Stromkosten 2026: welche Entlastungen es gibt und was sie bringen

Stand: 15.09.2026

Zwei Entlastungen wirken 2026 auf die Stromrechnung: eine für alle Haushalte, eine für einkommensschwache. Die erste kommt automatisch, die zweite muss man kennen und geltend machen. Beide sind nicht dasselbe wie ein Anbieterwechsel – der wirkt zusätzlich.

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Begriff

Strom- & Gasmarkt Österreich

Liberalisierter Energiemarkt in Österreich, E-Control Tarifkalkulator, Wechselboni und Netzentgelte.

KennzahlVergleich lohnt sich jährlichKennzahl
  • Energielieferant frei wählbar; Netzbetreiber bleibt regional immer derselbe
  • Wechsel über E-Control Tarifkalkulator spart je nach Verbrauch und Ausgangstarif unterschiedlich viel jährlich
  • Kündigungsfrist bei Standardverträgen meist nur 2 bis 4 Wochen
  • Gesamtrechnung besteht aus Energiepreis, gesetzlichen Netzentgelten und Steuern/Abgaben

Die gesenkte Elektrizitätsabgabe – für alle

Die Elektrizitätsabgabe ist eine Verbrauchsteuer auf jede gelieferte Kilowattstunde. Für private Haushalte wurde sie 2026 von 1,50 Cent auf 0,10 Cent je Kilowattstunde gesenkt – eine Reduktion um rund 93 Prozent.

Was das bedeutet: Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh sinkt allein dieser Posten um 49 Euro netto im Jahr – mit Umsatzsteuer sind das 58,80 Euro. Für Unternehmen fällt die Senkung geringer aus.

Du musst nichts tun. Die Abgabe wird vom Lieferanten eingehoben und automatisch mit dem niedrigeren Satz verrechnet. Sie erscheint auf der Jahresabrechnung als eigene Position.

Einordnung: Der Effekt ist spürbar, aber begrenzt – die Abgabe war nie der größte Teil der Rechnung. Energiepreis und Netzentgelt bleiben die dominierenden Blöcke.

Der Strom-Sozialtarif – für Anspruchsberechtigte

Seit 1. April 2026 bundesweit einheitlich und für alle Lieferanten verpflichtend.

Der Sozialtarif deckelt den Energiepreis bei 6 Cent je Kilowattstunde – für ein Grundkontingent von 2.900 kWh im Jahr.

Wichtig zur Einordnung: Der Deckel gilt nur für den Energieanteil. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich dazu und bleiben unverändert.

Wer Anspruch hat: Personen, die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind und gleichzeitig bestimmte staatliche Leistungen beziehen – etwa Pflegegeld, Pension, Leistungen des AMS oder Sozialhilfe. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen.

Alle Stromlieferanten mit Haushaltskunden sind verpflichtet, den Tarif zu gewähren. Es gibt also keinen Grund, dafür den Anbieter zu wechseln.

Über dem Kontingent gilt wieder der reguläre Tarif. Wer mehr als 2.900 kWh verbraucht, zahlt für den übersteigenden Teil den normalen Energiepreis.

Was zusätzlich wirkt

Anbieterwechsel. Er betrifft den Energiepreis, also denselben Block wie der Sozialtarif – und ist der größte Hebel für alle, die keinen Anspruch darauf haben. Der Tarifkalkulator der E-Control rechnet mit deinem tatsächlichen Verbrauch.

Verbrauch senken. Der zuverlässigste Effekt, weil er auf alle drei Blöcke wirkt: Energiepreis, Netzentgelt und Abgaben hängen alle an der Kilowattstunde.

Smart Meter nutzen. Mit Viertelstundenwerten lässt sich erkennen, wann und wofür verbraucht wird. Das ist die Voraussetzung für zeitvariable Tarife und für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft.

Energiegemeinschaft. Lokal erzeugter Strom wird unter den Teilnehmenden geteilt; der Vorteil liegt vor allem bei reduzierten Netzentgelten. Voraussetzung ist ein Smart Meter.

Abschlagszahlung anpassen. Sie ist eine Vorauszahlung, keine Kostenangabe. Nach einer Preissenkung lohnt es sich, sie neu berechnen zu lassen – sonst gibt man dem Lieferanten ein zinsloses Darlehen.

Stand und Gültigkeit

Beide Maßnahmen sind gesetzlich geregelt und damit an Beschlüsse gebunden, die sich ändern können. Die Senkung der Elektrizitätsabgabe ist bis 31. Dezember 2026 befristet (§ 7 Abs. 16 Elektrizitätsabgabegesetz); ohne Verlängerung gilt ab 2027 wieder der Regelsatz von 1,5 Cent je Kilowattstunde. Der Sozialtarif gilt seit 1. April 2026.

Weil dieser Beitrag stark datumsgebunden ist, prüfen wir ihn zum Jahreswechsel erneut. Den jeweils aktuellen Stand führen E-Control und Arbeiterkammer.

Was sich nicht geändert hat: Netzentgelte werden weiterhin von der E-Control je Netzgebiet festgelegt und sind unabhängig vom Lieferanten. Sie sind 2026 nicht gesunken.

Häufige Fragen

Wie viel spare ich durch die gesenkte Elektrizitätsabgabe?

Die Abgabe für Haushalte sank von 1,5 auf 0,1 Cent je Kilowattstunde. Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch sind das 49 Euro netto oder 58,80 Euro inklusive Umsatzsteuer im Jahr. Du musst dafür nichts tun – der Lieferant verrechnet automatisch den niedrigeren Satz.

Wer bekommt den Strom-Sozialtarif?

Personen, die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind und gleichzeitig bestimmte staatliche Leistungen beziehen – etwa Pflegegeld, Pension, AMS-Leistungen oder Sozialhilfe. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen.

Wie hoch ist der Sozialtarif?

Der Energiepreis ist bei 6 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, für ein Grundkontingent von 2.900 kWh im Jahr. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich dazu – der Deckel gilt nur für den Energieanteil.

Muss ich für den Sozialtarif den Anbieter wechseln?

Nein. Alle Stromlieferanten, die Haushaltskunden beliefern, sind seit 1. April 2026 verpflichtet, den Tarif zu gewähren. Sprich deinen bestehenden Lieferanten darauf an.

Was passiert, wenn ich mehr als 2.900 kWh verbrauche?

Für den übersteigenden Verbrauch gilt wieder der reguläre Energiepreis deines Tarifs. Der gedeckelte Preis betrifft nur das Grundkontingent.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Energie-, Telekommunikations- oder Rechtsberatung. Tarife und Konditionen ändern sich laufend; maßgeblich ist das Angebot des Anbieters zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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