Der Unterschied entscheidet darüber, wie viel eine Position tatsächlich bringt – und er wird regelmäßig verwechselt.
Ein Absetzbetrag mindert die berechnete Steuer direkt. 1.000 € Absetzbetrag sind 1.000 € weniger Steuer, unabhängig vom Einkommen.
Ein Freibetrag mindert nur die Bemessungsgrundlage, also das zu versteuernde Einkommen. Was er bringt, hängt vom Grenzsteuersatz ab: 1.000 € Freibetrag bringen bei 20 % nur 200 €, bei 48 % dagegen 480 €.
Rechenbeispiel. Zwei Personen, beide mit einem Kind:
- Person A hat 25.000 € Einkommen, Grenzsteuersatz 30 %. Ein Freibetrag von 1.000 € bringt ihr 300 €.
- Person B hat 80.000 € Einkommen, Grenzsteuersatz 48 %. Derselbe Freibetrag bringt ihr 480 €.
- Der Familienbonus Plus als Absetzbetrag bringt beiden gleich viel – bis zu 2.000 € je Kind, solange die Steuerleistung ausreicht.
Daraus folgt die Prüfreihenfolge: Zuerst schauen, ob ein Absetzbetrag übersehen wurde. Erst danach die Werbungskosten und Sonderausgaben zusammensuchen.
Absetzbeträge sind unter anderem Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Pendlereuro und Pensionistenabsetzbetrag.
Freibeträge und abzugsfähige Ausgaben sind Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Ein dritter Fall: Manche Absetzbeträge sind negativsteuerfähig – sie werden auch dann ausbezahlt, wenn gar keine Lohnsteuer angefallen ist. Das gilt etwa für den Alleinverdienerabsetzbetrag, nicht aber für den Familienbonus Plus.
Kennzahlen 2026
- 2.000 €Bis 18 Jahre, je Kind und JahrAbsetzbetrag · BMF
- 700 €Ab 18 Jahre mit FamilienbeihilfeAbsetzbetrag · BMF
- 132 €Werbungskostenpauschale je JahrFreibetrag · BMF
- 3 €Telearbeitspauschale je TagFreibetrag · BMF
- 300 €Telearbeitspauschale, Höchstbetrag je JahrFreibetrag · BMF
- Kirchenbeitrag max. 600 € / Spenden bis 10 %KennzahlFreibetrag · BMF
- 600 €Kirchenbeitrag, Höchstbetrag je JahrFreibetrag · BMF
- 0,12 €Selbstbehalt in der obersten EinkommensstufeFreibetrag · BMF
- 20.000 €Begräbniskosten, HöchstbetragFreibetrag · BMF
- 496 €Verkehrsabsetzbetrag je JahrAbsetzbetrag · BMF
- 853 €Erhoehter Betrag mit PendlerpauschaleAbsetzbetrag · BMF
Rechtsgrundlage
Auch bekannt als
Steuerabsetzbetrag, Steuerfreibetrag