Energiegemeinschaft

Zusammenschluss, in dem lokal erzeugter Strom unter den Teilnehmenden geteilt wird – mit reduzierten Netzentgelten.

In einer Energiegemeinschaft schließen sich Erzeuger und Verbraucher zusammen und teilen lokal erzeugten Strom – typischerweise aus Photovoltaikanlagen auf Dächern in der Nachbarschaft.

Der wirtschaftliche Vorteil liegt bei den Netzentgelten. Für Strom, der innerhalb der Gemeinschaft geteilt wird, gelten reduzierte Sätze, weil er das Netz weniger belastet. Dazu kommt, dass der Strom oft günstiger gehandelt wird als der Bezug vom Lieferanten.

Voraussetzung ist ein Smart Meter mit Viertelstundenwerten. Ohne die zeitgenaue Messung lässt sich nicht zuordnen, wie viel geteilter Strom tatsächlich verbraucht wurde.

Zwei Formen:

  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft – räumlich begrenzt, ausschließlich erneuerbare Energie, stärkere Netzentgeltreduktion.
  • Bürgerenergiegemeinschaft – überregional möglich, ohne Beschränkung auf Erneuerbare, geringere Reduktion.

Was es nicht ändert: Der Netzanschluss bleibt bestehen, und für Zeiten ohne lokale Erzeugung beziehst du weiter von deinem Lieferanten. Die Versorgungssicherheit ist unabhängig davon gewährleistet.

Der Aufwand liegt in der Gründung und Verwaltung. Für Einzelhaushalte lohnt der Beitritt zu einer bestehenden Gemeinschaft eher als die Gründung einer neuen.

Kennzahlen 2026

Rechtsgrundlage

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (EIWOG) (E-Control Austria)

Auch bekannt als

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, EEG, Bürgerenergiegemeinschaft

Ausführliche Ratgeber

Zurück zum Finanzlexikon