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Steuer-Themen

Fortbildung absetzen: So holst du dir Kursgebühren vom Finanzamt zurück

Wenn du dich beruflich weiterbildest, zahlt das Finanzamt oft einen Teil der Kosten über die Steuer mit.

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Was du absetzen kannst

Kosten für Kurse, Seminare und Fachliteratur kannst du als Werbungskosten absetzen, wenn sie einen klaren Bezug zu deinem aktuellen oder einem verwandten Beruf haben.

Auch eine Umschulung, die dich auf einen neuen Beruf vorbereitet, kann dazugehören.

Dazu zählen neben den Kursgebühren auch Fahrt- und Nächtigungskosten, die für die Weiterbildung anfallen.

Ein Hobbykurs ohne Berufsbezug zählt dagegen nicht.

Zurück bekommst du dabei nicht den ganzen Betrag, sondern den Teil, der deinem Grenzsteuersatz entspricht.

Freibetrag

Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice).

Aktueller Wert132 €Werbungskostenpauschale je Jahr
  • Pauschale: 132 € / Jahr automatisch berücksichtigt
  • Erst Beträge über 132 € bringen zusätzliche Steuerersparnis
  • Klassiker: Homeoffice-Pauschale (bis zu 300 € / Jahr), Fachliteratur, Werkzeuge, Fortbildungskosten

So machst du es richtig

Wenn dein Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt, kannst du nur den Rest bei der Arbeitnehmerveranlagung eintragen.

Du kannst die Kosten auch rückwirkend geltend machen, denn die Arbeitnehmerveranlagung ist bis zu fünf Jahre lang möglich.

Wichtig ist, dass du die Werbungskosten nicht nur ansetzt, sondern auch wirklich einreichst, denn ohne Antrag bekommst du nichts zurück.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber die Fortbildung veranlasst haben?

Nein. Es reicht, dass die Kosten beruflich bedingt sind. Hat dein Arbeitgeber einen Teil bezahlt, ziehst du diesen Betrag ab und setzt nur den Rest an.

Zählt ein Sprachkurs?

Nur wenn du die Sprache in deinem Beruf brauchst. Ein Urlaubssprachkurs ohne Berufsbezug ist nicht absetzbar.

Kann ich Kurskosten aus früheren Jahren noch absetzen?

Ja. Die Arbeitnehmerveranlagung ist bis zu fünf Jahre lang möglich, du kannst die Kosten also auch rückwirkend geltend machen.

Bekomme ich die gesamten Kurskosten zurück?

Nein. Zurück bekommst du nicht den ganzen Betrag, sondern den Teil, der deinem Grenzsteuersatz entspricht.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach, Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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