Steuerausgleich: diese Absetzposten nicht vergessen

Stand: 10.09.2026

Bevor du auf „Senden“ klickst: Diese acht Posten werden am häufigsten übersehen. Die vollständige Liste mit Formularkennzahlen und Belegen steht in der interaktiven Checkliste – das hier ist die Kurzfassung für den letzten Blick.

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Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)

Rückforderung zu viel bezahlter Lohnsteuer beim Finanzamt Österreich.

KennzahlIndividuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahl
  • Kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden
  • Vollständig digital über FinanzOnline / ID Austria durchführbar
  • Antragslose Veranlagung greift ab der zweiten Jahreshälfte für einfache Fälle automatisch
  • Wie viel zurückkommt, hängt von Einkommen, Absetzbeträgen und Ausgaben ab

Die acht am häufigsten vergessenen Posten

1. Pendlereuro. Er wird getrennt von der Pendlerpauschale eingetragen (Kennzahl 916 statt 718) und fällt deshalb regelmäßig unter den Tisch.

2. Kindermehrbetrag. Greift, wenn die Steuerleistung zu gering ist, um den Familienbonus auszuschöpfen – wird aber nicht automatisch berücksichtigt.

3. Mehrkindzuschlag. Ab dem dritten Kind, einkommensabhängig, und nur auf Antrag über die Veranlagung.

4. Telearbeitspauschale. Bis zu 3 € je Homeoffice-Tag, höchstens 300 € im Jahr – dazu bis zu 300 € für ergonomisches Mobiliar.

5. Arbeitsmittel. Laptop, Handy, Werkzeug – anteilig nach beruflicher Nutzung, bei Anschaffungen bis 1.000 € sofort in voller Höhe.

6. Fortbildung. Kursgebühren, Unterlagen, Fahrt- und Nächtigungskosten, auch bei Umschulung auf einen anderen Beruf.

7. Krankheitskosten. Nur über dem Selbstbehalt wirksam – aber prüfenswert, wenn im Jahr größere Behandlungen angefallen sind.

8. Steuerberatungskosten. Unbegrenzt absetzbar und die einzige Sonderausgabe, die nicht automatisch gemeldet wird.

Der letzte Blick vor dem Absenden

Übermittelte Daten prüfen. In FinanzOnline siehst du, welche Lohnzettel und welche automatisch gemeldeten Sonderausgaben vorliegen. Fehlt eine Spendenbestätigung oder der Kirchenbeitrag, liegt es fast immer an abweichenden Namensdaten – geklärt wird das bei der Organisation, nicht beim Finanzamt.

Vorschau ansehen. FinanzOnline zeigt vor dem Absenden das voraussichtliche Ergebnis. Wenn eine Nachzahlung erscheint, lohnt der Blick, woher sie kommt – bei Arbeitslosengeldbezug ist es meist die Hochrechnung, und dann lässt sich der Antrag notfalls zurückziehen.

Doppelungen vermeiden. Was der Arbeitgeber bereits berücksichtigt hat – Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeitrag, Freibetragsbescheid –, gehört nicht noch einmal in die Erklärung.

Belege bereitlegen, nicht mitschicken. Sie werden nur stichprobenartig angefordert, sind aber sieben Jahre aufzubewahren.

Häufige Fragen

Was bringt am meisten, wenn ich nur wenig Zeit habe?

Die Absetzbeträge. Sie wirken eins zu eins auf die Steuer, während Werbungskosten nur den Grenzsteuersatz bringen. Prüfe zuerst Familienbonus Plus, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Kindermehrbetrag und Pendlereuro.

Ich habe letztes Jahr etwas vergessen – geht das noch?

Ja. Die Antragsveranlagung ist fünf Jahre rückwirkend möglich, jedes Jahr wird gesondert eingereicht. Ein bereits ergangener Bescheid lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen abändern; im Zweifel lohnt die Rückfrage beim Finanzamt.

Muss ich Belege hochladen?

Nein. Belege werden der Erklärung nicht beigelegt. Das Finanzamt fordert sie stichprobenartig an – aufzubewahren sind sie sieben Jahre.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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