Pendlerpauschale & Pendlereuro: Steuer sparen für deinen Arbeitsweg

Stand: 10.09.2026

Wie Pendlerpauschale und Pendlereuro funktionieren, steht im Ratgeber zu den Werbungskosten. Hier geht es um den praktischen Teil: welchen Ausdruck du brauchst, wo die Beträge hingehören und was passiert, wenn du nicht jeden Tag ins Büro fährst.

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Inhalt4 Abschnitte
FreibetragZum Rechner

Pendlerpauschale

Steuerfreibetrag für Arbeitswege, wenn Öffis nicht zumutbar sind (großes Pendlerpauschale) oder ab 20 km Entfernung (kleines Pendlerpauschale).

Aktueller Wert3.672 €Grosses Pendlerpauschale ab 60 km
  • Kleines Pendlerpauschale: Benützung von Massenbeförderungsmitteln zumutbar (ab 20 km)
  • Großes Pendlerpauschale: Öffi-Nutzung unzumutbar (ab 2 km)
  • Mindert als Freibetrag die steuerliche Bemessungsgrundlage
  • Kombinierbar mit dem Pendlereuro (direkter Steuerabzug)

Schritt 1: Den Pendlerrechner ausfüllen

Der Pendlerrechner des Finanzministeriums ist nicht optional – sein Ergebnis ist die verbindliche Grundlage. Eine selbst gemessene Strecke oder eine Schätzung erkennt das Finanzamt nicht an.

Du brauchst: die genaue Wohnadresse, die Adresse der Arbeitsstätte, die übliche Arbeitszeit (Beginn und Ende) und die Anzahl der Fahrten im Monat.

Der Rechner prüft daraus zweierlei: die Entfernung und die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Aus beidem ergibt sich, ob das kleine oder das große Pendlerpauschale zusteht – und wie hoch der Pendlereuro ausfällt.

Das Ergebnis lädst du als Formular L34 EDV herunter. Dieser Ausdruck ist der Nachweis.

Schritt 2: Wohin mit dem Ausdruck?

Zwei Wege, dasselbe Ergebnis – aber ein Unterschied im Zeitpunkt.

Weg A – über den Arbeitgeber. Du gibst den Ausdruck in der Personalabteilung ab. Die Pauschale wird dann laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt und wirkt sich jeden Monat auf das Netto aus. Das ist der bequemere Weg.

Weg B – über die Arbeitnehmerveranlagung. Du trägst die Beträge selbst ein: die Pendlerpauschale unter Kennzahl 718, den Pendlereuro unter Kennzahl 916. Die Gutschrift kommt dann einmal jährlich mit dem Bescheid.

Wichtig: Hat der Arbeitgeber die Pauschale bereits berücksichtigt, trägst du in der Veranlagung nichts ein – sonst wird sie doppelt angesetzt und später zurückgefordert. Auf dem Jahreslohnzettel ist erkennbar, ob sie bereits berücksichtigt wurde.

Wer den Weg über den Arbeitgeber versäumt hat, verliert nichts: Die Veranlagung holt es nach, fünf Jahre rückwirkend.

Teilzeit, Homeoffice und die Aliquotierung

Der volle Betrag steht zu, wenn du an mindestens elf Tagen im Monat zur Arbeitsstätte fährst. Bei vier bis sieben Fahrten gebührt ein Drittel, bei acht bis zehn Fahrten zwei Drittel. Unter vier Fahrten im Monat besteht kein Anspruch.

Das trifft vor allem zwei Gruppen: Teilzeitkräfte mit wenigen Anwesenheitstagen und Beschäftigte mit hohem Homeoffice-Anteil.

Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrten. Wer drei Tage pro Woche zu Hause arbeitet, kommt auf etwa acht bis neun Bürotage im Monat – also auf zwei Drittel der Pauschale.

Dafür gibt es einen Ausgleich: Für Homeoffice-Tage steht die Telearbeitspauschale von 3 € je Tag zu, höchstens 300 € im Jahr. Beides nebeneinander ist zulässig, weil es unterschiedliche Tage betrifft.

Kein Anspruch besteht, wenn dir ein arbeitgebereigenes Fahrzeug für den Arbeitsweg zur Verfügung steht – auch dann nicht, wenn du es nicht nutzt.

Die häufigsten Fehler

Nur die Pauschale eintragen, den Pendlereuro vergessen. Beide stehen nebeneinander zu und werden getrennt eingetragen – Kennzahl 718 und Kennzahl 916.

Doppelt eintragen. Wenn der Arbeitgeber die Pauschale schon berücksichtigt hat, gehört sie nicht noch einmal in die Erklärung.

Bei Änderung nicht neu rechnen. Nach einem Umzug gilt der alte Ausdruck nicht mehr. Wer weiter den alten Betrag ansetzt, riskiert eine Rückforderung.

Die Aliquotierung ignorieren. Wer regelmäßig im Homeoffice ist und trotzdem den vollen Betrag ansetzt, macht eine unrichtige Angabe.

Den Ausdruck nicht aufbewahren. Er ist der Nachweis und sollte sieben Jahre aufgehoben werden.

Häufige Fragen

Brauche ich wirklich den Pendlerrechner?

Ja. Sein Ergebnis ist die verbindliche Grundlage für Pendlerpauschale und Pendlereuro. Eine selbst gemessene Entfernung oder eine Schätzung wird nicht anerkannt. Der Ausdruck heißt Formular L34 EDV.

Wo trage ich Pendlerpauschale und Pendlereuro ein?

Die Pauschale unter Kennzahl 718, den Pendlereuro unter Kennzahl 916 im Formular L1 – aber nur, wenn der Arbeitgeber sie nicht bereits berücksichtigt hat. Ob das der Fall ist, siehst du auf dem Jahreslohnzettel.

Wie wirkt sich Homeoffice aus?

Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrten zur Arbeitsstätte. Ab elf Fahrten im Monat steht der volle Betrag zu, bei acht bis zehn zwei Drittel, bei vier bis sieben ein Drittel. Für die Homeoffice-Tage gibt es dafür die Telearbeitspauschale von 3 € je Tag bis 300 € im Jahr.

Bekomme ich die Pauschale mit einem Dienstwagen?

Nein. Steht dir ein arbeitgebereigenes Fahrzeug für den Arbeitsweg zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro – unabhängig davon, ob du es tatsächlich nutzt.

Kann ich die Pauschale rückwirkend holen?

Ja, fünf Jahre rückwirkend über die Arbeitnehmerveranlagung. Du brauchst dafür einen Pendlerrechner-Ausdruck, der die damaligen Verhältnisse abbildet – Adresse, Arbeitsstätte und Arbeitszeiten des jeweiligen Jahres.

Was ist der Unterschied zwischen kleinem und großem Pendlerpauschale?

Das kleine Pendlerpauschale gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind, und setzt eine Mindestentfernung voraus. Das große gilt bei Unzumutbarkeit – etwa wegen Fahrzeit, fehlender Verbindung oder Behinderung – und beginnt bereits bei einer geringeren Entfernung. Welches zusteht, entscheidet der Pendlerrechner.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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