Kalte Progression

Die schleichende Steuererhöhung, wenn Einkommens- und Tarifgrenzen nicht an die Inflation angepasst werden.

Kalte Progression bedeutet: Das Einkommen steigt nominal mit der Inflation, aber die Tarifstufen bleiben gleich – dadurch rutscht ein größerer Teil des Einkommens in höhere Steuersätze, obwohl die Kaufkraft nicht gestiegen ist.

Beispiel. Bei 3 % Gehaltserhöhung und 3 % Inflation bleibt real alles gleich. Steuerlich aber wandert ein Teil des Einkommens in die nächste Tarifstufe. Netto bleibt weniger übrig als vorher – ohne dass jemand eine Steuererhöhung beschlossen hätte.

Seit 2023 wird sie abgegolten. Zwei Drittel der Inflationswirkung werden automatisch ausgeglichen: Die Tarifgrenzen und die wichtigsten Absetzbeträge werden jährlich angehoben. Über das verbleibende Drittel entscheidet der Gesetzgeber gesondert – es kann gezielt eingesetzt werden, etwa für bestimmte Einkommensgruppen.

Was das konkret bedeutet: Die Grenzen der Tarifstufen, der Verkehrsabsetzbetrag, der Alleinverdienerabsetzbetrag und weitere Beträge ändern sich jedes Jahr. Ein Betrag, der 2025 galt, gilt 2026 in der Regel nicht mehr.

Für die Praxis heißt das: Bei einer rückwirkenden Arbeitnehmerveranlagung müssen die Werte des jeweiligen Jahres verwendet werden, nicht die aktuellen. Deshalb pflegen wir die Tarifwerte je Kalenderjahr getrennt und binden jeden Betrag im Text an diese Datenbasis.

Aktuelle Tarifstufen: Bis 13.539 € Jahreseinkommen fällt keine Einkommensteuer an; darüber steigen die Sätze in mehreren Stufen bis zum Spitzensteuersatz.

Kennzahlen 2026

  • Individuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahlBehördenweg · FinanzOnline / BMF
  • 13.539 €Einkommen ohne EinkommensteuerBehördenweg · FinanzOnline / BMF
  • 14.769 €Grenze zur PflichtveranlagungBehördenweg · FinanzOnline / BMF
  • 730 €Veranlagungsgrenze für NebeneinkünfteBehördenweg · FinanzOnline / BMF
  • 496 €Verkehrsabsetzbetrag je JahrAbsetzbetrag · BMF
  • 853 €Erhoehter Betrag mit PendlerpauschaleAbsetzbetrag · BMF

Rechtsgrundlage

§ 41 EStG (FinanzOnline / BMF)

Auch bekannt als

Steuerprogression, Progressionsabgeltung

Ausführliche Ratgeber

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