Netzentgelt

Der Teil der Strom- oder Gasrechnung, der an den regionalen Netzbetreiber geht – nicht beeinflussbar.

Die Energierechnung besteht aus drei Blöcken: Energiepreis, Netzentgelt sowie Steuern und Abgaben. Nur der erste ist durch einen Anbieterwechsel beeinflussbar.

Das Netzentgelt geht an den Netzbetreiber deiner Region und wird von der Regulierungsbehörde E-Control per Verordnung festgelegt. Es deckt Bau, Betrieb und Wartung der Leitungen.

Der Netzbetreiber lässt sich nicht wählen. Er hängt an der Adresse, nicht am Vertrag. Alle Kundinnen und Kunden im selben Netzgebiet zahlen dasselbe Netzentgelt.

Praktische Folge: Wenn ein Anbieter mit „30 Prozent günstiger“ wirbt, meint er den Energieanteil. Auf der Gesamtrechnung bleibt davon deutlich weniger übrig. Vergleiche deshalb immer die Jahresgesamtkosten, nie den Arbeitspreis allein.

Auch eine Preisgarantie bezieht sich fast immer nur auf den Energiepreis – sie schützt nicht vor steigenden Netzentgelten.

Wo es sich doch beeinflussen lässt: In einer Energiegemeinschaft gelten für lokal geteilten Strom reduzierte Netzentgelte. Und wer den Verbrauch senkt, senkt alle drei Blöcke zugleich, weil alle an der Kilowattstunde hängen.

Die Entwicklung der Netzentgelte veröffentlicht die E-Control jährlich.

Kennzahlen 2026

Rechtsgrundlage

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (EIWOG) (E-Control Austria)

Auch bekannt als

Systemnutzungsentgelt, Netzkosten, Netzgebühr

Ausführliche Ratgeber

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