Steuerfreie Gehaltsextras

Manche Zahlungen und Sachleistungen des Arbeitgebers kommen „brutto für netto“ bei dir an. Hier die wichtigsten steuerfreien Extras für 2025/2026.

Mitarbeiterprämie

2025 konnten bis zu 1.000 € als steuerfreie Mitarbeiterprämie ausbezahlt werden (für 2026 voraussichtlich 500 €). Achtung: Sie ist zwar steuerfrei, aber voll sozialversicherungspflichtig. Sie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift oder sachlichen betrieblichen Kriterien beruhen und darf nicht ohnehin geschuldetes Gehalt ersetzen.

Mitarbeitergewinnbeteiligung

Dauerhaft können bis zu 3.000 € pro Jahr abhängig vom Unternehmenserfolg steuerfrei (aber SV-pflichtig) gewährt werden. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung zusammen dürfen 3.000 € pro Jahr nicht übersteigen – sonst droht eine Nachversteuerung.

Überstunden- und Feiertagszuschläge

Der Grundlohn einer Überstunde bleibt steuerpflichtig, die Zuschläge sind aber begrenzt steuerfrei. 2026 sind die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden bis 170 € pro Monat steuerfrei. Zuschläge für Feiertagsarbeit sind bis 400 € pro Monat steuerfrei – allerdings im gemeinsamen Topf mit Sonntags-, Nacht- und SEG-Zulagen.

Gutscheine und Essen

Geschenkgutscheine bis 186 € pro Jahr sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Essensgutscheine bleiben bis 8 € pro Arbeitstag steuerfrei – bei Vollzeit entspricht das einem steuerfreien Gehaltsbestandteil von rund 1.760 € im Jahr.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Beträge und Grenzen sind Beispiele und können sich ändern.

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