Schritt für Schritt einreichen
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Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)
Rückforderung zu viel bezahlter Lohnsteuer beim Finanzamt Österreich.
- Kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden
- Vollständig digital über FinanzOnline / ID Austria durchführbar
- Antragslose Veranlagung greift ab der zweiten Jahreshälfte für einfache Fälle automatisch
- Wie viel zurückkommt, hängt von Einkommen, Absetzbeträgen und Ausgaben ab
Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?
Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten – und zwar so, als wäre dein Einkommen das ganze Jahr gleich hoch. Bei Gehaltsschwankungen, Jobwechsel, Bonuszahlungen oder Arbeitslosigkeit zahlst du dadurch oft zu viel. Die Arbeitnehmerveranlagung rechnet das Jahr exakt nach und führt in den meisten Fällen zu einer Steuergutschrift.
Freiwillig (Antrag) oder verpflichtend (Pflicht)?
In den meisten Fällen ist die Veranlagung freiwillig (Antragsveranlagung). Sollte sich überraschend eine Nachzahlung ergeben, kannst du den Antrag binnen eines Monats nach Bescheidzustellung kostenlos zurückziehen.
Verpflichtend (Pflichtveranlagung) ist sie unter anderem in folgenden Fällen:
- Bei mehreren gleichzeitigen lohnsteuerpflichtigen Bezügen (z. B. Jobwechsel ohne Unterbrechung oder zwei Arbeitgeber)
- Beim Bezug von Krankengeld, Rehageld oder Wiedereingliederungsgeld
- Bei steuerpflichtigen Nebeneinkünften über 730 € pro Kalenderjahr
- Wenn beim Arbeitgeber Absetzbeträge berücksichtigt wurden, die dir nicht zustanden
Die Pflichtveranlagung greift ab einem Jahreseinkommen von 14.769 € (2026; 2025: 14.517 €).
Fristen
Die freiwillige Veranlagung kannst du bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen – im Jahr 2026 also noch für die Veranlagungsjahre 2021 bis 2025.
Bei einer Pflichtveranlagung gilt als Frist der 30. April (in Papierform) bzw. der 30. Juni (online via FinanzOnline) des jeweiligen Folgejahres.
Antragslose (automatische) Veranlagung

Hast du bis zum 30. Juni keine Erklärung abgegeben und ergibt sich eine Steuergutschrift von mindestens 5 €, führt das Finanzamt die Veranlagung automatisch durch.
Dabei werden jedoch nur Daten berücksichtigt, die elektronisch gemeldet wurden (wie Kirchenbeitrag, Spenden, Gewerkschaftsbeiträge oder Telearbeitstage) – deine persönlichen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen fehlen.
Sieh die automatische Gutschrift daher als Mindestbetrag: Durch eine eigene manuelle Erklärung innerhalb von fünf Jahren kannst du dir oft noch deutlich mehr Geld zurückholen.
FinanzOnline und ID Austria
Der Zugang zu FinanzOnline erfordert eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der Standard und einfachste Weg ist die ID Austria.
Übergangsweise kann auch eine Authenticator-App als zweiter Faktor genutzt werden. Die vollständige bundesweite Umstellung auf die ID Austria ist bis 2029 geplant.
Negativsteuer (SV-Rückerstattung)
Ist dein Einkommen so gering, dass keine Lohnsteuer anfällt, gehst du keineswegs leer aus: Über die Negativsteuer erstattet das Finanzamt einen Teil deiner bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurück.
Arbeitnehmer erhalten bis zu 55 % der Sozialversicherungsbeiträge zurück, Pensionisten bis zu 80 %. Die Höchstbeträge für das jeweilige Jahr stehen in den Kennzahlen.
Auch die Negativsteuer kann bis zu fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Steuertarif und kalte Progression
Österreich besteuert progressiv: Höhere Einkommensteile werden mit höheren Grenzsteuersätzen belegt.
Seit 2023 ist die kalte Progression abgeschafft: Die Tarifgrenzen werden jährlich automatisch an die Inflation angepasst.
Bis zur Steuerfreigrenze bleibt Einkommen rein rechnerisch steuerfrei. Durch die automatischen Absetzbeträge fällt bei Vollzeit-Arbeitnehmern tatsächlich erst deutlich darüber die erste Lohnsteuer an.
| Tarifstufe | Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| 1 | bis 13.539 € | 0 % |
| 2 | über 13.539 € bis 21.992 € | 20 % |
| 3 | über 21.992 € bis 36.458 € | 30 % |
| 4 | über 36.458 € bis 70.365 € | 40 % |
| 5 | über 70.365 € bis 104.859 € | 48 % |
| 6 | über 104.859 € bis 1.000.000 € | 50 % |
| 7 | über 1.000.000 € | 55 % |
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuerausgleich und Arbeitnehmerveranlagung?
Keiner – „Lohnsteuerausgleich“ ist der umgangssprachliche Name, „Arbeitnehmerveranlagung“ der offizielle Begriff für dasselbe Verfahren.
Wie viel bekommt man beim Lohnsteuerausgleich im Schnitt zurück?
Das hängt von deiner Situation ab: Schon ohne Belege gibt es bei Gehaltsschwankungen, Jobwechsel oder Karenz oft mehrere Hundert Euro; mit Familienbonus, Pendlerpauschale und Werbungskosten auch deutlich mehr. Eine Vorberechnung zeigt dir FinanzOnline vor dem Absenden.
Bekomme ich auch etwas zurück, wenn ich gar keine Lohnsteuer gezahlt habe?
Ja, über die Negativsteuer (SV-Rückerstattung): Bei niedrigem Einkommen werden bis zu 55 % der Sozialversicherungsbeiträge erstattet – die Höchstbeträge des Veranlagungsjahres findest du im Abschnitt „Negativsteuer“.
Muss ich die automatische (antragslose) Veranlagung akzeptieren?
Nein. Der automatische Bescheid berücksichtigt keine Werbungskosten oder Familienboni. Reichst du innerhalb der Fünfjahresfrist selbst eine Erklärung ein, ersetzt sie den automatischen Bescheid.
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.
- FinanzOnline / BMF: § 41 EStG – Rechtsgrundlage für Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)
- Arbeiterkammer: Steuerwertetabelle 2026
- BMF: Absetzbeträge bei niedrigen Einkünften (SV-Rückerstattung)
- BMF: Steuertarif und Steuerabsetzbeträge – Steuertarif, Absetzbeträge und Veranlagung
- RIS: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG), geltende Fassung – § 41 EStG – Pflicht- und Antragsveranlagung
