Sachbezug für den Dienstwagen

Stand: 10.09.2026

Ein Dienstwagen, der auch privat gefahren werden darf, ist steuerlich ein Sachbezug: ein geldwerter Vorteil, der dem Bruttolohn zugerechnet wird. Wie hoch er ausfällt, entscheidet der CO₂-Ausstoß im Jahr der Anschaffung – und der bleibt für die gesamte Nutzungsdauer maßgeblich.

Zu den steuerfreien Extras

Inhalt7 Abschnitte
Leistung

Steuerfreie Gehaltsextras & Sachbezüge

Vom Dienstgeber gewährte Zusatzleistungen ohne Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzug.

Aktueller Wert500 €Mitarbeiterpraemie je Kalenderjahr
  • Mitarbeiterprämie 2026: bis zu 500 € steuerfrei (Juli bis Dezember, lohngestaltende Vorschrift nötig); gemeinsam mit der Mitarbeitergewinnbeteiligung höchstens 3.000 € je Kalenderjahr
  • Essensgutscheine: bis 8 € je Arbeitstag für Mahlzeiten, bis 2 € für Lebensmittel (§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG)
  • Jobticket & Klimaticket: Vollständige Kostenübernahme durch Arbeitgeber abgabenfrei
  • Betriebliche Zukunftssicherung: Bis zu 300 € jährlich abgabenfrei für Lebens-/Rentenversicherung

Wann ein Sachbezug anfällt

Ein Sachbezug entsteht, sobald ein arbeitgebereigenes Fahrzeug auch privat genutzt werden darf. Schon die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählt als Privatfahrt.

Der Sachbezug wird dem Bruttobezug zugerechnet und erhöht damit sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge. Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und NoVA, bei Gebrauchtwagen der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

Wird das Fahrzeug nachweislich nicht privat genutzt, fällt kein Sachbezug an. Der Nachweis gelingt in der Praxis nur über ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch und ein schriftliches Privatnutzungsverbot.

FallSatz je MonatHöchstbetrag je Monat
CO₂ über dem Grenzwert2 % der Anschaffungskosten960 €
CO₂ bis 126 g/km (WLTP)1,5 % der Anschaffungskosten720 €
Elektrofahrzeug (0 g CO₂)kein Sachbezug
Halber Sachbezug, über Grenzwert1,0 %480 €
Halber Sachbezug, bis Grenzwert0,75 %360 €
Sachbezug für arbeitgebereigene Kraftfahrzeuge 2026

Der CO₂-Grenzwert und warum das Anschaffungsjahr zählt

Maßgeblich ist der Grenzwert im Jahr der Anschaffung – und er bleibt für die gesamte Nutzungsdauer eingefroren.

Liegt der CO₂-Wert des Fahrzeugs im Jahr der Anschaffung nicht über dem damals geltenden Grenzwert, bleibt es dauerhaft beim günstigen Satz von 1,5 Prozent – auch dann, wenn der Grenzwert später sinkt.

Umgekehrt gilt: Wird der Grenzwert im Anschaffungsjahr überschritten, bleibt es für die gesamte Nutzungsdauer bei 2 Prozent. Ein späteres Absinken des Grenzwerts ändert daran nichts, aber es hilft auch nicht.

Für Anschaffungen ab 2025 liegt der Grenzwert bei 126 g/km nach WLTP. Für ältere Fahrzeuge gelten die Werte des jeweiligen Anschaffungsjahres.

AnschaffungsjahrGrenzwert
2020 (ab 1. April) 141 g/km (WLTP)
2021138 g/km (WLTP)
2022135 g/km (WLTP)
2023132 g/km (WLTP)
2024129 g/km (WLTP)
2025 oder später126 g/km (WLTP)
CO₂-Grenzwerte nach Jahr der Anschaffung

Elektroautos: kein Sachbezug

Fahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert von null – reine Elektroautos, E-Krafträder, E-Bikes und E-Roller – sind vollständig vom Sachbezug befreit. Hybridfahrzeuge, auch Plug-in-Hybride, sind es nicht; für sie gilt der reguläre CO₂-Vergleich.

Die Befreiung ist der Grund, warum ein E-Dienstwagen als Gehaltsbestandteil deutlich attraktiver ist als ein Verbrenner: Es entsteht weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeitrag auf den geldwerten Vorteil.

Laden am Arbeitsplatz ist ebenfalls kein Sachbezug. Für das Laden zu Hause kann der Arbeitgeber die Stromkosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ersetzen; Voraussetzung ist, dass die Lademenge dem Fahrzeug nachweislich zugeordnet werden kann. Auch die Kosten einer Wallbox können bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei übernommen werden.

Zusätzlich entfällt bei Elektrofahrzeugen die NoVA, und der Arbeitgeber ist beim Kauf vorsteuerabzugsberechtigt – beides senkt die Gesamtkosten weiter.

Halber Sachbezug bei geringer Privatnutzung

Wer das Fahrzeug im Jahresdurchschnitt nachweislich höchstens 500 km im Monat privat nutzt – also nicht mehr als 6.000 Kilometer im Jahr –, zahlt nur den halben Sachbezug.

Das sind dann 1 Prozent (höchstens 480 €) beziehungsweise 0,75 Prozent (höchstens 360 €) je Monat.

Der Nachweis erfolgt über ein Fahrtenbuch. Es muss fortlaufend, zeitnah und lückenlos geführt werden und je Fahrt Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck enthalten. Nachträglich erstellte Aufzeichnungen erkennt die Finanzverwaltung nicht an.

Achtung: Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählt zu den Privatfahrten. Bei 20 Kilometern einfacher Wegstrecke und 20 Arbeitstagen sind das bereits 800 Kilometer im Monat – der halbe Sachbezug ist damit ausgeschlossen.

Rechenbeispiel: Dienstwagen statt Gehaltserhöhung

45.000 Euro Anschaffungskosten, Grenzsteuersatz 42 %, Vergleich zwischen Verbrenner, sparsamem Fahrzeug und E-Auto.

Verbrenner über dem Grenzwert: 2 % von 45.000 € = 900 € Sachbezug im Monat. Bei 42 % Grenzsteuersatz und rund 18 % Sozialversicherung kostet das netto etwa 540 € monatlich.

Fahrzeug bis 126 g/km: 1,5 % von 45.000 € = 675 € Sachbezug. Netto rund 405 € im Monat – also etwa 135 € günstiger als der Verbrenner.

Elektroauto: kein Sachbezug. Netto kostet die private Nutzung nichts, dazu kommen entfallende NoVA und der Vorsteuerabzug beim Arbeitgeber.

Einordnung: Über vier Jahre summiert sich der Unterschied zwischen Verbrenner und E-Auto auf rund 26.000 Euro an Nettobelastung. Ob sich der Dienstwagen insgesamt lohnt, hängt trotzdem vom Vergleich mit der Alternative ab: Wer stattdessen eine Bruttogehaltserhöhung bekäme, sollte beide Wege durchrechnen – der Dienstwagen lohnt sich vor allem dann, wenn ohnehin ein Auto gebraucht wird.

Andere Sachbezüge kurz eingeordnet

Dienstwohnung: bewertet nach dem Richtwert des jeweiligen Bundeslandes je Quadratmeter, mit Abschlägen für schlechtere Ausstattung.

Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen: Sachbezug auf die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem jährlich festgelegten Referenzzinssatz; ein Freibetrag bleibt außer Ansatz.

Parkplatz in einer parkraumbewirtschafteten Zone: pauschaler Sachbezug je Monat.

Jobticket / Öffi-Ticket: kein Sachbezug – die Übernahme der Kosten für ein Öffi-Ticket ist steuerfrei und damit eine der wirksamsten Alternativen zum Dienstwagen.

Was du mit dem Arbeitgeber klären solltest

Vor der Zusage: Welcher CO₂-Wert steht im Typenschein (WLTP, nicht NEFZ)? Liegt er unter dem Grenzwert des Anschaffungsjahres? Bei knappen Werten entscheidet die Ausstattungsvariante.

Kostenübernahme: Wer zahlt Treibstoff oder Strom, Service, Reifen, Versicherung und Vignette? Ein Kostenbeitrag des Arbeitnehmers mindert den Sachbezug – allerdings nur, wenn er laufend geleistet wird.

Privatnutzung: Ist sie erlaubt, eingeschränkt oder ausgeschlossen? Ein Ausschluss muss schriftlich vereinbart und tatsächlich eingehalten werden.

Bei E-Autos: Wird eine Wallbox zu Hause übernommen? Wie wird der Ladestrom abgerechnet? Diese Punkte gehören in die Vereinbarung, sonst entstehen später Streitfälle mit der Lohnverrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sachbezug für einen Dienstwagen?

2 % der Anschaffungskosten je Monat, höchstens 960 €. Liegt der CO₂-Wert im Jahr der Anschaffung nicht über 126 g/km (WLTP, für Anschaffungen ab 2025), sind es nur 1,5 %, höchstens 720 €. Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und NoVA.

Zahle ich für ein Elektroauto als Dienstwagen Sachbezug?

Nein. Fahrzeuge mit null Gramm CO₂-Ausstoß sind vollständig vom Sachbezug befreit. Das gilt für reine Elektroautos, E-Krafträder und E-Bikes. Plug-in-Hybride sind nicht befreit – für sie gilt der normale CO₂-Vergleich.

Zählt der Weg zur Arbeit als Privatfahrt?

Ja. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten steuerlich als Privatfahrten. Das ist der Grund, warum der halbe Sachbezug in der Praxis selten erreichbar ist: Bei 20 Kilometern einfacher Strecke und 20 Arbeitstagen sind bereits 800 Kilometer im Monat verbraucht.

Was passiert, wenn der CO₂-Grenzwert später sinkt?

Nichts. Maßgeblich ist der Grenzwert im Jahr der Anschaffung, und die einmal ermittelte Einstufung gilt für die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs. Ein Fahrzeug, das bei Anschaffung unter dem Grenzwert lag, bleibt dauerhaft bei 1,5 %.

Kann ich den Sachbezug durch eine Zuzahlung senken?

Ja. Ein laufender Kostenbeitrag mindert den Sachbezug in gleicher Höhe. Eine einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten mindert dagegen die Bemessungsgrundlage – sie wirkt also über die gesamte Nutzungsdauer verteilt. Welche Variante günstiger ist, hängt von der geplanten Nutzungsdauer ab.

Bekomme ich mit Dienstwagen noch die Pendlerpauschale?

Nein. Wer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein arbeitgebereigenes Fahrzeug nutzen darf, hat keinen Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro. Das ist bei der Gesamtrechnung zu berücksichtigen.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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