Girokonto wechseln und Gebühren sparen

Stand: 10.09.2026

Das Girokonto ist die Fixkostenposition, die am seltensten überprüft wird – und eine der wenigen, bei denen die Bank die Bedingungen nicht einseitig verschlechtern darf. Wer einmal nachrechnet, findet oft dreistellige Beträge im Jahr.

Zum Kreditkarten-Vergleich

Inhalt6 Abschnitte
Begriff

Gehalts- & Girokonto

Basis für alle Finanztransaktionen, Kontoführungsgebühren und Wechseloptionen.

Kennzahl83,45 €Hoechstentgelt Basiskonto je Jahr
  • Kontowechselservice nach Verbraucherzahlungskontogesetz gesetzlich geregelt
  • Filialbanken verlangen 80 € bis 150 € Kontoführung pro Jahr
  • Direktbanken bieten kostenlose Kontoführung bei regelmäßigem Gehaltseingang

Woraus sich die Kontokosten zusammensetzen

Sechs Positionen, die selten gemeinsam ausgewiesen werden.

Grundentgelt (Kontoführung). Der Fixbetrag je Quartal oder Jahr. Er ist die auffälligste Position, aber selten die größte.

Buchungsposten. Viele Kontomodelle enthalten ein Kontingent an Buchungszeilen; darüber hinaus wird je Buchung verrechnet. Wer viele Daueraufträge und Lastschriften hat, zahlt hier mehr als beim Grundentgelt.

Kartenentgelte. Debitkarte (Bankomatkarte) und gegebenenfalls Kreditkarte werden gesondert verrechnet – auch dann, wenn das Konto selbst als „kostenlos“ beworben wird.

Behebungen bei fremden Automaten. Im Inland meist frei, bei Fremdbetreibern und im Ausland oft mit Entgelt plus Fremdwährungsaufschlag.

Kontoauszüge. Der elektronische Auszug ist meist frei, der postalische kostet.

Überziehungszinsen. Der teuerste Posten überhaupt – der Sollzinssatz auf dem Girokonto liegt deutlich über jedem Konsumkredit. Wer regelmäßig überzieht, spart mehr durch einen Kredit als durch jeden Kontowechsel.

Vergleichbar wird das alles erst als Jahresgesamtkosten für dein Nutzungsverhalten. Ein Konto mit hohem Grundentgelt und unbegrenzten Buchungen kann günstiger sein als ein „kostenloses“ mit Einzelverrechnung.

Kostenlose Konten und ihre Bedingungen

„Kostenlos“ ist fast immer an Bedingungen geknüpft – die stehen im Preisblatt, nicht in der Werbung.

Typische Bedingungen: ein monatlicher Gehalts- oder Pensionseingang in bestimmter Mindesthöhe, reine Online-Nutzung ohne Filialservice, ein Mindestalter oder eine Altersobergrenze (Jugend- und Studierendenkonten), oder die Nutzung weiterer Produkte derselben Bank.

Was passiert, wenn die Bedingung entfällt? Das Konto wechselt meist automatisch in ein entgeltpflichtiges Modell – oft ohne gesonderte Ankündigung über die reguläre Information hinaus. Bei Studierendenkonten passiert das nach dem Studienende oder mit einer Altersgrenze.

Sonderkonditionen prüfen: Jugendkonten, Studierendenkonten, Konten für Lehrlinge und Seniorenkonten sind oft dauerhaft günstiger. Ein Wechsel in das passende Modell bei derselben Bank kostet nichts und ist manchmal wirksamer als der Bankwechsel.

Prüfe außerdem, was nicht enthalten ist: Bei manchen Gratiskonten sind Debitkarte, Behebungen bei Fremdautomaten oder Auslandsüberweisungen ausgenommen.

Das Basiskonto: Anspruch und Höchstentgelt

Ein gesetzlicher Anspruch, den kaum jemand kennt.

Seit 18. September 2016 hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Es richtet sich an Menschen, die bisher keinen Zugang zu einem Girokonto bekommen haben – etwa nach Bonitätsproblemen oder einer Insolvenz.

Jede Bank, die Verbrauchergirokonten anbietet, muss auch ein Basiskonto führen. Die Ablehnung ist nur in engen Ausnahmefällen zulässig und muss begründet werden.

Das Entgelt ist gedeckelt: Die jährliche Kontoführung darf höchstens 83,45 Euro betragen. Für sozial oder wirtschaftlich benachteiligte Personen gilt auf Antrag ein reduzierter Höchstbetrag von 41,73 Euro im Jahr.

Das Basiskonto umfasst Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und eine Debitkarte. Es wird auf Guthabenbasis geführt – eine Überziehung ist nicht vorgesehen, was für viele Betroffene ein Vorteil ist.

Wenn die Bank die Gebühren erhöht

Banken dürfen Kontoführungsentgelte nicht einseitig erhöhen. Eine automatische Anpassung an den Verbraucherpreisindex ist unzulässig.

Will eine Bank die Entgelte ändern, muss sie die gesetzlichen Regeln für Vertragsänderungen einhalten: Der Vorschlag ist rechtzeitig vor dem geplanten Wirksamwerden mitzuteilen, und du kannst widersprechen. Widersprichst du nicht, gilt die Änderung in der Regel als angenommen – deshalb lohnt es sich, solche Mitteilungen zu lesen.

Bei Widerspruch kannst du den Rahmenvertrag kostenlos und fristlos kündigen. In der Praxis ist der Widerspruch also vor allem ein Anlass, das Konto insgesamt zu prüfen.

Zu Unrecht verrechnete Entgelte kannst du zurückfordern. Bleibt die Bank dabei, hilft die Beratung der Arbeiterkammer oder die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte.

Wo du vergleichst

Wir führen bewusst keinen eigenen Kontenvergleich. Der AK-Bankenrechner ist im Verbraucherzahlungskontogesetz als die offizielle Vergleichsseite für Girokonten in Österreich benannt – die EU-Zahlungskontenrichtlinie verlangt je Mitgliedstaat mindestens eine solche Seite.

Der Rechner arbeitet mit Nutzungsprofilen: Du gibst an, wie viele Buchungen, Behebungen und Karten du brauchst, und bekommst die Jahresgesamtkosten je Kontomodell. Genau das ist die Zahl, auf die es ankommt.

So bereitest du dich vor: Nimm deine letzten zwölf Kontoauszüge und zähle Buchungen, Behebungen und Sonderleistungen. Ohne dieses Profil ist jeder Vergleich Raten.

Ein eigener Vergleich unsererseits wäre kleiner, schneller veraltet und ohne gesetzlichen Auftrag – deshalb verweisen wir auf den Rechner, statt einen schlechteren zu bauen.

Kontowechsel in der Praxis

Der Kontowechselservice ist gesetzlich geregelt – die alte Bank muss mitwirken.

1

Nutzungsprofil erstellen

Zwölf Monate Kontoauszüge durchgehen: Zahl der Buchungen, Behebungen bei fremden Automaten, Auslandszahlungen, benötigte Karten. Auch die tatsächlich gezahlten Entgelte notieren – sie sind der Vergleichsmaßstab.

2

Im AK-Bankenrechner vergleichen

Profil eingeben und die Jahresgesamtkosten der Modelle vergleichen. Bedingungen für Vergünstigungen genau lesen.

Zum AK-Bankenrechner →
3

Neues Konto eröffnen und Wechselservice beauftragen

Beim Eröffnen den gesetzlichen Kontowechselservice in Auftrag geben. Die neue Bank holt bei der alten die Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften ein und richtet sie ein.

4

Zahlungspartner informieren

Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen, Energieversorger und Abodienste bekommen die neue IBAN. Der Wechselservice übernimmt einen Teil davon – die Kontrolle bleibt bei dir.

5

Altes Konto zwei bis drei Monate parallel laufen lassen

So fangen verspätete Abbuchungen nicht ins Leere. Erst danach schließen.

Tipp: Vor dem Schließen die letzten Auszüge sichern – nach der Auflösung ist der Zugriff auf die Umsatzhistorie oft nicht mehr möglich.
6

Altes Konto schließen

Die Auflösung des Kontos ist entgeltfrei. Ein zu Unrecht verrechnetes Schließungsentgelt kannst du zurückfordern.

Häufige Fragen

Was darf ein Basiskonto kosten?

Höchstens 83,45 Euro im Jahr für die Kontoführung. Für sozial oder wirtschaftlich benachteiligte Personen gilt auf Antrag ein reduzierter Höchstbetrag von 41,73 Euro. Jede Bank, die Verbrauchergirokonten anbietet, muss auch ein Basiskonto führen.

Darf meine Bank die Kontogebühren einfach erhöhen?

Nein. Eine einseitige Erhöhung ist unzulässig, und eine automatische Anpassung an den Verbraucherpreisindex ist ausdrücklich verboten. Die Bank muss eine Vertragsänderung rechtzeitig vorschlagen; du kannst widersprechen und dann den Rahmenvertrag kostenlos und fristlos kündigen.

Wie lange dauert ein Kontowechsel?

Der gesetzliche Kontowechselservice läuft innerhalb weniger Werktage ab, sobald beide Banken die Daten ausgetauscht haben. Rechne trotzdem mit zwei bis drei Monaten Parallelbetrieb, bis alle Zahlungspartner die neue IBAN verwenden.

Kostet die Auflösung meines alten Kontos etwas?

Nein. Die Kündigung und Auflösung eines Girokontos ist entgeltfrei. Auch der Kontowechselservice selbst darf nicht verrechnet werden. Wird trotzdem etwas abgebucht, kannst du es zurückfordern.

Warum vergleicht ihr Girokonten nicht selbst?

Weil es in Österreich eine gesetzlich benannte Vergleichsseite gibt: den AK-Bankenrechner. Er ist im Verbraucherzahlungskontogesetz als offizielle Vergleichsplattform festgelegt, deckt den ganzen Markt ab und arbeitet mit Nutzungsprofilen. Ein eigener Vergleich wäre kleiner und schneller veraltet.

Was ist der teuerste Posten auf dem Girokonto?

Fast immer die Überziehungszinsen. Der Sollzinssatz auf dem Girokonto liegt deutlich über dem eines Konsumkredits. Wer den Rahmen dauerhaft nutzt, spart durch eine Umschuldung erheblich mehr als durch jeden Kontowechsel.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Anlage-, Steuer- oder Finanzberatung und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Konditionen sind Richtwerte mit dem Stand der letzten redaktionellen Prüfung. Konditionen ändern sich laufend. Maßgeblich ist immer das Preisblatt der jeweiligen Bank.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

Erstmalig erstellt:
Letztmalig überarbeitet:
Redaktionelle Verantwortung:WSKGeschäftsführer NGen Impact GmbH, redaktionelle Verantwortung

Dein nächster Schritt

Zum Kreditkarten-Vergleich