Ferialjob, Studium und geringfügige Beschäftigung

Stand: 10.09.2026

Ferialjobs sind kurz und gut bezahlt – die Lohnverrechnung rechnet aber so, als würdest du das ganze Jahr so verdienen. Genau deshalb lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung fast immer. Daneben laufen zwei Grenzen, die nichts mit der Steuer zu tun haben: die Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung und die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe.

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Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)

Rückforderung zu viel bezahlter Lohnsteuer beim Finanzamt Österreich.

KennzahlIndividuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahl
  • Kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden
  • Vollständig digital über FinanzOnline / ID Austria durchführbar
  • Antragslose Veranlagung greift ab der zweiten Jahreshälfte für einfache Fälle automatisch
  • Wie viel zurückkommt, hängt von Einkommen, Absetzbeträgen und Ausgaben ab

Warum im Ferialjob Lohnsteuer abgezogen wird

Die Lohnverrechnung rechnet jeden Monat so, als wäre er repräsentativ für das ganze Jahr. Verdienst du im Juli und August gut, landet dein Monatslohn rechnerisch in einer höheren Tarifstufe – und es wird Lohnsteuer einbehalten.

Über das Jahr gesehen bleibst du aber oft unter der Steuerfreigrenze von 13.539 €. Die Arbeitnehmerveranlagung stellt das richtig und zahlt die zu viel einbehaltene Steuer zurück.

Der Antrag ist fünf Jahre rückwirkend möglich. Wer während des Studiums vier Sommer gearbeitet hat, kann alle vier Jahre auf einmal einreichen.

Rechenbeispiel: zwei Monate Ferialjob

Juli und August Vollzeit, 2.200 Euro brutto im Monat, sonst kein Einkommen im Jahr.

Was im Sommer passiert: Die Lohnverrechnung sieht 2.200 € brutto und rechnet hoch, als wären es zwölf solche Monate. Nach Abzug der Sozialversicherung wird deshalb Lohnsteuer einbehalten – über beide Monate zusammen typischerweise ein niedriger dreistelliger Betrag.

Was tatsächlich gilt: Das Jahreseinkommen beträgt 4.400 € brutto. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge liegt es weit unter der Steuerfreigrenze von 13.539 €. Es fällt also keine Einkommensteuer an.

Ergebnis: Die gesamte einbehaltene Lohnsteuer kommt über die Arbeitnehmerveranlagung zurück. Zusätzlich kommt die Negativsteuer in Betracht: Ein Teil der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge wird erstattet, auch wenn gar keine Lohnsteuer angefallen ist.

Familienbeihilfe: 4.400 € liegen weit unter 17.212 €. Der Anspruch bleibt unberührt.

Geringfügige Beschäftigung

Bleibt dein Monatsverdienst unter 551,10 €, fallen keine Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung an. Unfallversichert bist du trotzdem; Kranken- und Pensionsversicherung kannst du um 83,49 € im Monat freiwillig dazukaufen (Selbstversicherung nach § 19a ASVG).

Die Grenze wurde mit 1. Jänner 2026 erstmals seit Jahren nicht angehoben und bleibt bei 551,10 €.

Achtung bei mehreren geringfügigen Jobs: Zusammen können sie die Grenze überschreiten – dann schreibt die Sozialversicherung die Beiträge im Nachhinein vor, und zwar für beide Dienstverhältnisse.

Ob sich die Selbstversicherung lohnt, hängt vom Krankenversicherungsschutz ab: Wer über die Eltern oder die Studierendenselbstversicherung mitversichert ist, braucht sie meist nicht. Für die Pensionsversicherungszeiten kann sie trotzdem sinnvoll sein.

Ferialpraktikum, Volontariat oder echter Job?

Die drei Formen sehen ähnlich aus und haben völlig unterschiedliche Folgen.

Echtes Dienstverhältnis (Ferialarbeit): Du arbeitest weisungsgebunden mit fixen Zeiten und bekommst Entgelt. Es gelten Kollektivvertrag, Urlaubsanspruch und volle Sozialversicherungspflicht über der Geringfügigkeitsgrenze. Das ist der Regelfall.

Pflichtpraktikum: Das Praktikum ist Teil des Lehrplans oder der Studienordnung. Steht der Ausbildungszweck im Vordergrund und besteht keine Arbeitspflicht, liegt kein Dienstverhältnis vor. In der Praxis wird ein Pflichtpraktikum aber sehr oft als echtes Dienstverhältnis geführt – dann gelten die normalen Regeln.

Volontariat: Reines Zusehen und Lernen ohne Arbeitspflicht, ohne fixe Zeiten und ohne Entgelt. Wird Entgelt gezahlt oder wird tatsächlich mitgearbeitet, ist es kein Volontariat, sondern ein Dienstverhältnis – mit allen Ansprüchen rückwirkend.

Maßgeblich ist immer die tatsächliche Ausgestaltung, nicht die Bezeichnung im Vertrag. Wer als „Volontär“ geführt wird, aber reguläre Arbeit leistet, hat Anspruch auf kollektivvertragliches Entgelt.

Familienbeihilfe und Zuverdienst

Volljährige Kinder dürfen 2026 ein eigenes zu versteuerndes Einkommen von bis zu 17.212 € im Kalenderjahr erzielen, ohne den Anspruch auf Familienbeihilfe zu verlieren. Die Grenze hat nichts mit der Steuerfreigrenze zu tun und wird gesondert geprüft.

Gezählt werden nur Einkünfte ab dem Kalenderjahr nach dem 19. Geburtstag. Einkünfte davor bleiben außer Betracht – ein starker Ferialsommer mit 18 schadet also nicht.

Wird die Grenze überschritten, ist nur der übersteigende Betrag zurückzuzahlen, nicht die gesamte Jahresbeihilfe. Wer also um 300 € über der Grenze liegt, zahlt 300 € zurück.

Nicht mitgerechnet werden Stipendien, Waisenpension, Lehrlingsentschädigung in bestimmten Fällen und die Familienbeihilfe selbst. Maßgeblich ist das steuerpflichtige Einkommen nach Abzug von Werbungskosten und Sozialversicherung.

Was Studierende absetzen können

Auch bei geringem Einkommen lohnt es sich, Werbungskosten anzugeben – sie erhöhen die Erstattung, solange überhaupt Lohnsteuer angefallen ist.

Absetzbar sind unter anderem: Fachliteratur mit Berufsbezug, Arbeitsmittel wie Laptop oder Tablet (anteilig nach privater Nutzung), Fortbildungskosten mit Bezug zur ausgeübten Tätigkeit, Fahrtkosten zwischen mehreren Arbeitsstätten sowie Beiträge zu Berufsverbänden.

Nicht absetzbar sind Kosten des Erststudiums ohne Bezug zur ausgeübten Tätigkeit sowie allgemeine Lebenshaltungskosten. Ein Studium, das der beruflichen Tätigkeit dient, kann als Fortbildung oder Umschulung absetzbar sein – hier lohnt der Blick auf den Einzelfall.

Alles über der Werbungskostenpauschale von 132 € im Jahr wirkt zusätzlich.

Häufige Fragen

Muss ich als Studierende überhaupt eine Steuererklärung machen?

Müssen in der Regel nicht – wollen fast immer. Bei Einkünften unter der Steuerfreigrenze besteht keine Pflicht. Weil im Ferialjob aber Lohnsteuer einbehalten wurde, holt der freiwillige Antrag (Arbeitnehmerveranlagung) diese zurück. Der Antrag ist fünf Jahre rückwirkend möglich.

Bekomme ich auch Geld zurück, wenn gar keine Lohnsteuer abgezogen wurde?

Ja, über die Negativsteuer. Wer Sozialversicherungsbeiträge zahlt, aber unter der Lohnsteuergrenze bleibt, bekommt einen Teil davon als Gutschrift ausbezahlt – bis zu 55 % der Beiträge. Voraussetzung ist, dass überhaupt Beiträge angefallen sind, also kein rein geringfügiges Dienstverhältnis vorlag.

Was passiert, wenn ich zwei geringfügige Jobs gleichzeitig habe?

Die Entgelte werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 551,10 Euro im Monat, entsteht volle Sozialversicherungspflicht – die Beiträge werden dir von der Gesundheitskasse im Nachhinein vorgeschrieben, meist einmal jährlich. Die Arbeitgeber wissen nichts voneinander; die Meldung erfolgt über die Sozialversicherung.

Verliere ich die Familienbeihilfe, wenn ich zu viel verdiene?

Nicht vollständig. Wird die Grenze von 17.212 Euro überschritten, ist nur der übersteigende Betrag zurückzuzahlen. Gezählt werden nur Einkünfte ab dem Kalenderjahr nach dem 19. Geburtstag. Zusätzlich muss der Studienerfolg nachgewiesen werden – daran scheitert der Anspruch häufiger als am Zuverdienst.

Zählt das Ferialpraktikum zur Zuverdienstgrenze?

Wenn es als echtes Dienstverhältnis geführt wird – und das ist die Regel –, ja. Das Entgelt zählt wie jedes andere Erwerbseinkommen. Ein echtes Volontariat ohne Entgelt zählt nicht, weil kein Einkommen entsteht.

Ich habe im Sommer 2023 gearbeitet – kann ich das noch einreichen?

Ja. Die Arbeitnehmerveranlagung ist fünf Jahre rückwirkend möglich, für 2023 also bis Ende 2028. Du brauchst dafür keine Unterlagen vom Arbeitgeber: Der Lohnzettel liegt dem Finanzamt bereits elektronisch vor.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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Redaktionelle Verantwortung:WSKGeschäftsführer NGen Impact GmbH, redaktionelle Verantwortung

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