NoVA-Rechner

Schätze die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die beim Kauf eines neuen Pkw in Österreich anfällt. Die NoVA hängt vom CO₂-Ausstoß (WLTP) und vom Nettopreis des Fahrzeugs ab.

Beispiel-Fahrzeugtypen:

Ergebnis (2026)

NoVA-Steuersatz:7 %
NoVA-Steuersatz7 %
NoVA-Grundbetrag1.820 €
Abzugsposten350 €
NoVA gesamt1.470 €

Rechenannahmen 2026: Steuersatz = (CO₂ − 91 g) / 5, gedeckelt bei 80 %. Abzug 350 €, Malus 80 € je Gramm über 155 g/km. Quelle: BMF, NoVA-Steuersatz (Rechtslage ab 1. Juli 2025), § 6 NoVAG 1991 idgF

Unverbindliche, vereinfachte Schätzung für Pkw der Klasse M1. Die verwendeten Parameter und ihre Quelle stehen unter dem Ergebnis. Die tatsächliche NoVA kann abweichen, etwa bei Gebrauchtfahrzeugen (Achtelung) oder Sonderfällen. Keine Steuerberatung.

Wie die NoVA gerechnet wird

Die Formel für Pkw der Klasse M1: (CO₂-Wert in g/km minus 91) geteilt durch 5 ergibt den Steuersatz in Prozent, gedeckelt bei 80 Prozent.

Dieser Satz wird auf den Nettopreis angewendet. Vom Ergebnis werden 350 € abgezogen.

Liegt der CO₂-Wert über 155 g/km, kommen zusätzlich 80 € je überschrittenem Gramm als Malus dazu. Genau dieser Malus macht große Fahrzeuge so teuer.

Maßgeblich ist der WLTP-Wert aus dem Typenschein, nicht der Herstellerprospekt.

Drei Beispiele

Kleinwagen, 110 g/km, 20.000 € netto. Satz: (110 − 91) / 5 = 3,8 %. Das ergibt 760 €, minus 350 € Abzug: 410 € NoVA.

Mittelklasse-Diesel, 145 g/km, 35.000 € netto. Satz: 10,8 %. Das ergibt 3.780 €, minus 350 €: 3.430 € NoVA. Noch kein Malus.

Großer SUV, 180 g/km, 50.000 € netto. Satz: 17,8 %, also 8.900 €, minus 350 € = 8.550 €. Dazu der Malus: 25 Gramm über der Schwelle mal 80 € = 2.000 €. Zusammen 10.550 € NoVA.

Elektroauto, 0 g/km: keine NoVA.

Was der Rechner nicht abbildet

  • Gebrauchtfahrzeuge. Beim Import mindert sich die NoVA entsprechend Alter und Zustand des Fahrzeugs. Der Rechner geht vom Neufahrzeug aus.
  • Befreiungen und Sonderfälle. Vorführwagen, Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung, Klein-Lkw der Klasse N1, Einsatzfahrzeuge und Taxis folgen eigenen Regeln.
  • Vergütung bei Export. Wird ein Fahrzeug ins Ausland verbracht, kann ein Teil der NoVA rückvergütet werden.
  • Andere Fahrzeugklassen. Für Krafträder gilt eine eigene Berechnung.

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung. Verbindlich ist die Berechnung der Behörde beziehungsweise die Abrechnung des Händlers.

Was neben der NoVA noch anfällt

Die NoVA ist nur ein Teil der Anschaffungskosten. Dazu kommen die Umsatzsteuer auf den Nettopreis und laufend die motorbezogene Versicherungssteuer, die ebenfalls vom CO₂-Wert und von der Motorleistung abhängt.

Wer ein Fahrzeug als Dienstwagen nutzt, sollte zusätzlich den Sachbezug rechnen: 2 Prozent der Anschaffungskosten je Monat, bei sparsamen Fahrzeugen 1,5 Prozent – bei Elektrofahrzeugen entfällt er ganz. Über vier Jahre ist das oft der größere Posten als die NoVA selbst.

Der Abzugsbetrag sinkt jährlich um 3 Gramm. Dasselbe Fahrzeug wird dadurch jedes Jahr teurer, ohne dass sich am Auto etwas ändert – wer den Kauf über den Jahreswechsel schiebt, zahlt mehr.

Aktuelle Kennzahlen im Rechner

Formelwert91 g / kmCO₂-Abzugsbetrag (2026)
Obergrenze80 %Maximaler NoVA-Steuersatz
Direktabzug350 €Fixabzug (2026)
+ 80 € je g155 g / kmMalusgrenze CO₂

Hintergrundwissen & Gesetzliche Grundlagen

RechtsgrundlageZum Rechner

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Einmalige Abgabe beim Kauf eines Neufahrzeugs in Österreich, berechnet aus dem CO2-Ausstoß.

Aktueller Wert91 €CO2-Abzugsbetrag
  • Bemessung nach CO2-Ausstoß in g/km abzüglich eines Abzugsbetrags
  • Reine Elektrofahrzeuge sind von der NoVA befreit
  • Der Steuersatz ist mit einem Höchstsatz gedeckelt, dazu kommt ein Malus je Gramm über der Malusgrenze
  • Fällt zusätzlich zur Umsatzsteuer an und erhöht den Anschaffungspreis