Absetzbetrag vs. Freibetrag

Ein Freibetrag mindert das steuerpflichtige Einkommen; ein Absetzbetrag wird direkt von der errechneten Steuer abgezogen.

Der Unterschied entscheidet darüber, wie viel eine Position tatsächlich bringt – und er wird regelmäßig verwechselt.

Ein Absetzbetrag mindert die berechnete Steuer direkt. 1.000 € Absetzbetrag sind 1.000 € weniger Steuer, unabhängig vom Einkommen.

Ein Freibetrag mindert nur die Bemessungsgrundlage, also das zu versteuernde Einkommen. Was er bringt, hängt vom Grenzsteuersatz ab: 1.000 € Freibetrag bringen bei 20 % nur 200 €, bei 48 % dagegen 480 €.

Rechenbeispiel. Zwei Personen, beide mit einem Kind:

  • Person A hat 25.000 € Einkommen, Grenzsteuersatz 30 %. Ein Freibetrag von 1.000 € bringt ihr 300 €.
  • Person B hat 80.000 € Einkommen, Grenzsteuersatz 48 %. Derselbe Freibetrag bringt ihr 480 €.
  • Der Familienbonus Plus als Absetzbetrag bringt beiden gleich viel – bis zu 2.000 € je Kind, solange die Steuerleistung ausreicht.

Daraus folgt die Prüfreihenfolge: Zuerst schauen, ob ein Absetzbetrag übersehen wurde. Erst danach die Werbungskosten und Sonderausgaben zusammensuchen.

Absetzbeträge sind unter anderem Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Pendlereuro und Pensionistenabsetzbetrag.

Freibeträge und abzugsfähige Ausgaben sind Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Ein dritter Fall: Manche Absetzbeträge sind negativsteuerfähig – sie werden auch dann ausbezahlt, wenn gar keine Lohnsteuer angefallen ist. Das gilt etwa für den Alleinverdienerabsetzbetrag, nicht aber für den Familienbonus Plus.

Kennzahlen 2026

  • 2.000 €Bis 18 Jahre, je Kind und JahrAbsetzbetrag · BMF
  • 700 €Ab 18 Jahre mit FamilienbeihilfeAbsetzbetrag · BMF
  • 132 €Werbungskostenpauschale je JahrFreibetrag · BMF
  • 3 €Telearbeitspauschale je TagFreibetrag · BMF
  • 300 €Telearbeitspauschale, Höchstbetrag je JahrFreibetrag · BMF
  • Kirchenbeitrag max. 600 € / Spenden bis 10 %KennzahlFreibetrag · BMF
  • 600 €Kirchenbeitrag, Höchstbetrag je JahrFreibetrag · BMF
  • 0,12 €Selbstbehalt in der obersten EinkommensstufeFreibetrag · BMF
  • 20.000 €Begräbniskosten, HöchstbetragFreibetrag · BMF
  • 496 €Verkehrsabsetzbetrag je JahrAbsetzbetrag · BMF
  • 853 €Erhoehter Betrag mit PendlerpauschaleAbsetzbetrag · BMF

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs. 3a EStG (BMF)

Auch bekannt als

Steuerabsetzbetrag, Steuerfreibetrag

Ausführliche Ratgeber

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