Neuwagen im Autohaus
Foto: Jacob Moore, Pexels
Steuer-Themen

Kilometergeld: Dienstfahrten, die viele nicht absetzen

Fährst du für den Job mit dem eigenen Auto oder Rad, steht dir dafür Kilometergeld zu. Viele holen es sich nicht.

Alle Werbungskosten im Überblick

Inhalt3 Abschnitte

Was ist Kilometergeld?

Ein fixer Satz pro Kilometer, der alle Kosten deines Fahrzeugs auf beruflichen Fahrten abdeckt.

Fährst du beruflich mit deinem eigenen Fahrzeug, kannst du dir die Kosten dafür zurückholen. Das nennt sich Kilometergeld. Mit dem Auto sind es 0,50 € pro Kilometer. Für Motorrad, Moped, Fahrrad und E-Bike gilt seit 1. Juli 2025 ein halbierter Satz von 0,25 €. Nimmst du auf einer Dienstfahrt jemanden mit, kommen 0,15 € pro Person und Kilometer dazu.

Mit dem Kilometergeld ist alles abgegolten, was das Fahrzeug kostet: Treibstoff, Service, Versicherung, Wertverlust, aber auch Maut und Parkgebühren. Diese Posten kannst du daneben nicht noch einmal absetzen.

Wichtig: Es geht nur um rein berufliche Fahrten, nicht um den täglichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für den Arbeitsweg gibt es stattdessen die Pendlerpauschale und den Pendlereuro.

FahrzeugSatz pro KilometerHöchstens pro Jahr
Auto (Pkw, Kombi)0,50 €30.000 km
Motorrad, Moped0,25 €30.000 km
Fahrrad, E-Bike0,25 €3.000 km
Zuschlag je mitbeförderter Person0,15 €wie das Fahrzeug
Amtliches Kilometergeld 2026
Freibetrag

Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice).

Aktueller Wert132 €Werbungskostenpauschale je Jahr
  • Pauschale: 132 € / Jahr automatisch berücksichtigt
  • Erst Beträge über 132 € bringen zusätzliche Steuerersparnis
  • Klassiker: Homeoffice-Pauschale (bis zu 300 € / Jahr), Fachliteratur, Werkzeuge, Fortbildungskosten

Was als Dienstfahrt zählt

Beruflich veranlasst sind Fahrten zu Kundinnen und Kunden, zu Terminen außerhalb deines gewöhnlichen Arbeitsplatzes, zu Fortbildungen und Fahrten zwischen mehreren Arbeitsstätten. Auch eine Fahrt zu einem Seminar, das du selbst bezahlst und als Werbungskosten absetzt, gehört dazu.

Nicht dazu zählt der normale Arbeitsweg, auch nicht an Tagen, an denen du nach der Arbeit noch einen beruflichen Termin hast. Abrechnen kannst du nur die zusätzlichen Kilometer.

So machst du es richtig

Ohne Aufzeichnungen kein Kilometergeld, die Form ist aber nicht vorgeschrieben.

Damit das Finanzamt die Fahrten anerkennt, brauchst du Aufzeichnungen, die sich verlässlich nachprüfen lassen. Der Klassiker ist das Fahrtenbuch, zwingend ist es aber nicht: Auch andere Unterlagen wie Reisekostenabrechnungen werden anerkannt, wenn sie dieselben Angaben enthalten. Halte für jede Fahrt Datum, Ausgangs- und Zielort, Zweck und die gefahrenen Kilometer fest, am besten samt Kilometerstand. Führe die Aufzeichnungen laufend: Nachträglich rekonstruierte erkennt das Finanzamt oft nicht an. Ganz ohne Nachweis gibt es kein Kilometergeld.

Zahlt dir dein Arbeitgeber das Kilometergeld schon aus, ist es bis zum amtlichen Satz steuerfrei. Dann kannst du es nicht zusätzlich absetzen. Bekommst du nichts oder weniger, trägst du die Differenz als Werbungskosten in deiner Arbeitnehmerveranlagung ein. Welche Kosten du sonst noch absetzen kannst, steht im Ratgeber Werbungskosten.

Häufige Fragen

Zählt die Fahrt zu einem zweiten Arbeitsort als Dienstfahrt?

Ja. Fahrten zwischen mehreren Arbeitsstätten, zu Kundinnen und Kunden oder zu Terminen außerhalb deines gewöhnlichen Arbeitsplatzes gelten als beruflich veranlasst.

Reicht eine grobe Aufstellung statt Fahrtenbuch?

Ein förmliches Fahrtenbuch ist nicht zwingend. Anerkannt sind auch andere laufend geführte Aufzeichnungen, etwa Reisekostenabrechnungen, wenn sie Datum, Ausgangs- und Zielort, Zweck und gefahrene Kilometer enthalten. Grobe Schätzungen ohne solche Angaben werden dagegen regelmäßig nicht anerkannt.

Kann ich für den Arbeitsweg Kilometergeld ansetzen?

Nein. Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist keine Dienstfahrt. Sie ist mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, bei längeren Strecken kommen Pendlerpauschale und Pendlereuro dazu.

Kann ich Parkgebühren oder Maut zusätzlich absetzen?

Nein. Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschale und deckt alle Kosten des Fahrzeugs ab, auch Parkgebühren und Maut.

Was gilt, wenn ich mehr als 30.000 km beruflich fahre?

Über die Höchstgrenze von 30.000 km hinaus gibt es kein Kilometergeld. Du kannst stattdessen die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs nachweisen, anteilig für die beruflichen Fahrten. Das ist aufwendig und lohnt sich meist nur bei sehr vielen Dienstkilometern.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach, Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

Dein nächster Schritt

Alle Werbungskosten im Überblick