Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen – kurz: was du beruflich brauchst.
Die Pauschale. 132 € im Jahr werden automatisch berücksichtigt, ohne Nachweis. Erst was darüber liegt, wirkt zusätzlich.
Sie wirken als Freibetrag, mindern also die Bemessungsgrundlage. Was 1.000 € Werbungskosten bringen, hängt vom Grenzsteuersatz ab: bei 30 % sind es 300 €, bei 48 % sind es 480 €.
Die häufigsten Posten mit ihren Kennzahlen:
- Arbeitsmittel wie Laptop oder Werkzeug – Kennzahl 719
- Fachliteratur mit Berufsbezug – Kennzahl 720
- Beruflich veranlasste Reisekosten – Kennzahl 721
- Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten – Kennzahl 722
- Gewerkschaftsbeitrag – Kennzahl 717
- Pendlerpauschale – Kennzahl 718
Privatanteil ausscheiden. Bei Gegenständen, die auch privat nutzbar sind – Laptop, Handy –, ist ein Privatanteil abzuziehen; ohne besonderen Nachweis üblicherweise 40 %.
Sofortabzug oder Abschreibung: Anschaffungen bis 1.000 € sind sofort in voller Höhe absetzbar. Darüber wird über die Nutzungsdauer verteilt, bei Computern üblicherweise über drei Jahre.
Was nicht zählt: Kleidung, die auch privat getragen werden könnte – ein Anzug ist auch dann nicht absetzbar, wenn er nur im Büro getragen wird. Absetzbar ist nur typische Berufskleidung.
Berufsgruppenpauschalen. Für einzelne Berufsgruppen gibt es pauschale Sätze ohne Einzelnachweis. Sie treten an die Stelle der tatsächlichen Kosten, nicht daneben.
Belege werden nicht mitgeschickt, sind aber sieben Jahre aufzubewahren.
Kennzahlen 2026
- 132 €Werbungskostenpauschale je JahrFreibetrag · BMF
- 3 €Telearbeitspauschale je TagFreibetrag · BMF
- 300 €Telearbeitspauschale, Höchstbetrag je JahrFreibetrag · BMF
- 3.672 €Grosses Pendlerpauschale ab 60 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
- 696 €Kleines Pendlerpauschale, 20 bis 40 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
- 372 €Großes Pendlerpauschale, 2 bis 20 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
- 6 €Pendlereuro je Kilometer und JahrFreibetrag · BMF Pendlerrechner
- Individuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahlBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 13.539 €Einkommen ohne EinkommensteuerBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 14.769 €Grenze zur PflichtveranlagungBehördenweg · FinanzOnline / BMF
- 730 €Veranlagungsgrenze für NebeneinkünfteBehördenweg · FinanzOnline / BMF
Rechtsgrundlage
Auch bekannt als
Berufsausgaben, Arbeitsmittel