Mobilfunk & Handytarife

Stand: 15.09.2026

Der österreichische Mobilfunkmarkt belohnt informierte Verbraucher: exzellente Netze, dichter Discounter-Wettbewerb und ein starkes Verbraucherschutzrecht. Wer Endgerät und Tarif trennt, zu einem MVNO ohne Inflationsklausel wechselt und seine Rechte kennt, spart deutlich.

Tarifwechsel in 5 Schritten

Inhalt10 Abschnitte
Begriff

Mobilfunk- & Internetverträge

Tarifprüfung, Wertsicherungsklauseln, OGH-Urteile zu Servicepauschalen und Kündigungsfristen.

Kennzahl0 € ServicepauschaleKennzahl
  • OGH-Rechtsprechung zu Servicepauschalen eröffnet Rückforderungschancen
  • Discounter (MVNOs) bieten oft 50–70 % günstigere Tarife im selben Netz
  • Rufnummernmitnahme (NÜV) ist in Österreich gesetzlich kostenlos

Netze und Netzqualität

Die Infrastruktur ruht auf drei Netzbetreibern (MNOs) mit eigenen Frequenzlizenzen: A1, Magenta und Drei (siehe Tabelle unten). Im Netztest von CHIP (Messungen: NET CHECK) führt A1 (Note 1,7) vor Magenta (1,9) und Drei (2,4); bei großen Datentransfers über 100 MBit/s liegen A1 (91,85 %) und Magenta (89,80 %) vorn. Drei setzt dafür stark auf modernes 5G Standalone (laut Test bei rund 70 % der Kundinnen und Kunden mit passendem Smartphone), während A1 und Magenta überwiegend 5G Non-Standalone auf LTE-Basis fahren. Alle drei Netze gelten im europäischen Vergleich als hervorragend.

Discounter (MVNOs) und ihr Hintergrundnetz

Die Besonderheit Österreichs ist die Dichte an virtuellen Betreibern (MVNOs), die kein eigenes Netz besitzen, sondern sich bei A1, Magenta oder Drei einmieten. Durch ihre schlanke „No-Frills“-Struktur geben sie niedrige Preise weiter. Für netzbewusste Kunden ist die Zuordnung wichtig:

Physisches NetzVirtuelle Anbieter (Auswahl)
A1-Netzbob, yesss!, XOXO, Ge-org!, Krone mobile, MTEL, Lycamobile
Magenta-NetzHoT (größter MVNO, > 1,5 Mio. Kunden), S-BUDGET, LIWEST Mobil, Raiffeisen Mobil
Drei-Netzspusu, educom, Lidl Connect, eety, Kabelplus Mobile

HoT (Hofer Telekom, Vertrieb über Hofer) drückte mit einem Marktanteil von 8,7 % (2023) die Preise nachhaltig. Nischenanbieter wie MTEL bedienen gezielt das Balkan-Roaming.

Tarife strategisch wählen

Premium-Verträge der MNOs haben hohe Fixkosten, in denen oft eine versteckte Hardware-Ratenzahlung steckt – erkauft mit 24 Monaten Bindung. SIM-Only-Tarife der MVNOs verzichten auf Hardware, bieten hohe Datenvolumina für 5–15 €/Monat und sind meist monatlich kündbar. Verbraucherschützer raten fast durchgehend, Endgerät und Tarif zu trennen: ein entsperrtes Smartphone im freien Handel plus SIM-Only-Tarif ist über zwei Jahre meist deutlich günstiger.

  • Datenmitnahme (Rollover): Nicht verbrauchtes Volumen wandert in den Folgemonat (eingeführt von spusu, übernommen u. a. von yesss!, bob, educom). Roaming-Volumen ist meist ausgenommen.
  • Bildungs-/Jugendtarife: Marken wie educom und XOXO bieten gegen Bildungsnachweis stark rabattierte Tarife ohne Anmeldegebühr und Bindung (z. B. XOXO „LOVELY“ ab 11,83 € mit unlimitiertem 5G-Volumen).
  • Kombi-Boni: Bündelung von Internet, TV und Mobilfunk bringt Rabatte (Magenta Family bis 15 %, A1 Family, Drei Kombi-Vorteil 7–14 €/Monat) – erzeugt aber einen Lock-in-Effekt, der den Wechsel zu günstigen MVNOs erschwert.

Inflation: Wertsicherungsklauseln

Fast alle Laufzeitverträge der MNOs enthalten Wertsicherungsklauseln, die das Grundentgelt automatisch an den Verbraucherpreisindex koppeln. 2026 erhöhten A1 und Magenta ab 1. April um 3,5 %, Drei kumuliert sogar um bis zu 6,5 % – ohne Sonderkündigungsrecht. MVNOs wie HoT, spusu, yesss! und Liwest Mobil verzichten dagegen auf Indexanpassungen; HoT erhöht stattdessen das Datenvolumen („More for More“) bei stabiler Grundgebühr. Der Wechsel zu einem MVNO ohne Wertsicherung ist damit der wirksamste Inflationsschutz.

Gekippte Spesen: Geld zurückholen

Klagen von AK und VKI haben zahlreiche Nebengebühren rechtlich gekippt. Bei Fitnessstudios hat der OGH eine Servicepauschale ohne konkrete Gegenleistung als gröblich benachteiligend gekippt. Für die Servicepauschale im Mobilfunk (20–35 €/Jahr) haben Kundinnen und Kunden erste Klagen gegen A1 und Magenta gewonnen; eine Entscheidung des OGH steht noch aus. Neue Verträge der großen Anbieter enthalten keine Servicepauschale mehr. Bestandskunden können zu Unrecht bezahlte Pauschalen rückwirkend bis 2011 zurückfordern (zzgl. 4 % Verzugszinsen); Musterbriefe der Arbeiterkammer helfen. Ebenfalls gekippt wurden:

  • Verzugszinsen von bis zu 12 % (A1) bzw. 10 % (Drei) – auf den gesetzlichen Rahmen begrenzt.
  • Zahlscheinentgelte (2,50 € bei A1 bis 10 € bei Drei) – Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz.
  • Bearbeitungs- und Wiedereinschaltentgelte (z. B. 15 € bzw. 30 € bei A1).

TKG 2021: starke Verbraucherrechte

Das Telekommunikationsgesetz (in Kraft seit 1. Dezember 2021) brachte einen Paradigmenwechsel:

  • Kündigungsfristen: Nach der Erstlaufzeit (max. 24 Monate) ist der Vertrag jederzeit mit nur einem Monat Frist kündbar; stillschweigende Verlängerung um volle 12 Monate ist unzulässig.
  • Umzug: Ist die Leistung am neuen Wohnort technisch nicht verfügbar, besteht ein Sonderkündigungsrecht (2 Monate Frist).
  • Vertragsänderungen zum Nachteil des Kunden müssen 3 Monate im Voraus angekündigt werden – mit Sonderkündigungsrecht (Ausnahme: indexbasierte Wertsicherung).
  • Hardware-Abschlagszahlung bei vorzeitiger Sonderkündigung ist gesetzlich gedeckelt (Ausgangswert 90 % des Kaufpreises, in den ersten 6 Monaten 50 % davon, danach sinkend).

Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme

Seit 1. November 2021 ist die Rufnummernmitnahme (Portierung) kostenlos. Der Ablauf:

  1. NÜV-Information beim Anbieter anfordern (im Shop binnen 20 Minuten, 90 Tage gültig).
  2. Portierungsauftrag beim neuen Anbieter stellen (bis zu 100 Tage im Voraus terminierbar).
  3. Seit 1. Mai 2022 gilt der NÜV-Antrag automatisch als Kündigung des Altvertrags.
  4. Die Umschaltung erfolgt nahtlos; die Unterbrechung darf maximal einen Arbeitstag betragen.

SIM-Lock ist Geschichte: Magenta liefert seit 2014, Drei seit 2015 und A1 seit August 2024 nur freigeschaltete Geräte. Seit 2019 (Identifikationsverordnung) sind anonyme Wertkarten nicht mehr möglich – die Registrierung mit Ausweis (in Filialen oder per Photoident) ist Pflicht.

Roaming: EU und globale Kostenfallen

In der EU und im EWR gilt „Roam like at Home“: Anrufe und SMS wie im Inland, ohne Aufschlag. Beim Datenvolumen greift eine Fair Use Policy, gekoppelt an den regulierten Großhandelspreis:

> (Netto-Paketpreis ÷ max. Großhandelspreis je GB) × 2 = EU-Datenlimit in GB

Beispiel HoT 2026: (8,25 € ÷ 1,10 €) × 2 = 15 GB. Da der Großhandelspreis jährlich sinkt (2022: 2,00 €, 2026: 1,10 €, 2027: 1,00 €), steigt das EU-Volumen bei gleichem Tarifpreis automatisch.

Außerhalb der EU, auf Kreuzfahrtschiffen oder in Flugzeugen greift die Regulierung nicht – ein „Kostenairbag“ blockiert den Verbrauch bei 60/120 €. Empfohlen werden lokale SIMs oder eSIMs (z. B. Airalo, Holafly). Für den Westbalkan (Serbien, Bosnien, Montenegro, Nordmazedonien) bietet MTEL aufschlagsfreie Tarife in einer eigenen „MTEL Zone“.

Sozialtarife und Markttransparenz

Wer eine OBS-Befreiung (ehemals GIS) hat, kann bei der OBS rund 10 €/Monat Zuschuss zum Fernsprechentgelt beantragen; viele Anbieter (A1, Magenta, Drei, spusu, HoT, HELP mobil) bieten gegengerechnete Sozialtarife – teils Basis-Telefonie zum Nulltarif. Dieselbe OBS-Befreiung qualifiziert seit 2026 automatisch für den Strom-Sozialtarif (siehe „Strommarkt & Stromkosten 2026“).

Für objektive Vergleiche sind RTR-zertifizierte Portale entscheidend (derzeit nur das AK-Portal und tarife.at). tarife.at berechnet den Effektivpreis über 24 Monate inklusive aller Gebühren und Boni und schätzt per „SpeedMap“ die reale Netzgeschwindigkeit an der Wohnadresse.

Die wichtigsten Spartipps

  1. Endgerät und Tarif trennen – entsperrtes Smartphone plus SIM-Only-Tarif.
  2. Zu MVNOs ohne Wertsicherung wechseln (HoT, spusu, yesss!) als Inflationsschutz.
  3. Unzulässige Spesen zurückfordern (Servicepauschale, Mahnspesen, Zahlscheinentgelte, rückwirkend bis 2011).
  4. TKG 2021 nutzen: kurze Kündigungsfristen, kostenlose Portierung, Sonderkündigungsrechte.
  5. Kombi-Produkte kritisch prüfen – sie binden oft an teure Premium-Anbieter.
  6. Außerhalb der EU lokale eSIMs oder Spezialanbieter wie MTEL nutzen.
NetzbetreiberEigentümerMarktanteilVorwahl
A1 Telekom AustriaTelekom Austria Group38,2 %0664
Magenta TelekomDeutsche Telekom25,1 %0676
Hutchison Drei AustriaCK Hutchison Holdings22,4 %0660 / 0699
Die drei Netzbetreiber in Österreich. Die Marktanteile stammen aus der RTR-Erhebung Q4 2021 und dienen nur der Einordnung der Größenverhältnisse.

Häufige Fragen zum Vergleich

Sind Discounter-Tarife schlechter als die der großen Anbieter?

In der Netzqualität nicht – Discounter (MVNOs) nutzen die Netze der großen Betreiber. Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen, bei der Priorisierung in Spitzenzeiten und beim Kundenservice. Für die meisten Nutzungsprofile ist der Unterschied im Alltag nicht spürbar, der Preisunterschied dagegen erheblich.

Was ist eine Wertsicherungsklausel und was bedeutet sie für mich?

Eine Vertragsklausel, die eine automatische Preiserhöhung entlang eines Index erlaubt – meist des Verbraucherpreisindex. Der beworbene Einstiegspreis gilt damit nur für das erste Jahr. Prüfe vor Vertragsabschluss, ob und in welcher Höhe eine solche Klausel enthalten ist, und rechne die Kosten über die gesamte Bindungsdauer.

Kann ich meine Rufnummer mitnehmen?

Ja, die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich garantiert und wird vom neuen Anbieter abgewickelt. Du brauchst dafür die Information über deinen bisherigen Anbieter und die Nummer. Kündige nicht selbst, bevor die Mitnahme beauftragt ist – sonst geht die Nummer verloren.

Wie komme ich vorzeitig aus einem Vertrag mit Bindung?

Bei einer Preiserhöhung entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht – das ist der häufigste Ausstiegsweg. Ansonsten läuft die Bindung, meist 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Prüfe die Klausel zur Wertsicherung: Eine Erhöhung daraus kann das Kündigungsrecht auslösen.

Was gilt beim Roaming?

Innerhalb der EU gilt das Inlandsentgelt („Roam like at home“), allerdings mit einer Fair-Use-Grenze beim Datenvolumen. Außerhalb der EU – etwa in der Schweiz, in Großbritannien oder auf Schiffen und in Flugzeugen – gelten die regulären Auslandstarife, die sehr hoch sein können. Datenroaming außerhalb der EU vorsorglich deaktivieren.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Energie-, Telekommunikations- oder Rechtsberatung. Tarife und Konditionen ändern sich laufend; maßgeblich ist das Angebot des Anbieters zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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