Meldefonds (OeKB)

Investmentfonds oder ETFs, die ihre steuerlichen Kennzahlen transparent an die Oesterreichische Kontrollbank melden.

Ein Meldefonds übermittelt seine steuerlichen Daten an die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Daran hängt, wie er in Österreich besteuert wird.

Warum das zählt: Thesaurierende Fonds schütten nichts aus, erwirtschaften aber trotzdem Erträge. Diese ausschüttungsgleichen Erträge sind jährlich steuerpflichtig – auch ohne dass Geld fließt.

Bei einem Meldefonds werden die tatsächlichen ausschüttungsgleichen Erträge über die OeKB gemeldet und der Besteuerung zugrunde gelegt. Das ist die korrekte und in der Regel günstigere Variante.

Bei einem Nicht-Meldefonds greift eine pauschale Besteuerung. Sie unterstellt einen Ertrag, der in der Regel über dem tatsächlichen liegt – der Fonds wird dadurch steuerlich teurer, unabhängig von seiner Wertentwicklung.

Wie du das prüfst: Die Meldefondsliste der OeKB ist öffentlich einsehbar. Vor dem Kauf eines Fonds oder ETFs lohnt der Blick – der Status steht auch in den Produktinformationen vieler Broker.

Der zweite wichtige Punkt: die Anschaffungskosten. Die jährlich versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen die steuerlichen Anschaffungskosten. Wer das nicht mitführt, versteuert beim Verkauf denselben Ertrag ein zweites Mal. Ein steuereinfacher Broker macht diese Fortschreibung automatisch; bei einem ausländischen Depot musst du sie selbst führen.

Praktische Folge: Für langfristige Sparpläne ist die Kombination aus Meldefonds und steuereinfachem Broker der Weg mit dem geringsten Aufwand und dem geringsten Fehlerrisiko.

Kennzahlen 2026

  • 27,5 % KESt (automatisch bei AT-Brokern)KennzahlBegriff · BMF
  • 27,5 %Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne und FondserträgeBegriff · § 27a EStG
  • Automatische 27,5 % KEStKennzahlBegriff · BMF / OeKB
  • 27,5 %Kapitalertragsteuer, automatisch abgeführtBegriff · § 93 EStG
  • Automatischer JahresverlustausgleichKennzahlRechtsgrundlage · BMF
  • 25 %Kapitalertragsteuer auf SparzinsenRechtsgrundlage · § 27a EStG

Rechtsgrundlage

§ 27a EStG (KESt-Satz 27,5 %) (BMF)

Auch bekannt als

OeKB-Meldung, Weißer Fonds

Ausführliche Ratgeber

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