht zu, wenn du mehr als sechs Monate im Jahr in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebst, mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht und die Einkünfte der Partnerin oder des Partners 7.411 € im Kalenderjahr nicht übersteigen.

AEAB steht Alleinerziehenden unter denselben Kindervoraussetzungen zu – ohne Partnerbedingung, weil es keine Partnerin und keinen Partner gibt.

Der wichtigste Punkt: Beide sind negativsteuerfähig. Sie werden auch dann ausbezahlt, wenn gar keine Lohnsteuer angefallen ist. Das unterscheidet sie vom Familienbonus Plus und macht sie gerade bei geringem Einkommen wertvoll.

Die Zuverdienstgrenze ist der häufigste Streitpunkt. Maßgeblich sind die Einkünfte der Partnerin oder des Partners, nicht das Bruttogehalt: Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten werden vorher abgezogen. Wochengeld zählt mit, steuerfreie Bezüge wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld nicht.

Wird die Grenze überschritten, entfällt der Absetzbetrag vollständig – es gibt keine Einschleifregelung. Ein Zuverdienst knapp über der Grenze kann sich deshalb rechnerisch nicht lohnen.

Geltend gemacht wird beides über die Arbeitnehmerveranlagung oder laufend über den Arbeitgeber.

Kennzahlen 2026

  • 612 €Mit einem KindAbsetzbetrag · BMF
  • 828 €Mit zwei KindernAbsetzbetrag · BMF
  • 7.411 €Zuverdienstgrenze der Partnerin oder des PartnersAbsetzbetrag · BMF
  • 2.000 €Bis 18 Jahre, je Kind und JahrAbsetzbetrag · BMF
  • 700 €Ab 18 Jahre mit FamilienbeihilfeAbsetzbetrag · BMF
  • Bis zu 700 € / Kind / JahrKennzahlAbsetzbetrag · BMF
  • 2.000 €Familienbonus Plus je Kind unter 18Absetzbetrag · BMF
  • 1.300 €Höchstbetrag Arbeitnehmer:innenAbsetzbetrag · BMF
  • 1.554 €Höchstbetrag mit PendlerpauschaleAbsetzbetrag · BMF
  • 723 €Höchstbetrag Pensionist:innenAbsetzbetrag · BMF

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs. 4 EStG (BMF)

Auch bekannt als

AVAB, AEAB, Alleinverdienerabsetzbetrag

Ausführliche Ratgeber

Passender Rechner

Zurück zum Finanzlexikon