Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag: Sie mindert die Bemessungsgrundlage, nicht die Steuer. Was sie bringt, hängt vom Grenzsteuersatz ab.
Zwei Varianten:
- Kleines Pendlerpauschale – wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist. Es setzt eine Mindestentfernung voraus.
- Großes Pendlerpauschale – wenn öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind, etwa wegen fehlender Verbindung, überlanger Fahrzeit oder Behinderung. Es beginnt bereits bei einer geringeren Entfernung und fällt deutlich höher aus.
Welches zusteht, entscheidet der Pendlerrechner des Finanzministeriums – nicht die eigene Einschätzung. Er prüft Entfernung und Zumutbarkeit anhand von Wohnadresse, Arbeitsstätte, Arbeitszeiten und Fahrplan.
Zusätzlich steht der Pendlereuro zu, und zwar als Absetzbetrag mit 6 € je Kilometer und Jahr. Beide werden getrennt eingetragen: Kennzahl 718 für die Pauschale, Kennzahl 916 für den Pendlereuro.
Aliquotierung bei wenigen Fahrten: Ab elf Fahrten im Monat gebührt der volle Betrag, bei acht bis zehn zwei Drittel, bei vier bis sieben ein Drittel. Unter vier Fahrten besteht kein Anspruch. Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrten – dafür gibt es die Telearbeitspauschale.
Kein Anspruch besteht, wenn ein arbeitgebereigenes Fahrzeug für den Arbeitsweg zur Verfügung steht, oder wenn der Arbeitgeber ein Öffi-Ticket für die betreffende Strecke bezahlt.
Zwei Wege: Ausdruck beim Arbeitgeber abgeben (wirkt laufend im Monat) oder selbst in die Arbeitnehmerveranlagung eintragen. Nie beides – das führt zur Doppelberücksichtigung und später zur Rückforderung.
Kennzahlen 2026
- 3.672 €Grosses Pendlerpauschale ab 60 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
- 696 €Kleines Pendlerpauschale, 20 bis 40 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
- 372 €Großes Pendlerpauschale, 2 bis 20 kmFreibetrag · BMF Pendlerrechner
- 6 €Pendlereuro je Kilometer und JahrFreibetrag · BMF Pendlerrechner
- 6 €Je Kilometer einfacher WegstreckeAbsetzbetrag · BMF
- 6 €Pendlereuro je Kilometer und JahrAbsetzbetrag · BMF
- 132 €Werbungskostenpauschale je JahrFreibetrag · BMF
- 3 €Telearbeitspauschale je TagFreibetrag · BMF
- 300 €Telearbeitspauschale, Höchstbetrag je JahrFreibetrag · BMF
Rechtsgrundlage
Auch bekannt als
Fahrtkostenabzug, Pendlerrechner