Basiskonto

Ein Girokonto mit gesetzlichem Anspruch und gedeckeltem Entgelt – für Menschen ohne Zugang zu einem regulären Konto.

Seit 18. September 2016 hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Es richtet sich an Menschen, die bisher keinen Zugang zu einem Girokonto bekommen haben – etwa nach Bonitätsproblemen oder einer Insolvenz.

Jede Bank, die Verbrauchergirokonten anbietet, muss auch ein Basiskonto führen. Eine Ablehnung ist nur in engen Ausnahmefällen zulässig und muss begründet werden.

Das Entgelt ist gedeckelt: höchstens 83,45 Euro im Jahr für die Kontoführung. Für sozial oder wirtschaftlich benachteiligte Personen gilt auf Antrag ein reduzierter Höchstbetrag von 41,73 Euro.

Leistungsumfang: Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und eine Debitkarte.

Es wird auf Guthabenbasis geführt – eine Überziehung ist nicht vorgesehen. Für viele Betroffene ist genau das ein Vorteil, weil Überziehungszinsen der teuerste Posten auf einem Girokonto sind.

Nicht zu verwechseln mit einem Gratiskonto. Das Basiskonto ist eine Auffanglösung mit gesetzlicher Preisobergrenze, kein günstiges Konto für alle. Wer ein reguläres Konto bekommt, fährt mit einem passenden Standardmodell meist besser.

Kennzahlen 2026

Rechtsgrundlage

Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) und Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) (RIS)

Auch bekannt als

Konto für jedermann, Guthabenkonto

Ausführliche Ratgeber

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