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Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)
Rückforderung zu viel bezahlter Lohnsteuer beim Finanzamt Österreich.
- Kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden
- Vollständig digital über FinanzOnline / ID Austria durchführbar
- Antragslose Veranlagung greift ab der zweiten Jahreshälfte für einfache Fälle automatisch
- Wie viel zurückkommt, hängt von Einkommen, Absetzbeträgen und Ausgaben ab
Warum das 13. und 14. Gehalt so günstig besteuert wird
Das 13. und 14. Gehalt, auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld genannt, wird in Österreich viel milder besteuert als dein normales Gehalt. Der Grund dafür heißt Jahressechstel – ungefähr zwei deiner normalen Monatsgehälter im Jahr. Innerhalb dieses Jahressechstels sind die ersten 620 € völlig steuerfrei.
Der nächste große Teil, rund 24.380 €, wird mit nur 6 Prozent besteuert – weit weniger als dein normaler Steuersatz. Erst darüber hinaus greifen höhere Stufen von 27 und 35,75 Prozent.
Worauf du achten solltest
Verdienst du im Jahr also mehr, bleibt dir vom 13. und 14. Gehalt trotzdem ein überdurchschnittlich großer Teil. Steigst du mitten im Jahr neu in einen Job ein, hast du bis dahin allerdings nur ein kleines Jahressechstel angespart.
Bekommst du trotzdem ein volles Weihnachtsgeld, kann ein Teil davon plötzlich höher besteuert werden. Das nennt sich Sechstelüberhang und überrascht viele, die im Laufe des Jahres den Job gewechselt haben. Ob bei dir alles korrekt abgerechnet wurde, siehst du am besten auf deinem Jahreslohnzettel oder in der Arbeitnehmerveranlagung.
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Häufige Fragen
Bekommt jeder Arbeitnehmer 13. und 14. Gehalt?
Nicht automatisch per Gesetz, aber praktisch fast immer über den anwendbaren Kollektivvertrag oder den Arbeitsvertrag geregelt. Die genaue Höhe und Fälligkeit stehen in deinem Kollektivvertrag.
Zahle ich auf kleine Sonderzahlungen überhaupt Lohnsteuer?
Bleiben deine Sonderzahlungen im Jahr unter der Freigrenze von 2.615 €, fällt gar keine Lohnsteuer an. Liegen sie darüber, bleiben die ersten 620 € steuerfrei, der Rest innerhalb des Jahressechstels wird mit 6 % versteuert.
Gehen vom 13. und 14. Gehalt auch Sozialversicherungsbeiträge ab?
Ja. Auch Sonderzahlungen sind beitragspflichtig, dafür gilt eine eigene Höchstbeitragsgrundlage. Die Lohnsteuer wird erst vom Betrag nach Abzug dieser Beiträge berechnet.
Kann ich einen Sechstelüberhang vermeiden?
Direkt beeinflussen kannst du ihn selten, da er sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Arbeitgeber im selben Jahr ergibt. Der Überhang wird zum normalen Tarif versteuert und fließt so in die Arbeitnehmerveranlagung ein – bei einem Einstieg mitten im Jahr führt das oft zu einer Gutschrift.
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.
- FinanzOnline / BMF: § 41 EStG – Rechtsgrundlage für Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)
- RIS: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG), geltende Fassung – § 67 EStG – sonstige Bezüge, Jahressechstel, Freibetrag und Freigrenze
- Arbeiterkammer: Steuerwertetabelle 2026 – Freibetrag, Freigrenze und Steuersätze für sonstige Bezüge 2026
