Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen

Manche private Ausgaben senken die Steuer – entweder als Sonderausgaben (gesellschaftlich erwünscht) oder als außergewöhnliche Belastungen (zwangsläufig, etwa bei Krankheit). Vieles wird heute automatisch ans Finanzamt gemeldet.

Automatischer Datenfluss

Kirchenbeiträge, Spenden an begünstigte Organisationen sowie Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung und zum Nachkauf von Versicherungszeiten werden direkt elektronisch ans Finanzamt gemeldet. Du musst diese Belege weder aufheben noch die Beträge selbst eintragen.

Wichtige Sonderausgaben

Der Kirchenbeitrag ist bis 600 € pro Jahr absetzbar. Spenden bis zu 10 % der Einkünfte – seit 2024 auch an viele Vereine, Schulen sowie Kultur- und Sportorganisationen, sofern sie auf der BMF-Liste stehen. Beiträge zur Pensionsvorsorge (freiwillige Weiterversicherung, Nachkauf von Schul- und Studienzeiten) sind unbegrenzt absetzbar.

Öko-Sonderausgabenpauschale

Für die thermische Sanierung (Ausgaben nach Förderung mindestens 4.000 €) und den Tausch eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Anlage (mindestens 2.000 €) gibt es eine pauschale Absetzbarkeit, die nach dem Förderantrag automatisch berücksichtigt wird.

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Krankheitskosten (Arzthonorare, Rezeptgebühren, Zahnersatz, Brille, Hörgerät) und ärztlich verordnete Kuren wirken erst, wenn sie einen einkommensabhängigen Selbstbehalt von 6–12 % übersteigen (siehe Tabelle). Der Selbstbehalt sinkt um je einen Prozentpunkt bei Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und je Kind.

Belastungen ohne Selbstbehalt

Voll absetzbar – ohne Selbstbehalt – sind u. a. Kosten im Zusammenhang mit einer Behinderung ab 25 % (inklusive Pauschalen für verordnete Krankendiät), notwendige Hilfsmittel sowie Katastrophenschäden (z. B. nach Hochwasser), soweit sie nicht durch Versicherungen oder den Katastrophenfonds gedeckt sind.

Begräbniskosten

Begräbniskosten sind bis zu 20.000 € absetzbar – allerdings nur, soweit sie nicht aus dem Nachlass oder einer Sterbeversicherung gedeckt sind. Kosten für Trauerkleidung oder laufende Grabpflege zählen nicht dazu.

JahreseinkommenSelbstbehalt
bis 7.300 €6 %
7.300–14.600 €8 %
14.600–36.400 €10 %
über 36.400 €12 %
Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen. Minus 1 Prozentpunkt bei Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und je Kind.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Beträge und Grenzen sind Beispiele und können sich ändern.

Dein nächster Schritt

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