Familienbonus Plus: bis zu 2.000 € pro Kind zurückholen

Stand: 10.09.2026

Der Familienbonus Plus ist der größte Einzelposten für Familien im österreichischen Steuerrecht – und einer der wenigen Absetzbeträge, bei denen du selbst über die Aufteilung entscheidest. Diese Entscheidung ist bares Geld wert.

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Familienbonus Plus

Direkter Steuerabsetzbetrag für jedes Kind in Österreich bis zu 2.000 € pro Jahr.

Aktueller Wert2.000 €Bis 18 Jahre, je Kind und Jahr
  • Bis 18 Jahre: Bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr (bzw. 166,68 € / Monat)
  • Ab 18 Jahre (mit Familienbeihilfe): Bis zu 700 € pro Jahr (58,34 € / Monat)
  • Mindert direkt die errechnete Lohnsteuer (wirkt ab ca. 1.350 € Bruttogehalt voll)
  • Aufteilung 50/50 zwischen Elternteilen oder 100 % bei einem Partner möglich
  • Kann monatlich über die Lohnverrechnung (Formular E30) oder rückwirkend via Lohnsteuerausgleich (L1k) beantragt werden

Wie viel es gibt und für wen

Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus Plus bis zu 2.000 € je Kind und Jahr. Ab dem 18. Geburtstag sind es bis zu 700 € jährlich, solange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und ein Wohnsitz des Kindes in Österreich, einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz.

Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag: Er mindert die berechnete Steuer direkt. 2.000 € Familienbonus sind 2.000 € weniger Steuer – ein Freibetrag in gleicher Höhe brächte bei 40 % Grenzsteuersatz dagegen nur 40 % davonn.

Die Grenze: Er kann nur bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Lohnsteuer wirken. Wer wenig verdient, schöpft ihn nicht aus – dafür gibt es den Kindermehrbetrag.

Die Aufteilung: 50:50 oder 100:0?

Die Entscheidung, an der am meisten Geld hängt.

Leben beide Elternteile mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt, kann der Familienbonus wahlweise je zur Hälfte oder zur Gänze von einem Elternteil beansprucht werden. Beide Varianten werden in der Beilage L1k erklärt.

Wann 50:50 sinnvoll ist: Wenn beide Elternteile genug Lohnsteuer zahlen, um ihren Anteil auszuschöpfen. Dann macht die Aufteilung keinen Unterschied im Ergebnis.

Wann 100:0 sinnvoll ist: Wenn ein Elternteil wenig oder keine Lohnsteuer zahlt – etwa in Karenz, in Teilzeit oder ohne Erwerbseinkommen. Dann würde die Hälfte des Bonus bei diesem Elternteil verfallen. Mit 100:0 schöpft der andere den vollen Betrag aus.

Achtung bei widersprüchlichen Angaben: Geben beide Elternteile jeweils den vollen Betrag an, teilt das Finanzamt automatisch je zur Hälfte. Sprecht euch also ab, bevor ihr einreicht.

Bei getrennt lebenden Eltern gelten eigene Regeln, die vom Unterhalt und vom Bezug der Familienbeihilfe abhängen.

Monatlich über den Lohn oder jährlich über die Veranlagung?

Monatlich: Du gibst deinem Arbeitgeber das Formular E30. Der Familienbonus wird dann laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt und erhöht jeden Monat das Netto – bei einem Kind um rund 166 €.

Jährlich: Du machst nichts beim Arbeitgeber und erklärst den Bonus in der Arbeitnehmerveranlagung über die Beilage L1k. Die Gutschrift kommt einmalig mit dem Bescheid.

Wann welcher Weg? Der monatliche Weg bringt das Geld früher. Der jährliche Weg ist sicherer, wenn sich die Verhältnisse im Jahr ändern können – etwa bei schwankendem Einkommen, geplanter Karenz oder wenn die Aufteilung zwischen den Eltern noch nicht feststeht.

Kein Nachteil beim Warten: Wer monatlich zu wenig bekommen hat, holt sich den Rest über die Veranlagung. Wer zu viel bekommen hat, zahlt nach – deshalb ist bei unsicheren Verhältnissen der jährliche Weg der ruhigere.

Wenn die Steuer nicht reicht: der Kindermehrbetrag

Der Familienbonus Plus ist nicht negativsteuerfähig. Wer keine oder nur wenig Lohnsteuer zahlt, kann ihn nicht ausschöpfen – das trifft vor allem Alleinerziehende in Teilzeit und Eltern in Karenz.

Für diese Fälle gibt es den Kindermehrbetrag. Er wird zusätzlich ausbezahlt, wenn die Steuerleistung zu gering ist, und wirkt damit wie eine Negativsteuer.

Er muss über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden – automatisch kommt er nicht. Das ist der häufigste Grund, warum er nicht ankommt.

Zusätzlich prüfen: Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und die Negativsteuer. Alle drei sind negativsteuerfähig und laufen über dieselbe Erklärung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Familienbonus Plus?

Bis zu 2.000 € je Kind und Jahr für Kinder unter 18, danach bis zu 700 € jährlich, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Er wirkt als Absetzbetrag, mindert die Steuer also eins zu eins – nicht nur die Bemessungsgrundlage.

Wie teilen wir ihn zwischen uns auf?

Wahlweise 50:50 oder 100:0. Sinnvoll ist 100:0, wenn ein Elternteil zu wenig Lohnsteuer zahlt, um seinen Anteil auszuschöpfen – sonst verfällt dieser Teil. Die Aufteilung wird in der Beilage L1k erklärt und muss übereinstimmend angegeben werden; bei Widerspruch teilt das Finanzamt automatisch halbe-halbe.

Soll ich ihn monatlich oder jährlich beantragen?

Monatlich über das Formular E30 beim Arbeitgeber bringt das Geld früher – rund 166 € mehr Netto pro Monat und Kind. Jährlich über die Veranlagung ist ruhiger, wenn sich die Verhältnisse ändern könnten, weil eine zu hohe monatliche Berücksichtigung später nachzuzahlen wäre.

Was ist, wenn ich zu wenig Steuer zahle?

Dann kannst du den Familienbonus nicht ausschöpfen – er ist nicht negativsteuerfähig. Stattdessen greift der Kindermehrbetrag, der auch bei geringer Steuerleistung ausbezahlt wird. Er muss über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.

Bekomme ich ihn auch für ein Kind im Ausland?

Für Kinder mit Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz grundsätzlich ja, sofern Familienbeihilfe bezogen wird. Für Kinder in Drittstaaten steht er nicht zu. Die Details hängen vom Einzelfall ab – bei Zuzug aus dem Ausland lohnt die Beratung.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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