Gasanbieter vergleichen und wechseln

Stand: 10.09.2026

Die Gasrechnung besteht aus drei Blöcken, von denen du nur einen beeinflussen kannst: den Energiepreis. Netzentgelte und Abgaben stehen fest, egal bei wem du kaufst. Genau deshalb lohnt der Vergleich – aber nur auf dem Teil, der beweglich ist.

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Inhalt6 Abschnitte
Begriff

Strom- & Gasmarkt Österreich

Liberalisierter Energiemarkt in Österreich, E-Control Tarifkalkulator, Wechselboni und Netzentgelte.

KennzahlVergleich lohnt sich jährlichKennzahl
  • Energielieferant frei wählbar; Netzbetreiber bleibt regional immer derselbe
  • Wechsel über E-Control Tarifkalkulator spart je nach Verbrauch und Ausgangstarif unterschiedlich viel jährlich
  • Kündigungsfrist bei Standardverträgen meist nur 2 bis 4 Wochen
  • Gesamtrechnung besteht aus Energiepreis, gesetzlichen Netzentgelten und Steuern/Abgaben

Woraus sich der Gaspreis zusammensetzt

Drei Blöcke, ein beweglicher Teil.

Energiepreis. Das ist der Teil, den dein Lieferant verrechnet – aufgeteilt in einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) und einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis (Euro je Jahr). Nur dieser Block ändert sich beim Anbieterwechsel.

Netzentgelte. Sie gehen an den Netzbetreiber deiner Region und werden von der E-Control per Verordnung festgelegt. Der Netzbetreiber lässt sich nicht wählen – er hängt an der Adresse. Für 2026 wurden die Gasnetzentgelte angehoben.

Steuern und Abgaben. Dazu zählen die Erdgasabgabe, die Gebrauchsabgabe der Gemeinde und die Umsatzsteuer von 20 Prozent. Die Erdgasabgabe beträgt 6,60 Cent je Normkubikmeter. Auch dieser Block ist unabhängig vom Anbieter.

Praktische Folge: Wenn ein Anbieter mit „30 Prozent günstiger“ wirbt, meint er den Energieanteil – auf der Gesamtrechnung bleibt davon deutlich weniger übrig. Vergleiche deshalb immer die Jahresgesamtkosten, nie den Arbeitspreis allein.

BestandteilWer legt ihn festDurch Wechsel beeinflussbar?
Arbeitspreis (Cent/kWh)Lieferantja
Grundpreis (€/Jahr)Lieferantja
NetzentgeltE-Control per Verordnung, je Netzgebietnein
ErdgasabgabeBund (6,60 Cent/Nm³)nein
GebrauchsabgabeGemeindenein
Umsatzsteuer (20 %)Bundnein
Bestandteile der Gasrechnung und ihre Beeinflussbarkeit

Wie viel verbraucht ein Haushalt?

Ohne realistischen Jahresverbrauch ist jeder Vergleich wertlos.

Als Orientierung dienen diese Größenordnungen: eine Wohnung mit Gasheizung liegt oft bei 8.000 bis 15.000 kWh im Jahr, ein Einfamilienhaus je nach Dämmung und Baujahr bei 15.000 bis 25.000 kWh. Wer nur mit Gas kocht oder Warmwasser bereitet, kommt mit deutlich weniger aus.

Verlass dich nicht auf Schätzwerte. Den tatsächlichen Verbrauch findest du auf der letzten Jahresabrechnung – dort steht er in Kilowattstunden für den Abrechnungszeitraum. Diese Zahl brauchst du für den Vergleich.

Achtung bei der Einheit: Gaszähler messen in Kubikmetern, abgerechnet wird in Kilowattstunden. Die Umrechnung erfolgt über die Brennwertzahl und die Zustandszahl deines Netzgebiets – beides steht auf der Rechnung.

Ein ungewöhnlich hoher Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr ist ein eigenes Thema: Bevor du den Anbieter wechselst, lohnt der Blick auf Heizungseinstellung, Thermenwartung und Dämmung.

Mit dem Tarifkalkulator rechnen

Wir führen bewusst keinen eigenen Gastarif-Vergleich. Der Tarifkalkulator der E-Control ist der Rechner der Regulierungsbehörde, deckt alle am Markt verfügbaren Tarife ab, wird laufend gepflegt und ist frei von Provisionsinteressen. Ein eigener Vergleich wäre kleiner, älter und schlechter.

So gehst du vor: Postleitzahl und Jahresverbrauch in Kilowattstunden eingeben. Der Rechner ermittelt daraus die Gesamtjahreskosten je Tarif – inklusive Netzentgelt und Abgaben für dein Netzgebiet.

Filter richtig setzen: Blende Tarife mit Bindung aus, wenn du flexibel bleiben willst. Achte auf die Option, Einmalboni auszuklammern – sie schönen das erste Jahr und sagen nichts über die Folgejahre.

Ergebnis richtig lesen: Vergleiche die Jahresgesamtkosten, nicht den Arbeitspreis. Und rechne den Bonus heraus: Ein Tarif, der im ersten Jahr durch einen Bonus vorne liegt, kann im zweiten Jahr der teuerste sein.

Worauf du beim Tarif achten solltest

Bindungsfrist. Ein Tarif mit zwölf Monaten Bindung ist meist günstiger, nimmt dir aber die Möglichkeit, auf Preissenkungen zu reagieren. Ohne Bindung kannst du jederzeit mit kurzer Frist kündigen.

Preisgarantie. Sie bezieht sich fast immer nur auf den Energiepreis, nicht auf Netzentgelte und Abgaben. Eine „Preisgarantie“ schützt also nicht vor einer Erhöhung der Gesamtrechnung.

Neukundenbonus. Ein einmaliger Bonus wird meist erst nach zwölf Monaten gutgeschrieben und ist oft an die Bindung gekoppelt. Rechne die Jahreskosten ohne Bonus – und wechsle nach Ablauf wieder.

Wertsicherung und Indexierung. Manche Tarife sind an einen Index gekoppelt und steigen automatisch. Das steht im Kleingedruckten und ist bei langfristigen Verträgen der wichtigste Punkt.

Abschlagszahlung. Sie ist eine Vorauszahlung, keine Kostenangabe. Eine niedrige Abschlagszahlung bedeutet nur eine höhere Nachzahlung bei der Jahresabrechnung.

Wechsel in der Praxis

1

Jahresabrechnung heraussuchen

Du brauchst den Jahresverbrauch in Kilowattstunden, deine Zählpunktnummer (beginnt mit AT) und die aktuelle Anbieter- und Kundennummer.

Tipp: Die Zählpunktnummer steht auf jeder Rechnung und ist eindeutig – sie identifiziert deine Anlage.
2

Tarife vergleichen

Im Tarifkalkulator der E-Control Postleitzahl und Verbrauch eingeben, Boni ausklammern und die Jahresgesamtkosten vergleichen.

Zum Tarifkalkulator der E-Control →
3

Beim neuen Anbieter abschließen

Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Lieferanten und die Abwicklung mit dem Netzbetreiber. Du musst selbst nicht kündigen.

4

Kündigungsfrist prüfen

Bei Verträgen ohne Bindung beträgt die Frist in der Regel zwei Wochen zum Monatsletzten. Läuft noch eine Bindung, ist der Wechsel erst zu deren Ende möglich – eine vorzeitige Auflösung kann Kosten auslösen.

5

Zählerstand melden und Endabrechnung prüfen

Zum Wechselstichtag den Zählerstand ablesen und dokumentieren. Die Endabrechnung des alten Anbieters muss binnen sechs Wochen kommen – prüfe sie gegen deinen abgelesenen Stand.

Tipp: Ein Foto des Zählers mit sichtbarem Datum ist der einfachste Nachweis bei Abweichungen.

Wenn beim Wechsel etwas schiefgeht

Die Versorgung bricht beim Wechsel nicht ab. Auch wenn ein Anbieter insolvent wird oder der Wechsel scheitert, greift die gesetzliche Grundversorgung – niemand steht ohne Gas da.

Bei Streit über eine Abrechnung ist zunächst der Anbieter schriftlich zu kontaktieren. Reagiert er nicht oder bleibt es strittig, ist die Schlichtungsstelle der E-Control zuständig. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Wer die Rechnung nicht zahlen kann, sollte früh mit dem Anbieter sprechen: Ratenvereinbarungen sind üblich, und vor einer Abschaltung sind mehrere Mahnungen und Fristen einzuhalten.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich beim Gasanbieterwechsel sparen?

Das hängt vom Verbrauch und vom bisherigen Tarif ab. Beeinflussbar ist nur der Energieanteil – Netzentgelte und Abgaben bleiben gleich. Wer seit Jahren im Grundversorgungstarif ist und viel verbraucht, spart am meisten. Die konkrete Zahl liefert nur der Tarifkalkulator mit deinem tatsächlichen Verbrauch.

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

Nein. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung und die gesamte Abwicklung mit dem Netzbetreiber. Du musst nur Zählpunktnummer, Kundennummer und Verbrauch angeben. Kündige nicht selbst – das kann zu einer Versorgungslücke im Prozess führen.

Kann ich den Netzbetreiber wechseln?

Nein. Der Netzbetreiber ist an die Adresse gebunden und ein regionales Monopol. Nur der Lieferant ist frei wählbar. Die Netzentgelte legt die E-Control per Verordnung fest – sie sind für alle Kunden im selben Netzgebiet identisch.

Was bringt eine Preisgarantie?

Sie schützt nur den Energieanteil vor Erhöhungen, nicht die Netzentgelte und Abgaben. Eine Preisgarantie ist deshalb kein Schutz vor einer höheren Gesamtrechnung. Prüfe außerdem, ob sie für die gesamte Laufzeit gilt oder nur für die ersten Monate.

Wird die Versorgung beim Wechsel unterbrochen?

Nein. Der Wechsel ist ein reiner Abrechnungsvorgang, physisch ändert sich nichts. Auch bei Insolvenz eines Anbieters greift die gesetzliche Grundversorgung, sodass die Belieferung durchgehend gesichert ist.

Warum vergleicht ihr nicht selbst?

Weil es der Tarifkalkulator der E-Control bereits besser tut. Er ist der Rechner der Regulierungsbehörde, umfasst alle Marktangebote, rechnet mit den Netzentgelten deines Netzgebiets und ist ohne Provisionsinteresse. Ein eigener Vergleich wäre kleiner und schneller veraltet.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Energie-, Telekommunikations- oder Rechtsberatung. Tarife und Konditionen ändern sich laufend; maßgeblich ist das Angebot des Anbieters zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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