Arbeitnehmerveranlagung

Die jährliche Abrechnung der Lohnsteuer mit dem Finanzamt – früher „Lohnsteuerausgleich“ genannt.

Der Arbeitgeber behält jeden Monat Lohnsteuer ein und unterstellt dabei, dass dein Monatsbezug für das ganze Jahr repräsentativ ist. Er kann nicht wissen, ob du im Herbst in Karenz gehst, den Job wechselst oder Werbungskosten hast.

Die Arbeitnehmerveranlagung stellt das am Jahresende richtig: Das Finanzamt rechnet mit dem tatsächlichen Jahreseinkommen und allen Absetzposten.

Zwei Formen:

  • Antragsveranlagung – freiwillig, fünf Jahre rückwirkend möglich. Kommt eine Nachzahlung heraus, kann der Antrag innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids zurückgezogen werden.
  • Pflichtveranlagung – verpflichtend, etwa bei zwei gleichzeitigen Dienstverhältnissen, bei Krankengeldbezug oder bei Nebeneinkünften über 730 €. Hier ist ein Zurückziehen nicht möglich.

Fristen: Die Antragsveranlagung läuft fünf Jahre. Bei Pflichtveranlagung ist bis 30. April des Folgejahres einzureichen, über FinanzOnline bis 30. Juni.

Antragslose Veranlagung: Das Finanzamt führt sie für viele automatisch durch – allerdings erst ab Mitte des Folgejahres und ohne Werbungskosten, Sonderausgaben und Pendlerpauschale. Ein eigener Antrag geht ihr vor und bringt in der Regel mehr.

Kennzahlen 2026

  • Individuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahlBehördenweg · FinanzOnline / BMF
  • 13.539 €Einkommen ohne EinkommensteuerBehördenweg · FinanzOnline / BMF
  • 14.769 €Grenze zur PflichtveranlagungBehördenweg · FinanzOnline / BMF
  • 730 €Veranlagungsgrenze für NebeneinkünfteBehördenweg · FinanzOnline / BMF
  • 132 €Werbungskostenpauschale je JahrFreibetrag · BMF
  • 3 €Telearbeitspauschale je TagFreibetrag · BMF
  • 300 €Telearbeitspauschale, Höchstbetrag je JahrFreibetrag · BMF
  • 1.300 €Höchstbetrag Arbeitnehmer:innenAbsetzbetrag · BMF
  • 1.554 €Höchstbetrag mit PendlerpauschaleAbsetzbetrag · BMF
  • 723 €Höchstbetrag Pensionist:innenAbsetzbetrag · BMF

Rechtsgrundlage

§ 41 EStG (FinanzOnline / BMF)

Auch bekannt als

Lohnsteuerausgleich, Steuerausgleich, ANV, Jahresausgleich

Ausführliche Ratgeber

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