Krankenstand, Krankengeld und Steuer

Stand: 10.09.2026

Im Krankenstand zahlt zuerst der Arbeitgeber weiter, dann halb, dann übernimmt die Gesundheitskasse. Jeder dieser Abschnitte wird steuerlich anders behandelt – und weil zwei Stellen getrennt abrechnen, kommt am Jahresende fast immer eine Pflichtveranlagung heraus.

Zur Arbeitnehmerveranlagung

Inhalt6 Abschnitte
BehördenwegZum Rechner

Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)

Rückforderung zu viel bezahlter Lohnsteuer beim Finanzamt Österreich.

KennzahlIndividuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahl
  • Kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden
  • Vollständig digital über FinanzOnline / ID Austria durchführbar
  • Antragslose Veranlagung greift ab der zweiten Jahreshälfte für einfache Fälle automatisch
  • Wie viel zurückkommt, hängt von Einkommen, Absetzbeträgen und Ausgaben ab

Entgeltfortzahlung: wie lange der Arbeitgeber zahlt

Die Dauer richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses – und steigt in drei Stufen.

Im Krankenstand zahlt zunächst der Arbeitgeber das volle Entgelt weiter. Danach folgt eine Phase mit halbem Entgelt, in der die Gesundheitskasse das halbe Krankengeld dazugibt. Erst wenn beides ausgeschöpft ist, zahlt die Gesundheitskasse das volle Krankengeld.

Die Ansprüche gelten je Arbeitsjahr, nicht je Kalenderjahr. Mehrere Krankenstände im selben Arbeitsjahr werden zusammengezählt.

Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gilt ein eigener, längerer Anspruch von bis zu acht Wochen, unabhängig von den bereits verbrauchten Zeiten.

Dauer des ArbeitsverhältnissesVolles EntgeltHalbes Entgelt
im 1. Jahr6 Wochen4 Wochen
ab dem 2. Jahr8 Wochen4 Wochen
ab dem 16. Jahr10 Wochen4 Wochen
ab dem 26. Jahr12 Wochen4 Wochen
Entgeltfortzahlung im Krankenstand nach Dauer des Arbeitsverhältnisses

Krankengeld: Höhe und Dauer

Das Krankengeld beträgt 50 % der Bemessungsgrundlage. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit steigt es auf 60 %. Bemessungsgrundlage ist im Wesentlichen der letzte Monatsverdienst vor dem Krankenstand.

Der Anspruch besteht grundsätzlich für 26 Wochen. Wer in den letzten zwölf Monaten mindestens sechs Monate versichert war, hat Anspruch auf 52 Wochen. Im Einzelfall kann die Gesundheitskasse auf bis zu 78 Wochen verlängern, wenn Aussicht auf Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit besteht.

Solange der Arbeitgeber das halbe Entgelt zahlt, ruht das Krankengeld zur Hälfte – man bekommt also halbes Entgelt plus halbes Krankengeld. Erst danach kommt das volle Krankengeld.

Warum daraus eine Pflichtveranlagung wird

Zwei Stellen zahlen aus, zwei Lohnzettel gehen ans Finanzamt – und keine der beiden kennt die andere.

Der Arbeitgeber übermittelt für die Zeit der Entgeltfortzahlung einen Lohnzettel (L16). Die Gesundheitskasse übermittelt für das Krankengeld einen eigenen. Beide versteuern getrennt und jeweils so, als wäre es das einzige Einkommen des Jahres.

Beim Krankengeld wird dabei ein Tagesbetrag von 30 Euro steuerfrei belassen und vom übersteigenden Teil eine vorläufige Lohnsteuer von 20 Prozent einbehalten. Das ist ein pauschaler Abzug, kein endgültiger.

Am Jahresende addiert das Finanzamt beide Bezüge. Weil der Steuertarif progressiv ist, ergibt die Summe fast immer einen höheren Steuersatz als die getrennte Abrechnung – daraus entsteht die Pflichtveranlagung nach § 41 EStG und häufig eine Nachzahlung.

Die Erklärung ist bis 30. April des Folgejahres abzugeben, über FinanzOnline bis 30. Juni. Anders als bei der freiwilligen Veranlagung kann der Antrag nicht zurückgezogen werden, wenn eine Nachzahlung herauskommt.

Rechenbeispiel: drei Monate Krankenstand

3.000 Euro brutto monatlich, seit fünf Jahren im Betrieb, Krankenstand von Anfang Jänner bis Ende März.

Woche 1 bis 8: Volles Entgelt vom Arbeitgeber (ab dem zweiten Dienstjahr 8 Wochen). Es ändert sich nichts an der Abrechnung.

Woche 9 bis 12: Halbes Entgelt vom Arbeitgeber, dazu das halbe Krankengeld von der Gesundheitskasse. Das Krankengeld liegt in dieser Phase bei 60 % der Bemessungsgrundlage, weil der 43. Tag überschritten ist – ausbezahlt wird davon die Hälfte.

Ab Woche 13: Volles Krankengeld von der Gesundheitskasse, in diesem Beispiel aber nicht mehr relevant, weil der Krankenstand endet.

Am Jahresende: Zwei Lohnzettel, getrennt versteuert. Das Finanzamt rechnet zusammen und schreibt die Differenz vor. Bei rund vier Wochen Krankengeldbezug bewegt sich die Nachzahlung typischerweise im niedrigen dreistelligen Bereich – bei längeren Bezügen entsprechend höher.

Krankheitskosten absetzen

Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen. Sie wirken erst, soweit sie den einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen – dieser liegt je nach Einkommen zwischen 6 und 12 Prozent und mindert sich je Kind und bei Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.

Absetzbar sind unter anderem: Rezeptgebühren, Selbstbehalte für Behandlungen, Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Heilbehelfe, Kur- und Rehabilitationskosten sowie Fahrtkosten zur Behandlung.

Ohne Selbstbehalt wirken Kosten bei einer festgestellten Behinderung ab 25 Prozent, Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung und Katastrophenschäden.

Ersätze der Krankenkasse oder einer Zusatzversicherung sind abzuziehen – abgesetzt werden kann nur, was tatsächlich selbst getragen wurde. Belege sind sieben Jahre aufzubewahren.

Was im Krankenstand sonst zu beachten ist

Meldepflicht: Die Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Eine ärztliche Bestätigung kann verlangt werden; wer die Meldung unterlässt, verliert für diese Zeit den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Urlaub im Krankenstand: Erkrankt man während des Urlaubs länger als drei Kalendertage, gelten diese Tage nicht als Urlaub – vorausgesetzt, die Erkrankung wird gemeldet und bestätigt.

Kündigung im Krankenstand: Eine Kündigung ist zulässig, beendet aber den Entgeltfortzahlungsanspruch nicht. Wird das Arbeitsverhältnis während eines Krankenstands vom Arbeitgeber beendet, läuft die Entgeltfortzahlung über das Ende hinaus weiter, bis der Anspruch ausgeschöpft ist.

Wiedereingliederungsteilzeit: Nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand kann die Arbeitszeit befristet reduziert werden; die Gesundheitskasse zahlt ein anteiliges Wiedereingliederungsgeld dazu. Auch dieses ist steuerlich wie Krankengeld zu behandeln.

Häufige Fragen

Wie lange zahlt der Arbeitgeber im Krankenstand weiter?

Im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 6 Wochen volles und 4 Wochen halbes Entgelt. Ab dem zweiten Jahr 8 Wochen voll, ab dem 16. Jahr 10 Wochen und ab dem 26. Jahr 12 Wochen – jeweils plus 4 Wochen halbes Entgelt. Die Ansprüche gelten je Arbeitsjahr.

Wie hoch ist das Krankengeld?

50 % der Bemessungsgrundlage, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 60 %. Bemessungsgrundlage ist im Wesentlichen der letzte Monatsverdienst. Weil Sonderzahlungen nur anteilig einfließen, liegt das Krankengeld deutlich unter dem gewohnten Nettogehalt.

Warum bekomme ich nach einem Krankenstand eine Steuernachzahlung?

Weil Arbeitgeber und Gesundheitskasse getrennt abrechnen und jeder für sich versteuert, als wäre es das einzige Einkommen. Beim Krankengeld werden nur 30 Euro pro Tag steuerfrei belassen und vom Rest pauschal 20 % einbehalten. Am Jahresende addiert das Finanzamt beide Bezüge – der progressive Tarif ergibt dann einen höheren Steuersatz.

Kann ich die Pflichtveranlagung vermeiden?

Nein. Bei Bezug von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Pflichtveranlagung nach § 41 EStG. Anders als bei der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung lässt sich der Antrag nicht zurückziehen, wenn eine Nachzahlung herauskommt. Bei Zahlungsschwierigkeiten ist ein Ratenansuchen beim Finanzamt möglich.

Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?

Rezeptgebühren, Behandlungs-Selbstbehalte, Zahnersatz, Brillen, Heilbehelfe, Kur- und Rehakosten sowie Fahrtkosten zur Behandlung. Sie wirken aber erst über dem einkommensabhängigen Selbstbehalt von 6 bis 12 Prozent. Ersätze von Kasse oder Zusatzversicherung sind abzuziehen.

Verfällt mein Urlaub, wenn ich im Urlaub krank werde?

Nein. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, werden diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet. Voraussetzung: Du meldest die Erkrankung unverzüglich und legst nach der Rückkehr eine ärztliche Bestätigung vor.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

Erstmalig erstellt:
Letztmalig überarbeitet:
Redaktionelle Verantwortung:WSKGeschäftsführer NGen Impact GmbH, redaktionelle Verantwortung

Dein nächster Schritt

Zur Arbeitnehmerveranlagung