
Kilometergeld: Dienstfahrten, die viele nicht absetzen
Fährst du für den Job mit dem eigenen Auto oder Rad, steht dir dafür Kilometergeld zu. Viele holen es sich nicht.
Alle Werbungskosten im Überblick
Inhalt3 Abschnitte
Was ist Kilometergeld?
Ein fixer Satz pro Kilometer, der alle Kosten deines Fahrzeugs auf beruflichen Fahrten abdeckt.
Fährst du beruflich mit deinem eigenen Fahrzeug, kannst du dir die Kosten dafür zurückholen. Das nennt sich Kilometergeld. Mit dem Auto sind es 0,50 € pro Kilometer. Für Motorrad, Moped, Fahrrad und E-Bike gilt seit 1. Juli 2025 ein halbierter Satz von 0,25 €. Nimmst du auf einer Dienstfahrt jemanden mit, kommen 0,15 € pro Person und Kilometer dazu.
Mit dem Kilometergeld ist alles abgegolten, was das Fahrzeug kostet: Treibstoff, Service, Versicherung, Wertverlust, aber auch Maut und Parkgebühren. Diese Posten kannst du daneben nicht noch einmal absetzen.
Wichtig: Es geht nur um rein berufliche Fahrten, nicht um den täglichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für den Arbeitsweg gibt es stattdessen die Pendlerpauschale und den Pendlereuro.
| Fahrzeug | Satz pro Kilometer | Höchstens pro Jahr |
|---|---|---|
| Auto (Pkw, Kombi) | 0,50 € | 30.000 km |
| Motorrad, Moped | 0,25 € | 30.000 km |
| Fahrrad, E-Bike | 0,25 € | 3.000 km |
| Zuschlag je mitbeförderter Person | 0,15 € | wie das Fahrzeug |
Werbungskosten
Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice).
- Pauschale: 132 € / Jahr automatisch berücksichtigt
- Erst Beträge über 132 € bringen zusätzliche Steuerersparnis
- Klassiker: Homeoffice-Pauschale (bis zu 300 € / Jahr), Fachliteratur, Werkzeuge, Fortbildungskosten
Was als Dienstfahrt zählt
Beruflich veranlasst sind Fahrten zu Kundinnen und Kunden, zu Terminen außerhalb deines gewöhnlichen Arbeitsplatzes, zu Fortbildungen und Fahrten zwischen mehreren Arbeitsstätten. Auch eine Fahrt zu einem Seminar, das du selbst bezahlst und als Werbungskosten absetzt, gehört dazu.
Nicht dazu zählt der normale Arbeitsweg, auch nicht an Tagen, an denen du nach der Arbeit noch einen beruflichen Termin hast. Abrechnen kannst du nur die zusätzlichen Kilometer.
So machst du es richtig
Ohne Aufzeichnungen kein Kilometergeld, die Form ist aber nicht vorgeschrieben.
Damit das Finanzamt die Fahrten anerkennt, brauchst du Aufzeichnungen, die sich verlässlich nachprüfen lassen. Der Klassiker ist das Fahrtenbuch, zwingend ist es aber nicht: Auch andere Unterlagen wie Reisekostenabrechnungen werden anerkannt, wenn sie dieselben Angaben enthalten. Halte für jede Fahrt Datum, Ausgangs- und Zielort, Zweck und die gefahrenen Kilometer fest, am besten samt Kilometerstand. Führe die Aufzeichnungen laufend: Nachträglich rekonstruierte erkennt das Finanzamt oft nicht an. Ganz ohne Nachweis gibt es kein Kilometergeld.
Zahlt dir dein Arbeitgeber das Kilometergeld schon aus, ist es bis zum amtlichen Satz steuerfrei. Dann kannst du es nicht zusätzlich absetzen. Bekommst du nichts oder weniger, trägst du die Differenz als Werbungskosten in deiner Arbeitnehmerveranlagung ein. Welche Kosten du sonst noch absetzen kannst, steht im Ratgeber Werbungskosten.
Häufige Fragen
Zählt die Fahrt zu einem zweiten Arbeitsort als Dienstfahrt?
Ja. Fahrten zwischen mehreren Arbeitsstätten, zu Kundinnen und Kunden oder zu Terminen außerhalb deines gewöhnlichen Arbeitsplatzes gelten als beruflich veranlasst.
Reicht eine grobe Aufstellung statt Fahrtenbuch?
Ein förmliches Fahrtenbuch ist nicht zwingend. Anerkannt sind auch andere laufend geführte Aufzeichnungen, etwa Reisekostenabrechnungen, wenn sie Datum, Ausgangs- und Zielort, Zweck und gefahrene Kilometer enthalten. Grobe Schätzungen ohne solche Angaben werden dagegen regelmäßig nicht anerkannt.
Kann ich für den Arbeitsweg Kilometergeld ansetzen?
Nein. Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist keine Dienstfahrt. Sie ist mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, bei längeren Strecken kommen Pendlerpauschale und Pendlereuro dazu.
Kann ich Parkgebühren oder Maut zusätzlich absetzen?
Nein. Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschale und deckt alle Kosten des Fahrzeugs ab, auch Parkgebühren und Maut.
Was gilt, wenn ich mehr als 30.000 km beruflich fahre?
Über die Höchstgrenze von 30.000 km hinaus gibt es kein Kilometergeld. Du kannst stattdessen die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs nachweisen, anteilig für die beruflichen Fahrten. Das ist aufwendig und lohnt sich meist nur bei sehr vielen Dienstkilometern.
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach, Beträge und Regeln ändern sich jährlich.
- BMF: § 16 EStG (Rechtsgrundlage für Werbungskosten)
- BMF: Kilometergeld, Sätze und Höchstgrenzen (Sätze für Pkw, Motorrad und Fahrrad, Höchstgrenzen, Aufzeichnungspflicht)
- ÖGK: Kilometergeld: Senkung mit 01.07.2025 (Senkung für einspurige Fahrzeuge und Fahrräder ab 1. Juli 2025)
- RIS: Einkommensteuergesetz 1988 (EStG), geltende Fassung (§ 16 EStG (Werbungskosten), § 26 Z 4 EStG (steuerfreier Ersatz durch den Arbeitgeber); § 2 Kilometergeldverordnung: Nachweis durch Fahrtenbuch oder vergleichbare Aufzeichnungen)



